Archive - Jan 17, 2018

EU überlegt Mikroplastik-Einschränkungen

Die Chemikalienagentur ECHA hat den Auftrag erhalten, diesbezüglicheVorschläge auszuarbeiten.

 

Ob der Einsatz von Oxoplastik sowie von Mikroplastikpartikeln, die Produkten absichtlich beigemengt sind, eingeschränkt werden soll, untersucht die europäische Chemikalienagentur ECHA. Der Auftrag dazu erging seitens der EU-Kommission, meldete die Agentur. Mikroplastikpartikel sind unter anderem in Kosmetika wie Zahnpasten, aber auch in Detergenzien und Farben, enthalten. Als Oxoplastik werden Kunststoffe bezeichnet, die aufgrund in ihnen enthaltener Additive besonders leicht oxidieren und in Mikropartikel zerfallen. Beide Plastikarten tragen nach Ansicht von Wissenschaftlern wesentlich zur Verunreinigung der Umwelt, vor allem der Meere, durch Mikroplastik bei. Im Zuge der Vorbereitung zweier Rechtsakte zur Beschränkung ihres Einsatzes wird die ECHA im Frühjahr eine öffentliche Konsultation durchführen.

 

Ihre Vorschläge für die Einschränkungen hat die ECHA binnen Jahresfrist vorzulegen. Nach einer Beurteilung durch die Wissenschaftlichen Komitees der Agentur, das Committee for Socio-economic Analysis (SEAC) und das Committee for Risk Assessment (RAC), ergehen sie an die EU-Kommission. Sie erarbeitet binnen dreier Monate eine Ergänzung der Liste mit den Stoffen, die laut der Chemikalienmanagement-Richtlinie REACH nur eingeschränkt verwendet werden dürfen. Stimmen das EU-Parlament und der Rat zu, erlangt die Ergänzung Rechtskraft. Ab dann dürfen die betroffenen Stoffe nur mehr unter besonderen Bedingungen in der EU hergestellt und verwendet bzw. in die EU importiert werden.

 

Das gesamte Prozedere nimmt laut ECHA üblicherweise rund vier Jahre in Anspruch. Somit könnten die Bestimmungen bezüglich Oxo- und Mikroplastik etwa 2022 rechtskräftig werden.