Archive - Jul 14, 2020

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EU: 260 Millionen Euro Strafe für Ethylenkartell

Wegen wettbewerbswidriger Preisabsprachen belangte die EU-Kommission vier Chemiekonzerne, davon einen aus der Schweiz, einen aus Mexiko und zwei aus den USA.

 

„Wir sind eine Gemeinschaft von Unternehmen, die durch ein einvernehmliches Ziel zusammengehalten wird.“ So beschreibt sich der mexikanische Chemiekonzern Orbia, vormals Mexichem, auf seiner Website. In zumindest einem Fall dürften die Gemeinsamkeiten indessen ein wenig zu weit gegangen sein. Das konstatierte wenigstens die EU-Kommission, die die Mexikaner jüngst zu einer Strafe von rund 22,4 Millionen Euro verurteilte. Der Grund: Orbia hatte mit dem schweizerischen Spezialchemieunternehmen Clariant sowie den US-amerikanischen Chemiefirmen Celanese und Westlake von Dezember 2011 bis März 2017 ein Einkaufskartell für Ethylen gebildet. Auf diese Weise verletzten die vier Unternehmen das EU-Wettbewerbsrecht und schädigten Ethylenproduzenten in Belgien, Deutschland, Frankreich sowie den Niederlanden. Clariant muss nun rund 155,8 Millionen Euro Strafe bezahlen, Celanese 82,3 Millionen Euro. Die Westland, die als Kronzeugin agierte, kommt ohne finanzielle Buße davon. Insgesamt belaufen sich die Strafen für das vormalige Kartell somit auf rund 260,5 Millionen Euro.

 

Wie die EU-Kommission erläuterte, wird Ethylen primär aufgrund bilateraler Verträge gehandelt. Eine wesentliche Rolle spielt dabei der sogenannte „Monthly Contract Price“ (MCP), ein Referenzpreis, der sich aus den Verhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern ergibt und der von speziellen Agenturen veröffentlicht wird. Diese Agenturen erhalten ihre Informationen von den Käufern und den Produzenten. Clariant, Celanese, Orbia und Westlake informierten einander über die in ihren Verhandlungen mit den Ethylenproduzenten erzielten Preise. So gelang es ihnen, den MCP zu drücken.

 

Orbia und Celanese kommentierten die Causa nicht. Westland betonte, die „wettbewerbswidrigen Praktiken“ seien im Zuge unternehmensinterner Prüfungen entdeckt worden: „Westland legte diese gegenüber der EU-Kommission freiwillig offen und arbeitete mit dieser während der folgenden Untersuchung rückhaltlos zusammen.“ Der Konzern stehe zu freiem und offenem Wettbewerb. Die Unternehmenspolitik verbiete den Beschäftigten wettbewerbswidriges oder sonstiges „unethisches“ Verhalten.

 

Clariant betonte, in dem Fall habe „ein einzelner Mitarbeiter von Clariant gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen. Infolgedessen muss Clariant als verantwortliches Unternehmen eine Geldbuße zahlen“. Entsprechende Rücklagen seien 2019 gebildet worden. Clariant bedaure den Vorfall und sei „enttäuscht darüber, dass die starke Compliancekultur des Unternehmens, die auf einem klaren Verhaltenskodex und einem modernen Kartellrechts-Complianceprogramm mit einer Vielzahl zielgerichteter Schulungen basiert, nicht eingehalten wurde“. Das Unternehmen habe mit der EU-Kommission voll kooperiert und so wie Orbia und Celanese eine Reduktion der ursprünglich im Raum stehenden Strafe erreichen können: „Clariant wird weiterhin höchsten ethischen Standards folgen und zukünftige Compliance sicherstellen.“

 

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission und vormalige Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager konstatierte, die EU „toleriert keine wie immer geartete Form von Kartellen“. Das Wettbewerbsrecht verbiete nicht nur die Bildung von Verkäufer-, sondern auch von Käuferkartellen.