Archive - 2023

January 23rd

Pharmaindustrie: Rahmenbedingungen in Österreich „eher mittelprächtig“

Weitgehend zufrieden sind die Unternehmensvertreter mit dem stabilen Umfeld. Änderungsbedarf sehen sie vor allem bei der Gestaltung der Arzneimittelpreise. 


Differenziert fällt das Urteil der Pharmaindustrie über den Standort Österreich aus. Das zeigt das aktuelle „Pharma-Branchenbarometer“, das der Marktforscher Peter Hajek im Auftrag des Interessenverbands Pharmig erstellte. Er führte für das „Barometer“ von Anfang bis Mitte November 2022 eine Online-Umfrage unter den Mitgliedern der Pharmig durch. Von 336 in deren Datenbank aufgelisteten Personen antworteten 121. Dieser Rücklauf von 36 Prozent sei „gut“, konstatierte Hajek bei der Präsentation des „Barometers“ am 23. Jänner. Etwas weniger als die Hälfte der antwortenden Befragten beurteilt die Rahmenbedingungen für die eigene Branchen anhand einer fünfteiligen Skala als „zufriedenstellend“. Hajek zufolge ist dieses Urteil „insgesamt verhalten und als eher mittelprächtig“. 
 

Knapp ein Viertel der Befragten wünscht sich „faire Preise“ für Arzneimittel sowie – auch indexbasierte - Möglichkeiten zur Anpassung der Preise an die Inflation. Etwa ein Fünftel fordert Änderungen bei der Erstattung und beim Erstattungsprozess sowie eine Überarbeitung des Erstattungskodex. Überdies sollte die (Gesundheits-)Politik den Wert innovativer Medikamente besser anerkennen und die Finanzierung von Forschung sowie Innovation verstärken. 
 

Als „sehr zufriedenstellend“ respektive „zufriedenstellend“ bezeichnet rund die Hälfte der Befragten die „Stabilität und Verlässlichkeit des wirtschaftlichen Umfelds in Österreich“. Ebenso geschätzt werden die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Beschäftigte sowie die Verfügbarkeit qualifizierten Personals. Mit dem „Ablauf behördlicher Prozesse im Zusammenhang mit der pharmazeutischen Branche“ ist dagegen weniger als ein Viertel zufrieden. Der größte Schwachpunkt sind die „Möglichkeiten zur Preisgestaltung bzw. Inflationsanpassung von Arzneimitteln im patentfreien Markt“. Sie werden von etwa 60 Prozent der Befragten als „gar nicht“ oder nur wenig zufriedenstellend bezeichnet. Auch die „Einbindung der pharmazeutischen Industrie in den gesundheitspolitischen Entscheidungsfindungsprozess“ erachtet mehr als die Hälfte der Befragten als „gar nicht“ oder nur wenig zufriedenstellend. 
 

Seit 20 Jahren unverändert 


Pharmig-Vizepräsident Peter Wittmann erläuterte, das „Branchenbarometer“ behandle Themen, die die Pharmaindustrie seit langem beschäftigten. Nun erfolge die Darstellung ihrer Positionen auf einem neuen Niveau und abgesichert durch mittels professioneller Marktforschung abgesicherter Daten. In den vergangenen zehn bis 20 Jahren habe die Branche hohe Summen in Österreich investiert, von der Produktion bis zur Qualitätssicherung und zur Arzneimittelsicherheit, Stichwort Serialisierung: „Bei den Arzneimittelpreisen hat sich das aber leider nicht niedergeschlagen.“ Etwa 50 Prozent der Präparate in der „Grünen Box“ des Erstattungskodex kosten laut Wittman weniger als die Rezeptgebühr. Im Wesentlichen hätten sich die Preise seit rund zwei Jahrzehnten nicht verändert: „Das geht sich einfach nicht aus.“ Und das sei einer der strukturellen Gründe für die in letzter Zeit einmal mehr ins Gerede gekommenen zeitweiligen Verknappungen bei der Verfügbarkeit von Arzneimitteln. 
 

„Marktzugang neu denken“ 


Ina Herzer, Vizepräsidentin der Pharmig und Geschäftsführerin der österreichischen Niederlassung des US-amerikanischen Pharmakonzerns Merck Sharp Dohme, ergänzte, die Politik sei gut beraten, den Marktzugang für innovative Medikamente neu zu denken. Im Spitalsbereich funktioniere deren Einführung weitgehend zufriedenstellend. Schwächen gebe es dagegen im niedergelassenen Sektor: „Manche unserer Erzeugnisse finden dort mit unglaublichen Verzögerungen oder gar nicht Verwendung, obwohl sie die Überlebensraten etwa bei Krebserkrankungen erheblich steigern würden.“ Bei Antibiotika wiederum finde sich die Pharmaindustrie in einer Zwickmühle: Angesichts der zunehmenden Resistenzen forderten Politik und Gesellschaft die Entwicklung immer neuer Präparate. Diese dürften dann aber nur so begrenzt wie irgend möglich eingesetzt werden, um die besagten Resistenzen nicht auszuweiten. Wie das wirtschschaftlich funktionieren solle, müsse ihr erst noch jemand erklären. 
 

„Restriktive Preispolitik“ 


Pharmig-Generalsekretär Alexander Herzog resümierte, die Pharmaindustrie wisse um ihre gesellschaftliche Verantwortung und bemühe sich, diese wahrzunehmen. Angesichts der insgesamt leider nur mittelmäßigen Rahmenbedingungen werde es für manche, vor allem produzierende, Unternehmen indessen bereits „sehr eng“. Österreich betreibe im internationalen Vergleich eine sehr restriktive Preispolitik. Die Unternehmen müssten Preiserhöhungen bei der Sozialversicherung beantragen. Und diese lehne die Anträge üblicherweise ab: „Argumentieren muss sie nicht. Sie kann einfach sagen ‚Ja‘ oder ‚Nein‘.“ 
 

Grundsätzlich habe Österreich eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Es gelte, den Nutzen innovativer Therapien für die Gesellschaft besser zu beachten und angemessene Preise für Arzneimittel möglich zu machen, empfahl Herzog. 

     

 

January 20th

Neonicotinoide: Krach um Gerichtsurteil

Neonic-Befürworter und -Gegner legen eine Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union unterschiedlich aus. Den Gegnern zufolge sind die Notfallzulassungen in Österreich rechtswidrig. Den Befürwortern dagegen ist das Urteil für den heimischen Markt bedeutungslos.
 

Ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union sorgt für Streit. Hinsichtlich einer Notfallzulassung neonicotinoidhaltiger Pflanzenschutzmittel in Belgien stellte das Gericht fest, die Mitgliedsstaaten der EU dürften grundsätzlich nicht vom geltenden Verbot der „Neonics“ abweichen. Aufgrund der geltenden Rechtslage müsse der Einsatz von Pflanzenschutzmethoden, die ohne chemische Substanzen auskommen, Vorrang vor der Nutzung von Pestiziden haben. Ferner sei auf möglichst geringe Risiken für Mensch und Umwelt zu achten. Zwar sehe der Gesetzgeber der EU für den Fall außerordentlicher Umstände, wie etwa die Gefährdung der landwirtschaftlichen Produktion, die Möglichkeit vor, von diesen Grundsätzen abzuweichen. Das bedeute aber nicht das Recht, von ausdrücklichen Verboten bestimmter Substanzen abzugehen, im konkreten Fall also Zuckerrübensamen einzusetzen, die mit neonic-haltigen Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden. 
 

„Schluss mit den Notfallzulassungen“ 


Aufgrund dessen behauptet die staatlich anerkannte Umweltorganisation Global 2000, auch die österreichischen Notfallzulassungen für die Neonics widersprächen dem EU-Recht. „Aktuell liegt in Österreich laut Auskunft der Zulassungsbehörde Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) ein Antrag auf eine neuerliche Notfallzulassung von Neonicotinoiden zur Beizung von Zuckerrüben auf. Mit der EuGH-Entscheidung ist allerdings klar, dass eine Bewilligung dieses Antrags durch die dem Landwirtschaftsminister unterstellte Behörde BAES klar rechtswidrig wäre“, heißt es in einer Aussendung. 

Ähnlich argumentiert Günther Sidl, ein Abgeordneter der SPÖ zum EU-Parlament und Mitglied des dortigen Umweltausschusses. „Mit der bisher viel zu lax gehandhabten Praxis, eigentlich bereits als gefährlich verbotene Substanzen jedes Jahr aufs Neue per Notfallzulassung wieder auf den Markt zu bringen, muss nach der juristischen Klarstellung durch den EuGH jetzt endgültig Schluss sein“, fordert Sidl. 
 

„Keine Auswirkungen“ 


Gegenteiliger Ansicht ist der Niederösterreichische Bauernbund. Dessen Direktor Paul Nemecek ließ wissen, das Urteil beziehe sich ausschließlich auf einen Fall in Belgien „und hat somit keine direkten Auswirkungen auf Österreich“. Überdies stehe die Sicherheit der Versorgung mit Lebensmitteln im Verfassungsrang: „Daher muss der österreichische Gesetzgeber alles dafür tun, dass diese, im konkreten Fall mit heimischem Zucker, nicht verloren geht und weiterhin gewährleistet bleibt.“ Laut Nemecek ist der Fall in Belgien ohnehin nicht mit der Lage in Österreich vergleichbar: Hierzulande „herrschen strengere Vorschriften, sowie ein begleitendes wissenschaftliches Monitoring, welches bis dato auch die Unbedenklichkeit dieser Notfallzulassung in Österreich attestiert“. Zu guter Letzt dürfe die grundsätzliche Bedeutung des Urteils des Gerichts nicht überschätzt werden. Denn das letzte Wort bei Zulassungen habe die EU-Kommission. 

 

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