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April 19th, 2018
Große Unwissenheit zu Biopharmazeutika
Trotz der stetig wachsenden Bedeutung von Biopharmazuetika wissen die wenigsten Menschen mit diesem Begriff etwas anzufangen, wie eine vom Biotechnologie-Konzern Amgen initiierte Studie zeigte.
Im Auftrag von Amgen führte das Marktforschungsinstitut Toluna eine repräsentative Umfrage unter 1.000 Deutschen zum Begriff „Biopharmazeutika“ durch. Dabei zeigte sich, dass 47 Prozent der Befragten überhaupt noch nichts von Biopharmazeutika gehört haben. Weitere 47 Prozent geben an, dass ihnen der Begriff zwar geläufig sei, sie aber nicht wüssten, was dahinter steckt. Nur sechs Prozent der Befragten trauen sich eine Definition zu. Von diesen liegt etwa die Hälfte falsch: Ein Prozent vermutet Naturheilmittel ohne chemische Zusätze, ein weiteres Prozent tippt auf natürliche Heilmittel. Nur drei Prozent der Teilnehmer der Umfrage liegen bei der Einschätzung von Biopharmazeutika richtig: Ein Prozent nennt „mit Biotechnologie hergestellte Medikamente“, zwei Prozent tippen auf „mit gentechnisch veränderten Organismen hergestellte Medikamente“.
Wird den Teilnehmern die korrekte Definition für biotechnologische Arzneimittel eröffnet, reagiert eine Mehrzahl positiv auf die sich damit ergebenden Therapiemöglichkeiten. 91 Prozent der Befragten glauben, dass mit biotechnologischer Forschung schwere Krankheiten bekämpft werden können. 84 Prozent würden sich auch selbst mit Biopharmazeutika behandeln lassen, wenn ihr Arzt diese empfiehlt.
April 18th
18.04.18
von
Klaus Fischer
Um 1,9 Millionen Euro überlässt der französische Pharmakonzern sein europäisches Generikageschäft der Investmentgesellschaft Advent.
Der französische Pharmakonzern Sanofi verkauft seine für Europa zuständige Generika-Tochterfirma Zentiva für 1,9 Milliarden Euro an die Investmentgesellschaft Advent. Geplant ist, die Transaktion bis Ende des Jahres abzuschließen, meldete Sanofi. Neben der Einigung auf vertragliche Details ist auch die Zustimmung der zuständigen Marktaufsichtsbehörden notwendig. Advent hat laut Sanofi zugesagt, das Management von Zentiva bei geplanten Investitionen in Produktionsstätten sowie die Forschungs- und Entwicklungspipeline zu unterstützen. Seitens der Investmentgesellschaft hieß es, Zentiva sei ein „großartiges Unternehmen mit talentierten Mitarbeitern. Wir können in Zentiva investieren, um einen neuen europäischen Marktführer im Generikageschäft zu schaffen“. Zentiva hat seinen Sitz in Prag. Mit den Produkten der Firma werden etwa 40 Millionen Patienten in 25 europäischen Staaten behandelt. Jährlich verkauft Zentiva über 350 Millionen Medikamentenpackungen.
April 17th
Agrana: 100 Millionen für Pischelsdorf
17.04.18
von
Klaus Fischer
Der Stärke-, Zucker- und Fruchtzubereitungskonzern erweitert seine Weizenstärkeproduktion westlich von Tulln von 800.000 auf rund 1,2 Millionen Jahrestonnen. Der Grund ist nicht zuletzt die vermehrte Nachfrage aus der Papierindustrie.
Schlecht unterwegs ist die Agrana beim Investieren in letzter Zeit nicht. Vergangenes Jahr flossen rund 80 Millionen Euro in den Ausbau der Maisstärkefabrik in Aschach. Heuer adaptiert der Stärke-, Zucker- und Fruchtzubereitungskonzern um 40 Millionen Euro seine Kartoffelstärkefabrik in Gmünd im Waldviertel. Und am 16. April folgte der nächste Streich: die Grundsteinlegung für die neue Weizenstärkeproduktion in Pischelsdorf westlich von Tulln, die mit 100 Millionen Euro zu Buche schlägt. Insgesamt steigt die Verarbeitungskapazität in Pischelsdorf damit von rund 800.000 Tonnen Weizen pro Jahr auf etwa 1,2 Millionen Tonnen pro Jahr bzw. 3.300 Tonnen am Tag. „Das ist im internationalen Vergleich eine sehr wettbewerbsfähige Größe“, konstatierte Agrana-Generaldirektor Johann Marihart. Geplant ist, den Bau bis Ende 2019 abzuschließen. Damit entstehen 45 neue Arbeitsplätze. Die Gesamtzahl der Beschäftigten in Pischelsdorf erhöht sich auf etwa 200.
Laut Marihart ist Pischelsdorf eine „Bioraffinerie“ im besten Sinn des Wortes. Bei der Erzeugung sogenannter „A-Stärke“ für die Nahrungsmittel-, Pharma-, Kosmetik-, Papier- und Textilindustrie fallen unvermeidlich auch weniger hochwertige Stärkesorten an. Diese werden als „B-Stärke“ und „C-Stärke“ bezeichnet und in Pischelsdorf zur Ethanolherstellung genutzt. Als Nebenprodukt entsteht das Eiweißfuttermittel Actiprot, mit dem jährlich rund 200.000 Tonnen an Sojaschrotimporten ersetzt werden.
Nicht zuletzt die Papierindustrie ist einer der Wachstumsmärkte für die Agrana, erläuterte Marihart. Zwar geht der Bedarf an Druckpapier zurück. Aber die Nachfrage Verpackungspapier steigt, und das freut die Stärkeproduzenten. Denn Druckpapier hat im Durchschnitt einen Stärkeanteil von nur rund einem Prozent. Bei Verpackungspapier sind es dagegen etwa fünf bis zehn Prozent. Derzeit erhöht die Papierindustrie im Einzugsbereich von Pischelsdorf ihre Kapazitäten zur Herstellung von Verpackungspapier um rund eine Million Tonnen pro Jahr. Für die Stärkeerzeuger ergibt das einen Zusatzbedarf von etwa 200.000 bis 400.000 Tonnen.
Der Standort Pischelsdorf hat laut Marihart eine Reihe von Vorteilen: An regional verfügbaren Rohstoffen - Weizen und Mais - mangelt es nicht. Dampf bezieht die Agrana von einer drei Kilometer entfernt gelegenen thermischen Abfallbehandlungsanlage der EVN-Tochter AVN. Auch die Transportinfrastruktur passt: Eine Bahnanbindung ist ebenso vorhanden wie Möglichkeit, Rohstoffe über die Wasserstraße Donau zu beziehen. Mit der Donauchemie und eben der EVN hat die Agrana laut Marihart in Pischelsdorf auch „verlässliche Partner“, betonte Marihart.
„Viel Freude“
Agrana-Aufsichtsratschef Erwin Hameseder, der Obmann der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien, war bei der Grundsteinlegung denn auch des Lobes voll: „Die Agrana macht ihren Eigentümern sehr viel Freude und ist nachhaltig erfolgreich.“ Der Konzern gehöre zum „Kerngeschäft von Raiffeisen“ und agiere in vollem Einklang mit dem „genossenschaftlichen Grundauftrag“ der Giebelkreuzler. Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner sprach von einer „guten und erfolgreichen Partnerschaft“ des Landes mit der Agrana. Es sei „schön, dass diese hier bei uns investiert“.
April 13th
Personendaten: Wissenschaftsministerium kalmiert
13.04.18
von
Klaus Fischer
Die geplanten Änderungen des Datenschutz-Anpassungsgesetzes sorgten in letzter Zeit für teils heftige Kritik. Nach Ansicht des Ministeriums und der Vertreter von Forschungseinrichtungen sind sie sinnvoll und beeinträchtigen den Datenschutz nicht.
Am 16. April behandelt der Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung des Nationalrats das „Datenschutzanpassungsgesetz-Wissenschaft und Forschung“. Im Vorfeld erläuterte die zuständige Sektionschefin im Wissenschaftsministerium (BMBWF), Barbara Weitgruber, unterstützt von Vertretern von Forschungseinrichtungen, die Position ihres Hauses. Ihr zufolge sind die geplanten Änderungen vor allem aus folgendem Grund notwendig: Bei der Anpassung des Datenschutzgesetzes (DSG) an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU im vergangenen Jahr wurde verabsäumt, wissenschaftlichen Einrichtungen den rechtlich durchsetzbaren Zugriff auf bestimmte Bestände personenbezogener Daten zu geben, die aufgrund von Bundesgesetzen geführt werden. Damit werde die Forschung unnötig erschwert, vor allem die sogenannte „Registerforschung“ mit Hilfe umfassender Datenbestände (Register). Weil die DSGVO mit 25. Mai 2018 umgesetzt werden muss, bestehe nun Handlungsbedarf. Die Forderung der DSGVO nach möglichst eingeschränkter Verwendung personenbezogener Daten stehe dabei in einem Spannungsverhältnis zum Wunsch von Forschungseinrichtungen inklusive einschlägiger Abteilungen von Unternehmen, solche Daten möglichst umfassend zu nutzen - Stichwort „Big Data“. Weitgruber zufolge bietet der Gesetzesentwurf „durchgängige Sicherheiten“ für die Personen, deren Daten für die jeweiligen Forschungszwecke verwendet werden. Das Spannungsverhältnis zu lösen, sei gut gelungen. Nicht zuletzt aufgrund einer Reihe kritischer Stellungnahmen habe das Ministerium den Entwurf adaptiert, „um den Datenschutz aufzuwerten“.
Die Spitzenbeamte räumte ein, dass der Nutzen der neuen Bestimmungen für die Bevölkerung unzureichend kommuniziert worden sei. Den Vorwurf der „Geheimniskrämerei“ wies sie indessen „mit Nachdruck“ zurück. Auch den Einwand österreichischer Datenschutzorganisationen, dass das Gesetz der DSGVO und damit dem EU-Recht widerspreche, „teilen wir nicht“, sagte Weitgruber auf Anfrage des Chemiereports. Dies gilt auch für die Kritik, die Bestimmungen zur Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung der personenbezogenen Daten seien unzureichend und entsprächen nicht der DSGVO.
Wie Weitgruber betonte, ist die kommerzielle Verwendung der künftig zugänglichen Datenbestände streng untersagt: „Das wäre missbräuchlich und rechtswidrig.“ Zwar dürfen auch Forschungs- und Entwicklungsabteilungen von Pharmaunternehmen die fraglichen Bestände nutzen. Allerdings gibt es für die Nutzung eine Reihe von Einschränkungen, die auch für diese Unternehmen gelten. Institutionen und Unternehmen, die Datenbestände im Sinne des Gesetzes nutzen wollen, müssen beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie beantragen, ihnen zu bestätigen, dass sie „Tätigkeiten der Forschung und experimentellen Entwicklung“ durchführen. Die Bestätigung ist ihnen für maximal fünf Jahre zu erteilen. Im Rahmen des Antrags sind auch jene Personen namhaft zu machen, die mit den diesbezüglichen Tätigkeiten betraut sind. Nur diese Personen haben Zugriff auf die Daten. Sie haben die Daten jedenfalls geheim zu halten. Die Zugriffe darauf sind „lückenlos“ zu protokollieren. Außerdem dürfen Personen, deren Daten verarbeitet werden, „keine Nachteile aus der Verarbeitung erleiden“.
Auf welche Datenbestände zugegriffen werden darf, bestimmt der Wissenschaftsminister im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachminister per Verordnung. Ausdrücklich ausgenommen von der Zugriffsberechtigung werden laut den Erläuterungen zum Gesetz die Register in den „Bereichen der Gerichtsbarkeit, der Rechtsanwälte und Notare sowie deren Standesvertretungen, d.h. des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags, der neun Rechtsanwaltskammern und der Österreichischen Notariatskammer und das Strafregister“. Ein intensiv debattierter Punkt ist, dass grundsätzlich der Zugriff auf die Daten der „Elektronischen Gesundheitsakte“ (ELGA) möglich sein soll. In der Vergangenheit hatte die Politik stets versichert, dieser werde nur den betroffenen Patienten sowie den behandelnden Ärzten gewährt. Ruth Ladenstein vom St.-Anna-Spital für Kinderkrebsforschung betonte indessen, dass die Datenverwendung und -weitergabe von vielen Patienten gewünscht werde. Speziell die Registerforschung sei „absolut entscheidend“, um neue Therapien zu entwickeln - nicht nur für Krebserkrankungen, sondern auch für die sogenannten „Seltenen Erkrankungen“.
Der Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs (FCIO) verlautete in einer Aussendung, der Zugriff auf gesetzlich vorgesehene Sammlungen personenbezogener Daten sei für die klinische Forschung mittlerweile unverzichtbar. Aber: „Die Daten, die im Rahmen von klinischen Studien von Patienten gewonnen werden, sind äußerst sensibel und besonders schutzwürdig. Es ist selbstverständlich, dass Patienten der Verwendung ihrer Daten ausdrücklich zustimmen müssen. Dem durchführenden Arzt wird damit eine hohe Verantwortung auferlegt. In der klinischen Forschung kann nur der behandelnde Arzt die Verbindung zwischen Daten - die sofort pseudonymisiert werden – und dem Patienten herstellen. Dieser Schlüssel wird und darf keinesfalls aus der Hand gegeben werden.“
April 12th
12.04.18
von
Klaus Fischer
In Toronto entsteht um 350 Millionen Euro bis 2021 eine neue Impfstofffabrik.
Um 350 Millionen Euro baut der französische Pharmakonzern Sanofi eine neue Impfstofffabrik an seinem Standort in Toronto im kanadischen Bundesstaat Ontario. Der Spatenstich erfolgt am heutigen 12. April im Beisein des Chefs von Sanofi Pasteur, David Loew, und des kanadischen Wirtschaftsministers Navdeep Bains. Die Fertigstellung der Anlage ist für 2021 geplant. Produziert werden in der Fabrik zunächst Antigene für einen azellulären Impfstoff gegen Keuchhusten. In weiterer Folge will Sanofi dort auch Antigene für Impfstoffe gegen Diphterie und Tetanus erzeugen.
In Toronto ist Sanofi schon seit 1917 präsent. Der Konzern errichtete dort die weltweit erste große Fabrik zur Herstellung von Insulin. Überdies spielte der Standort auch bei der Bekämpfung von Diabetes und Diphterie in Kanada eine wichtige Rolle.
Rückschlag für Sanochemia
12.04.18
von
Klaus Fischer
Dem Wiener Pharmaunternehmen ist vorläufig verboten, bestimmte Medikamente zu erzeugen und deren Qualität zu prüfen. Überlegt werden rechtliche Gegenmaßnahmen.
Das Wiener Pharmaunternehmen Sanochemia darf bestimmte Medikamente vorläufig nicht mehr erzeugen. Auch deren Qualitätsprüfung ist ihm untersagt. Das meldete die Sanochemia unter Hinweis auf einen entsprechenden Eintrag in der Eudra-Good-Manufacturing-Practice-Datenbank (Eudra-GMP-Datenbank) der Europäischen Union. Sie besteht seit 2007 und dient der Qualitätssicherung von Medikamenten. Für den Betrieb verantwortlich ist die European Medicines Agency. Die Inhalte liefern die dafür zuständigen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten (National Compentent Authorities). In Österreich ist dies das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG).
Der Sanochemia liegt nach eigenen Angaben noch kein schriftlicher Bescheid des BASG hinsichtlich der neuen Situation vor. Erst nach Vorliegen des Bescheids könne „eine vollständige und abschließende sachliche Prüfung“ der Lage erfolgen. Eventuell werde die Sanochemia Berufung einlegen.
An der Wiener Börse brach der Kurs der Sanochemia bis 12:12 Uhr um 9,62 Prozent auf 1,880 Euro je Aktie ein. An der Frankfurter Börse sank der Kurs um 10,95 Prozent auf 1,870 Euro je Aktie. Im Jahresvergleich war allerdings noch immer ein Plus von 4,53 Prozent zu verzeichnen. Wie berichtet, war es der Sanochemia im Geschäftsjahr 2016/17 gelungen, ihren Konzernverlust auf rund -252.000 Euro zu halbieren. Ihren Umsatz steigerte sie im Vergleich zu 2015/16 um 5,3 Prozent auf 41,4 Millionen Euro.
April 11th
Austropapier kritisiert Ökostromförderung
11.04.18
von
Klaus Fischer
Wirtschaftlich betrachtet, ist die Papierindustrie mit dem Jahr 2017 zufrieden. Die Ökostromförderung ist weiterhin ein Reizthema.
„Es war ein hervorragendes Jahr mit positiver Erlössituation.“ Diese Bilanz über 2017 zog Austropapier-Präsident Max Oberhumer bei der Vorstellung der Jahresbilanz der Branche in Wien. Wegen umbaubedinger Stillstände sowie der Schließung einer Papiermaschine sank die Produktion gegenüber 2016 um 2,7 Prozent. Jedoch stieg der Umsatz um 0,7 Prozent auf rund vier Milliarden Euro. Die Durchschnittserlöse pro Tonne Papier erhöhten sich um 15 Euro auf 690 Euro. Den Branchengewinn gibt die Austropapier traditionell nicht bekannt. Sie verweist stets darauf, dass manche Mitgliedsunternehmen nicht börsennotiert sind und daher keine Bilanzzahlen veröffentlichen müssen. In die Fabriken in Lenzing, Frohnleiten und Traun investierte die Papierbranche 2017 insgesamt rund 222 Millionen Euro. Für heuer sind die Aussichten laut Oberhumer ebenfalls gut: „Wir sind sehr zuversichtlich. Unsere Anlagen sollten vollständig ausgelastet sein. Zurzeit kaufen wir jeden Festmeter Holz, den wir bekommen können.“
Voller Geigen hängt der Himmel trotzdem nicht. Wie schon in den vergangenen Jahren, kritisierten Oberhumer und seine Vizepräsidenten Christian Skilich und Cord Prinzhorn die Ökostromförderung, die sie als „wettbewerbsverzerrend“ bezeichneten. Wie sie betonten, ist die Industrie in Deutschland vom dortigen Förderregime ausgenommen. Hinsichtlich der aus EU-rechtlichen Gründen nötigen Neugestaltung des österreichischen Förderregimes betonte Skilich: „Wir wollen Investitionsförderungen statt der derzeitigen teuren Einspeisetarife.“ Mit den seitens der Bundesregierung ebenfalls angedachten Marktprämien kann die Papierindustrie dagegen nichts anfangen. Sie sieht diese als veränderte Form der Einspeisetarife, bestätigten Skilich und Prinzhorn auf Anfrage des Chemiereports. Und Prinzhorn ging in die Vollen: Seinerzeit seien die Förderungen auf 13 Jahre veranschlagt worden. Nun aber ertüchtigten beispielsweise die Betreiber von Windparks ihre Anlagen und kassierten damit neuerlich Förderungen für 13 Jahre. „Noch einmal verarschen lassen wollen wir uns nicht“, so Prinzhorns Kommentar. Detail am Rande: Cords Vater Thomas Prinzhorn hatte das Ökostromgesetz in seiner ursprünglichen Version seitens der FPÖ 2002 maßgeblich mitverhandelt. Und die gilt in wesentlichen Grundzügen heute noch - Stichwort Einspeisetarife. Wie die Zeit vergeht.
Neben der Umgestaltung der Fördertarife hat die Austropapier noch ein weiteres Anliegen: die Fördersumme kräftig zu kürzen. Skilich schwebt eine Halbierung der jährlichen Mittel von derzeit etwa 800 Millionen Euro auf 400 Millionen Euro vor.
In einem schoss sich Oberhumer auf die Integrierte Klima- und Energiestrategie (IKES) der Bundesregierung ein, deren Entwurf seit vergangener Woche vorliegt. Dass die Regierung die Bereitstellung von Wärme aus Biomasse forcieren wolle, sei nicht unproblematisch. Denn anstatt Holz stofflich zu nutzen, fördere die Regierung wiederum dessen Verbrennung. Zumindest in Ballungsräumen dürfe es dagegen keine neuen Holzheizungen mehr geben. Dafür werde sich die Papierindustrie mit aller Vehemenz einsetzen, versicherte Oberhumer. In den vergangenen Jahren war die Papierindustrie massiv gegen die geplanten Biomassekraftwerke in Klagenfurt aufgetreten, damit aber letztlich gescheitert.
April 6th
Ergebnis gut, Aussichten unklar
06.04.18
von
Klaus Fischer
Die Bundessparte Industrie der Wirtschaftskammer freut sich über den Produktionszuwachs 2017, erwartet aber jetzt eine „Zacke nach unten“. Mit dem Entwurf zur Klima- und Energiestrategie kann sie grundsätzlich gut leben.
Mit dem Jahr 2017 zufrieden ist Andreas Mörk, der Geschäftsführer der Bundessparte Industrie der Wirtschaftskammer (WKÖ). Gegenüber 2016 sei der Wert der Produktion um rund 13 Milliarden Euro auf 159,5 Milliarden Euro gewachsen. Nominell entspreche das einem Plus von 8,9 Prozent, real (inflationsbereinigt) einem Anstieg um 6,6 Prozent. Laut Mörk ist das der „größte Zuwachs seit 2011“. Und das sei umso erfreulicher, als damit eine „vierjährige Durststrecke mit Produktionseinbrüchen und Stagnation“ ende. Mörk räumte allerdings ein, dass die weiteren Aussichten nicht so recht klar sind. Zwar lief das erste Quartal 2018 offenbar gut. Eine Umfrage unter den der Bundessparte Industrie zuzurechnenden Fachverbänden zeigt eine weiterhin gestiegene Produktion - unter anderem in den Branchen Chemie sowie Pappe und Karton (PROPAK), aber auch in der metalltechnischen Industrie sowie der Bergbau- und Stahlindustrie.
Mörk zufolge ist in den kommenden sechs Monaten aber eine „Zacke nach unten“ zu erwarten. Schon das angelaufene zweite Quartal dürfte „schwieriger“ werden. Eine wesentliche Rolle dabei spielen unter anderem der drohende Handelskrieg mit den USA sowie die schlechteren Aussichten hinsichtlich der Wirtschaftsentwicklung in Deutschland. Wie Mörk erläuterte, exportiert die österreichische Industrie rund zwei Drittel ihrer Erzeugnisse. Der weitaus wichtigste Markt ist Deutschland mit einem Anteil von etwa 30 Prozent an den Exporten, gefolgt von den USA mit sieben Prozent. In europäische Staaten (EU- und EFTA- Mitglieder) exportiert Österreichs Industrie rund 79 Prozent ihrer Erzeugnisse. China hat an den Ausfuhren einen Anteil von rund drei Prozent. Im vergangenen Jahr wurden dort hin Waren im Wert von 3,7 Milliarden Euro exportiert.
Das Regierungsprogramm beurteilt Mörk „grundsätzlich positiv“. Jetzt müsse es allerdings ans Umsetzen gehen. Und die „Baustellen“ seien ohnehin längst bekannt, vom „Bürokratieabbau“ über die Senkung der Steuerquote auf 40 Prozent bis zu Änderungen im Arbeitsrecht. Zur von Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein angekündigten Zerschlagung der AUVA sagte Mörk auf Anfrage des Chemiereports: „Bei den Beiträgen gibt es sicher Luft für Senkungen.“ Die AUVA solle „ihren Auftrag erfüllen und nicht querfinanzieren“. Laut Einschätzung Mörks sind nur mehr rund acht bis zehn Prozent der Unfälle, für die die AUVA geradesteht, Arbeitsunfälle. Was die Zerschlagung der AUVA bzw. deren Zusammenlegung mit anderen Institutionen betrifft, „möchte ich das nicht kommentieren“, betonte Mörk.
Vorsicht bei der Klima- und Energiestrategie
Mit dem am Dienstag präsentiertenEntwurf einer „Integrierten Klima- und Energiestrategie“ (IKES) ist die Bundessparte Industrie ebenfalls einigermaßen zufrieden, betonte der zuständige Experte der WKO, Oliver Dworak. Der Ansatz eines „Klimaschutzes zum Mitmachen“, an dem sich die gesamte Bevölkerung beteiligen solle, sei im Wesentlichen richtig. Gut sei weiters. dass die Regierung Alleingänge vermeiden und im Einklang mit den anderen EU-Mitgliedsstaaten vorgehen wolle. Damit würden Wettbewerbsnachteile für die heimische Wirtschaft vermieden. Nichts hält die WKÖ allerdings davon, auf EU-Ebene einen Mindestpreis für CO2-Zertifikate einzuführen. Laut Dworak würde das nur die am Emissionshandel (EU-ETS) beteiligten Sektoren wie die energieintensive Industrie belasten. Für das Ziel, die CO2-Emissionen bis 2030 um 36 Prozent gegenüber dem Wert von 1990 zu senken, bringe ein Mindestpreis dagegen nichts. Denn dieses Ziel gelte ausschließlich für die nicht am ETS beteiligten Sektoren, insbesondere den Verkehr, die Raumwärme und die Landwirtschaft.
Auch mit dem geplanten Verbot von Ölheizungen kann die WKÖ nichts anfangen. Wenn die Regierung solche Geräte loswerden wolle, solle sie lieber mit Anreizen als mit Verboten agieren, konstatierte Dworak. Er betonte einmal mehr, die Industrie habe ihre „Hausaufgaben“ in Sachen Klimapolitik gemacht und ihre Emissionen erheblich gesenkt. Nun seien die nicht vom ETS betroffenen Sektoren gefragt.
Zur Vorsicht riet Dworak auch hinsichtlich des geplanten „Energiegesetzes“, mit dem unter anderem die Ökostromförderung neu geregelt werden soll. Anders als in der Vergangenheit dürfe es hier zu keiner „Fehlalloaktion von Mitteln“ kommen, etwa in Form von Dauersubventionen für unrentable Biogasanlagen. Auf Anfrage des Chemiereports sagte Dworak, die bisher bekannten Vorstellungen der Bundesregierung zum neuen Ökostrom-Förderregime gingen in die richtige Richtung. Vorgesehen sind Marktprämien, Investitionszuschüsse und Ausschreibungen. Sie sollen die EU-rechtlich nicht mehr erlaubten Einspeisetarife ersetzen. Laut Dworak entspricht das dem, „was wir als Wirtschaftskammer seit Jahren gefordert haben“.
April 5th
Paracelsus-Uni gründet Spinoff
Die Paracelsus Medizinische Privatuniversität (PMU) in Salzburg hat das Unternehmen Celericon Therapeutics ausgegründet, das Therapien auf der Basis extrazellulärer Vesikel in der regenativen Medizin zum Einsatz bringen soll.
Extrazelluläre Vesikel (EV) sind membranumschlossene Partikel, die von den meisten Zelltypen abgeschnürt werden und in der Blutbahn zirkulieren. An der PMU hat man sich schon seit längerem mit dem regenerativen Potential der mit Proteinen, Nucleinsäuren und anderen biologisch aktiven Stoffen beladenen kleinen Objekte beschäftigt. Dabei gelang es, auf der Basis von Vesikeln von multipotenten Stromazellen, Therapeutika zu entwickeln, deren Wirksamkeit im Kleintiermodell bestätigt werden konnte: Die Behandlung mit EV-beladenen abbaubaren Kollagengerüsten führte bei Ratten zu einem beschleunigten Aufbau von Knochenmaterial bei kritischem Knochenverlust und zeigte positive Effekte bei der Regeneration von Sehnen-Knochen-Ansatzstellen.
Im Spinoff Celericon Therapeutics soll die Therapie nun in Richtung häufiger orthopädischer Anwendungsfälle mit oft langwierigem Heilungsverlauf entwickelt werden, beispielsweise Risse der Rotatoren-Manschette der Schulter oder der Achillessehne. Dazu wird im Hinblick auf die für eine Marktzulassung erforderlichen multinationalen Studien im ersten Schritt ein skalierbarer Herstellungsprozess auf die Beine gestellt, der bereits auf die Erfahrungen aus dem Universitäts-eigenen GMP-Labor zur Herstellung von EV-basierter klinischen Prüfpräparate aufbauen kann.
Arbeitnehmer: Mehr Schutz vor Karzinogenen
05.04.18
von
Klaus Fischer
Laut EU-Kommission sollen künftig Grenzwerte für die Konzentration fünf weiterer krebserrender Stoffe in der Luft am Arbeitsplatz gelten. Zugunsten der Unternehmen sind mehrjährige Übergangsfristen geplant.
Die EU-Kommission will Grenzwerte für die Exposition von Arbeitnehmern gegenüber fünf krebserregenden Chemikalien einführen. Laut einer Aussendung geht es um Cadmium und seine anorganischen Verbindungen, Beryllium und anorganische Berylliumverbindungen, Arsensäure und ihre Salze sowie anorganische Arsenverbindungen, Formaldehyd sowie 4,4′-Methylenbis(2-chloranilin), das auch unter der Abkürzung MOCA bekannt ist. Die Grenzwerte bestimmen, wie hoch die Konzentration der jeweiligen Substanzen in der Luft am Arbeitsplatz sein darf. Schon derzeit bestehen Grenzwerte für 20 Karzinogene.
Für Cadmium schlägt die Kommission 0,004 Milligramm pro Kubikmeter Luft (mg/m3) vor. Dieser Wert soll nach Inkrafttreten der Vorschläge der Kommission sieben Jahre gelten und dann auf 0,001 mg/m3 sinken. Bei Beryllium soll für fünf Jahre ein Grenzwert von 0,0006 mg/m3 gelten, danach ist eine Senkung auf 0,0002 mg/m3 vorgesehen. Was Arsensäure betrifft, empfiehlt die Kommission einen Grenzwert von 0,01 mg/m3, der nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Empfehlungen gelten soll. Mit den Übergangsfristen möchte die Kommission der Wirtschaft entgegenkommen. Für Formaldehyd und MOCA nennt die Kommission keine konkreten Werte.
Der Aussendung der Kommission zufolge würden ihre Vorschläge „zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für über 1.000.000 Arbeitnehmer in der EU beitragen und mehr als 22.000 arbeitsbedingte Krankheitsfälle verhindern“. Die für die Thematik verantwortliche EU-Kommissarin Marianne Thyssen nannte die Empfehlungen „einen weiteren wichtigen Schritt im Kampf gegen arbeitsbedingte Krebserkrankungen und andere gravierende gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatz“.
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