Archive - Jun 21, 2018

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Neonicotinoide: EFSA untersucht Notfalleinsätze

Im Wesentlichen erteilten sieben EU-Mitgliedsstaaten einschlägige Genehmigungen auf tragfähiger wissenschaftlicher Basis, berichtet die EU-Lebensmittelsicherheitagentur.

 

Den Einsatz neonicotinoidhaltiger Pflanzenschutzmittel in sieben EU-Mitgliedsstaaten im Jahr 2017 überprüfte kürzlich die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Die Verwendung war in Bulgarien, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Rumänien und Ungarn für Notfälle genehmigt worden. Laut EFSA erfolgte dies zumeist auf einer tragfähigen wissenschaftlichen Grundlage. Alternativen zum Einsatz der „Neonics“ Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid bestanden in der Mehrzahl der Fälle nicht. In Estland etwa traf dies in sechs von zehn Fällen zu, in Finnland in allen vier Fällen, in Lettland im einzigen Zulassungsfall, in Litauen in zwei von vier Fällen, in Rumänien in drei von sechs Fällen und in Ungarn für sieben von 15 Fällen. In vier weiteren Fällen hatte das Land nicht untersucht, ob Alternativen bestanden hätten. Bulgarien wiederum behauptete, alles sei ordnungsgemäß abgelaufen. Dies wurde jedoch nicht methodisch korrekt nachgewiesen.

 

Der Einsatz von Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid ist in der EU seit 2013 nur mehr in Ausnahmefällen zulässig, weil die Mittel als gefährlich für Bienen gelten. Im vergangenen Jahr erarbeitete die EFSA eine Methode „zur Bewertung von Anträgen auf Verwendung von Insektiziden in Fällen, in denen eine ernst zu nehmende Gefahr für die Pflanzengesundheit besteht“. Aufgrund eines Ersuchens der EU-Kommission benutzte sie diese für die nun vorgelegten Untersuchungen. Wie die EFSA betonte, bewertete sie „ausschließlich die Begründung für die Erteilung der Notfallzulasungen“. Nicht berücksichtigt wurden dem gegenüber „etwaige von den Mitgliedstaaten unternommene Maßnahmen zur Verminderung des Risikos für Bienen und Umwelt durch Pflanzenschutzmittel auf Neonicotinoidbasis“.