Archive - Jan 25, 2021

Datum
  • Alles
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • 11
  • 12
  • 13
  • 14
  • 15
  • 16
  • 17
  • 18
  • 19
  • 20
  • 21
  • 22
  • 23
  • 24
  • 25
  • 26
  • 27
  • 28
  • 29
  • 30
  • 31

MSD: Medikament statt Vakzin gegen SARS-CoV-2

Mit der Entwicklung von Impfstoffen gegen das Coronavirus ist der US-amerikanische Pharmakonzern nach eigener Einschätzung gescheitert. Bei den Arbeiten an Arzneimitteln zu dessen Bekämpfung sieht er jedoch Fortschritte.

 

Der US-amerikanische Pharmakonzern Merck (außerhalb der USA und Kanadas: Merck Sharp & Dohme, MSD) beendete seine Arbeiten an Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Laut einer Aussendung erwiesen sich die beiden Wirkstoffkandidaten V590 und V591 in klinischen Phase-1-Studien zwar als gut verträglich. Die von ihnen hervorgerufene Immunantwort sei jedoch schwächer gewesen als jene von Impfstoffen bzw. Kandidaten der Konkurrenz. Wegen der Einstellung der Arbeit an den Impfstoffen entstehe dem Konzern eine finanzielle Belastung, die sich aber nicht auf die Bilanz auswirken werde. Die Resultate der Studien mit V590 und V591 würden in einem anerkannten Fachjournal veröffentlicht, kündigte MSD an,

 

Gleichzeitig betonte der Konzern, die Entwicklung von Arzneimitteln gegen die von SARS-CoV-2 verursachte COVID-19-Erkrankung fortzusetzen. Dafür stünden zwei Wirkstoffkandidaten zur Verfügung, nämlich MK-7110 und MK-4482 (Molnupiravir). An MK-4482 arbeitet MSD gemeinsam mit der in Miami im Bundesstaat Florida ansässigen Ridgeback Biotherapeutics. Ridgeback erhielt im vergangenen Dezember von der U. S. Food and Drug Administration (FDA) die Zulassung für ein Medikament gegen Ebola.

 

Mit MK-7110 läuft eine Phase-3-Studie, die laut MSD vielversprechende Zwischenergebnisse zeigte. So sei es gelungen, das Risiko des Versagen des Atmungssystems erheblich zu verringern. Die endgültigen Resultate der Studie erwartet der Konzern noch im laufenden Quartal. MK-4482 befindet sich gegenwärtig in einer Phase-2/3-Studie, deren Abschluss im Mai erfolgen soll. Mit ersten Ergebnissen wird im ersten Quartal gerechnet. MSD kündigte an, diese zu veröffentlichen, „wenn sie klinisch aussagekräftig sind“.

 

 

COVID-19: EU-Kommission plant weitere Verkehrsbeschränkungen

Erschwert werden sollen alle nicht notwendigen Reisen. Die „Green Lanes“ für den Güterverkehr will die Kommission aber weiter offenhalten.

 

Angesichts der in letzter Zeit entdeckten Mutationen des Coronavirus SARS-CoV-2 überlegt die Europäische Union die Einführung strikterer Verkehrsbeschränkungen. Das kündigten Justizkommissar Didier Reynders und „Innenkommissarin“ Ylva Johansson an. Reynders zufolge hält die EU-Kommission es für notwendig, die Vorgehensweisen der Mitgliedsstaaten (noch) besser zu koordinieren und nicht notwendige Reisen zu erschweren. „Grenzschließungen werden nicht helfen, gemeinsame Maßnahmen dagegen sehr wohl“, betonte der Justizkommissar.

 

Ähnlich wie bei der umstrittenen österreichischen „Corona-Ampel“ soll auch bei deren Gegenstück auf EU-Ebene eine zusätzliche Farbe zur Kennzeichnung besonders gefährdeter Regionen eingeführt werden, nämlich Dunkelrot. Die würde Gebiete kenntlich machen, in denen während eines 14-Tage-Zeitraums unter 100.000 auf SARS-CoV-2 getesteten Personen mehr als 500 mit dem Virus infiziert waren. Personen, die aus „dunkelroten“ Regionen in andere Gegenden der EU reisen, sollten laut Reynders und Johansson vor ihrer Ankunft am Bestimmungsort einen Virustest absolvieren und sich nach ihrer Ankunft in Quarantäne begeben müssen.

 

Angesichts der gesteigerten Testkapazitäten sollten auch Personen aus orange, rot oder grau eingefärbten Regionen, die in andere Gebiete der EU einreisen, vor ihrer Abreise getestet werden. Kehrt jemand in seinen Heimatstaat zurück, soll dieser den Test erst bei der Ankunft absolvieren müssen. Die Farbe der Gegend, aus der er einreist, spielt dabei keine Rolle.

 

Ausnahmen sehen die beiden Spitzenpolitiker für Personen vor, die in Grenzregionen leben und aus beruflichen oder familiären Gründen die jeweilige Grenze häufig überqueren müssen. Für sie soll es keine Pflicht zur Quarantäne geben, auch das Testen soll nur in „angemessenen zeitlichen Abständen“ erfolgen. Ist die epidemiologische Lage dies- und jenseits der Grenze gleich, können die Tests überhaupt entfallen.

 

„Green Lanes“ offenhalten

 

Weiterhin offenhalten sollten die EU-Mitgliedsstaaten die sogenannten „Green Lanes“ für den Güterverkehr. LKW-Fahrer und andere Personen, die mit der Abwicklung von Gütertransporten befasst sind, wären nach den Vorschägen Reynders´ und Johanssons von der Quarantäne sowie von der Testpflicht ausgenommen. Dasselbe würde für Personen auf der Durchreise durch ein EU-Mitgliedsland oder mehrere Mitgliedsländer gelten.

 

Personen, die aus Drittstaaten einreisen, müssten laut den Vorschlägen der EU-Kommission längstens 72 Stunden vor ihrer Abreise einen PCR-Test durchführen und den Einreisebehörden eine Bestätigung darüber vorlegen. EU-Bürger sowie andere Personen mit Wohnsitz in der EU inklusive ihrer Familienmitglieder könnten den Test auch bei der Ankunft absolvieren. Die Testpflicht ließe sich auch mit verpflichtender Quarantäne sowie der Vorgabe weiterer Tests bis zu 14 Tage nach der Ankunft kombinieren, konstatierten Reynders und Johansson. Für Angehörige des Transportgewerbes sehen sie auch für die Einreise aus Drittstaaten die oben genannten Ausnahmen vor. Allenfalls könnten diese zu Antigen-Schnelltests verpflichtet werden.