Archive - Jan 16, 2019

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Frankreich: Urteil gegen Glyphosat

Laut dem Verwaltungsgericht von Lyon ist der Verkauf des Pflanzenschutzmittels „Roundup Pro 360“ nicht zulässig.

 

Das Verwaltungsgericht von Lyon hat den Verkauf des glyphosathältigen Pflanzenschutzmittels „Roundup Pro 360“ in Frankreich untersagt. Es folgte damit einem Antrag des Comité de Recherche et d'Information Indépendantes sur le Génie Génétique (CRIIGEN) um die ehemalige französische Umweltministerin Corinne Lepage. In dem Urteil, das dem Chemiereport vorliegt, heißt es, die Zulassung des Verkaufs des Mittels durch die Agence Nationale de Sécurité Sanitaire de l’alimentation, de l’environnement et du travail (ANSES) sei aufgrund unzureichender Überprüfungen möglicher Risiken erfolgt.

 

Das Gericht betont, laut einer Feststellung der europäischen Gesundheitsagenur EFSA aus dem Jahr 2015 könnten glyphosathältige Substanzen grundsätzlich krebserregend sein. Die ANSES habe indessen keine Untersuchungen durchgeführt, wie es sich mit „Roundup Pro 360“ konkret verhalte. Vielmehr habe sie auf dessen chemische Identität mit dem in Frankreich ebenfalls zugelassenen Pflanzenschutzmittel „Typhon“ verwiesen. Beide Mittel bestehen zu 41,5 Prozent aus Glyphosat. Allerdings habe die ANSES selbst festgestellt, dass „Typhon“ aufgrund seiner Zusammensetzung für Mensch und Umwelt problematischer sein könnte als reines Glyphosat. Dies treffe somit offensichtlich auch für „Roundup Pro 360“ zu. Ausdrücklich verweist das Gericht darauf, dass bei Entscheidungen über die Zulassung von Produkten, die potenzielle Umweltrisiken darstellen, das Vorsorgeprinzip der EU anzuwenden ist.

 

Das Urteil wird laut dem Gericht dem CRIIGEN ebenso zugestellt wie dem Glyphosat-Hersteller Monsanto, der mittlerweile dem deutschen Chemiekonzern Bayer gehört. Ferner ergeht es auch an die ANSES. Überdies fordert das Gericht den französischen Landwirtschafts- und Ernährungsminister sowie sämtliche sonstigen zuständigen Behörden auf, das Urteil durchzusetzen. Eine Stellungnahme von Bayer liegt bis dato nicht vor.