Archive - Jan 10, 2017

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Deutsche Stockmeier-Gruppe beteiligt sich an österreichischem Chemiehandelsunternehmen

Die Stockmeier-Gruppe mit Sitz in Bielefeld hat sich am Wiener Chemiehandelsunternehmen HDS-Chemie beteiligt und erhält damit Zugang zu den Vertriebskanälen des Familienunternehmens in Mittel- und Osteuropa.

Die HDS-Chemie Handels-GesmbH mit Geschäftssitz in der Wiener Innenstadt wurde 1949 gegründet und wird heute in zweiter Generation von Christian Schuster geführt, der weiterhin als geschäftsführender Gesellschafter fungieren wird. Von Standorten in Wien, Bratislava und Iasi (Rumänien) aus werden Märkte in 14 zentral- und südosteuropäischen Ländern mit chemischen Grundstoffe versorgt. Die Kunden des Unternehmens kommen aus Branchen wie Kerzen-, Kunststoff- und Gummi-, Verpackungs-, Coating- und Bauindustrie, aus der Spanplattenerzeugung, der Kosmetik- und Pharmabranche sowie der Nahrungsmittelindustrie.

Mit dem Verkauf von Firmenanteilen an die Stockmeier-Gruppe habe man nach Aussage Schusters einen Partner gewonnen, der den eingeschlagenen Wachstumskurs langfristig mittrage und mit dem man nicht nur kaufmännisch sondern auch menschlich gut zusammenarbeiten könne. Die Stockmeier-Gruppe ist in Produktion und Handel mit Grund- und Spezialchemikalien tätig und hat ihre Vertriebsschwerpunkte bislang in Mittel- und Westeuropa sowie in den USA.

EU-Kommission registriert Bürgerinitative gegen Glyphosat

Mit Datum vom 25. Jänner 2017 wird die EU-Kommission eine europäische Bürgerinitiative (EBI) für ein Verbot von Glyphosat registrieren. Das teilte die Kommission am 10. Jänner per Aussendung mit. Nach der Registrierung haben die Initiatoren ein Jahr Zeit, eine Million Unterschriften in mindestens sieben EU-Mitgliedsstaaten zu sammeln. Gelingt ihnen dies, muss die Kommission binnen drei Monaten Stellung beziehen. Sie kann der EBI folgen oder nicht, muss aber jedenfalls die Gründe für ihre Vorgangsweise offenlegen. Mit der Initiative wird die Kommission aufgefordert, „den Mitgliedstaaten ein Verbot für Glyphosat vorzuschlagen, das Zulassungsverfahren für Pestizide zu überarbeiten und EU-weit verbindliche niedrigere Ziele für den Einsatz von Pestiziden festzulegen“.

 

Wie es in der heutigen Aussendung hieß, ist die Registrierung aus formalrechtlichen Gründen durchzuführen. Sie betrifft eine Materie, für die die Kommission zuständig ist. Ferner ist der geforderte Rechtsakt „nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös“. Auch verstößt die Initiative „nicht offenkundig gegen die Werte der Union“. Eine eingehendere inhaltliche Prüfung, etwa, ob ein Glyphosat-Verbot sinnvoll ist, erfolgte im Zuge des Registrierungsverfahrens nicht.

 

Selbst wenn die Initiative die notwendige Unterschriften-Zahl erreichen sollte, ist kaum zu erwarten, dass ihr die Kommission stattgibt. Im Sommer 2016 verlängerte sie die Zulassung des Pflanzenschutzmittels um 18 Monate. In diesem Zeitraum wird die europäische Chemikalienagentur ECHA eine wissenschaftliche Bewertung von Glyphosat erarbeiten. Auf deren Basis will die Kommission über die weitere Zulassung des Mittels befinden.