Archive - Jul 14, 2017

Triclosan: BASF Grenzach unterliegt ECHA

Eine Tochter des deutschen Chemiekonzerns BASF muss der Chemikalienagentur die verlangten Informationen über Persistenz, Bioakkumulation und Toxizität des Kosmetika-Konservierungsstoffs liefern.

 

Verloren hat die BASF Grenzach, eine Tochter des BASF-Konzerns, einen Rechtsstreit um eine Entscheidung der europäischen Chemikalienagentur ECHA. Dabei ging es um das Bakterizid Triclosan, das die BASF Grenzach als Konservierungsstoff für Kosmetika einsetzt. Am 19. September 2014 verpflichtete die ECHA das Unternehmen, ihr Informationen hinsichtlich der Persistenz, der Bioakkumulation und der Toxizität von Triclosan zu übermitteln. Um diese liefern zu können, musste die BASF Grenzach drei einschlägige Studien durchführen. Eine davon bezog sich auf den Endabbau der Substanz im Oberflächenwasser sowie im Meerwasser. Bei den beiden anderen handelte es sich um Tierversuche, um die Entwicklungs- und Reproduktionsneurotoxizität von Triclosan bei Ratten sowie die Auswirkungen des Stoffes auf die sexuelle Entwicklung von Fischen festzustellen. Einen Einspruch gegen diese Entscheidung verwarf die Widerspruchskammer der ECHA am 19. Dezember vergangenen Jahres. Gleichzeitig verlängerte sie die Frist zur Vorlage der Informationen bis zum 26. Dezember 2018.

 

Dagegen klagte die BASF Grenzach beim Europäischen Gericht. Überdies stellte sie einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz. Sie behauptete, die Tierversuche nicht durchführen zu können. Andernfalls verstoße sie gegen die Kosmetikverordnung, die Tierversuche mit Kosmetika bzw. deren Inhaltsstoffen verbiete. Damit drohten ihr - möglicherweise auch strafrechtliche - Konsequenzen. Ferner laufe sie Gefahr, den gesamten Markt für Triclosan zu verlieren, weil die Kunden infolge der ECHA-Entscheidung eventuell auf andere Bakterizide umsteigen würden.

 

Mit Entscheidung vom 14. Juli wies das Gericht diese Argumente und damit auch die Begehren zurück. Wenn die ECHA die BASF Grenzach zu Tierversuchen verpflichtet habe, könne das Unternehmen nicht für deren Durchführung bestraft werden. Und was den Verlust des Triclosanmarktes betreffe, handle es sich um einen finanziellen Schaden. Doch dieser sei „nicht als irreparabel anzusehen, da in der Regel ein Ersatz in Geld den Geschädigten wieder in die Lage versetzen kann, in der er sich zuvor befand“. Außerdem habe die BASF Grenzach keine Angaben zur Bedeutung des Triclosanmarktes für sie und ihren Mutterkonzern gemacht.

 

Von BASF liegt bis dato keine Stellungnahme vor.

Mikroplastik: Warnung vor unsauberen Studien

Bernhard Lendl, Professor für Analytische Chemie an der TU Wien, warnt vor der Verfälschung von Studien zur Kunstfaser-Belastung von Meeresproben durch Einträge aus dem Labor.

In den vergangenen Jahren sind immer wieder Studien bekannt geworden, die behaupteten, ein großer Teil des in den Ozeanen zu findenden „Mikroplastiks“ bestehe aus Kunstfasern (etwa aus Viskose oder Polyester). Auch in großer Tiefe sollen derartige Partikel nachgewiesen worden sein. „Wenn man in Wasserproben nach Kunststoffen sucht, dann besteht immer die Gefahr, dass die nachgewiesenen Substanzen gar nicht aus der Probe selbst stammen, sondern aus der Laborumgebung“, wird Lendl in einer Aussendung der TU Wien zitiert. In vielen Forschungsgruppen hat man dies insofern berücksichtigt, als Kleidung aus Kunstfasermaterial aus den Labors verbannt wurde.

Lendl und sein Team konnten nun aber zeigen, dass auch Cellulosefasern, die z.B. von Labormänteln aus Baumwolle stammen können, bei den bisher angewandten Methoden nicht von Kunstfasern unterschieden werden können. Die Analytiker bedienen sich beim Nachweis derartiger Materialien zumeist der Infrarot-Spektroskopie. Mit dieser könne jedoch nur dann zwischen  Kunstfasern und natürlichem Material unterschieden werden, wenn die richtige Methode gewählt wird und die Messparameter sorgfältig gesetzt werden, wie Lendl betont: „Unseren Ergebnissen nach dürfte es sich bei den angeblich in großer Meerestiefe gefundenen Kunstfasern einfach um einen Messfehler handeln.“

Lendl will das Problem der Verschmutzung der Weltmeere durch Kunststoffe nicht verharmlosen, mahnt aber eine sorgfältige Vorgehensweise ein: „Wenn es darum geht, Mikroplastik-Spuren nachzuweisen, muss man die passenden wissenschaftlichen Methoden wählen. Alles andere ist unseriös und hilft weder dem Ozean noch der Wissenschaft.“