Archive - 2013

June 25th

Ein weiter Weg

 

Seit Inkrafttreten der Kinderarzneimittel-Verordnung der EU (Verordnung (EG) 1901/2006) wurden 31 von 152 neuen Arzneimitteln für die pädiatrische Verwendung zugelassen. Das zeigt der erste Fortschrittsbericht der EU-Kommission hinsichtlich der Umsetzung der Verordnung, die seit 2008 gilt. Dem Bericht zufolge wurden bis Ende 2011 insgesamt 72 neue pädiatrische Indikationen für bereits zugelassene Arzneimittel genehmigt sowie 26 neue Darreichungsformen für die pädiatrische Verwendung zugelassen. Im Rahmen der Entwicklung neuer Produkte erstellen die Pharmaunternehmen aufgrund der Richtlinie pädiatrische Prüfkonzepte. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat bisher 600 solcher Prüfkonzepte gebilligt, davon 453 zu bisher noch nicht in der EU zugelassenen Medikamenten. Insgesamt 33 Prüfkonzepte wurden bis Ende 2012 abgeschlossen. Laut dem Bericht „ist davon auszugehen, dass in den nächsten fünf Jahren noch viele weitere hinzukommen werden.“ Seit 2006 stabil geblieben ist die Zahl der klinischen Studien mit durchschnittlich 350 Stück pro Jahr. Als positiv bewertet die EU-Kommission in dem Bericht nicht zuletzt die Einrichtung des European Network for Paediatric Research bei der EMA (Enpr-EMA) im Jahr 2009. 

 

Kinder im Blickfeld

Weiters heißt es in dem Bericht, vor dem Inkrafttreten der Kinderarzneimittel-Verordnung hätten etliche Pharmaunternehmen „die erwachsene Bevölkerung als ihren Hauptabsatzmarkt“ betrachtet und „die Erforschung des potenziellen Nutzens eines Arzneimittels für Erwachsene bei Kindern vernachlässigt oder gar nicht berücksichtigt. Der heutige Bericht zeigt, dass sich dies jetzt ändert.“ Nicht zuletzt seien die Unternehmen verpflichtet, den Behörden „ihre Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit von zur Verwendung bei Kindern zugelassenen Arzneimitteln zu übermitteln.“ Seit 2008 seien mehr als 18.000 Studien zu rund 2.200 Arzneimitteln vorgelegt worden. Diese hätten zu Bewertungsberichten über 140 Wirkstoffen zu auf nationalstaatlicher Ebene zugelassenen Medikamenten sowie 55 Wirkstoffen zu zentral zugelassenen Arzneimitteln geführt. 

 

Schwache PUMA

Weitgehend als Fehlschlag erwiesen habe sich indessen der Paediatric Use Marketing Authorisation (PUMA), stellt die EU-Kommission in dem Bericht fest. Die PUMA bezieht sich auf Medikamente für Kinder auf Basis von Produkten für Erwachsene, deren Patentschutz bereits abgelaufen ist. Für solche gilt ein Recht auf Exklusivvermarktung für zehn Jahre. Die Pharmaunternehmen hätten die Möglichkeiten der PUMA bislang kaum genutzt. Offenbar sei der Entwicklungsaufwand im Vergleich mit dem potenziellen wirtschaftlichen Nutzen nicht ausreichend.

 

Langfristiges Projekt

Zusammenfassend warnt die EU-Kommission vor übereilten Schlussfolgerungen. Es werde sich erst langfristig erweisen, ob die Kinderarzneimittel-Verordnung ein Erfolg gewesen sei. Immerhin zeige Bericht „ermutigende Signale“. Und als Allheilmittel sei die Verordnung ohnehin nie gedacht gewesen. Den nächsten Fortschrittsbericht wird die EU-Kommission 2017 vorlegen.

 

 

 

June 21st

Abfallwirtschaftsgesetz: Beschluss am 7. Juli

 

Am 7. Juli wird die seit langem diskutierte Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) im Plenum des Nationalrats beschlossen. Der Umweltausschuss stimmte ihr am 20. Juni zu. Die Regierungsparteien stimmten für die Novelle, die Grünen, die FPÖ und das BZÖ dagegen. Das „Team Stronach“ ist im Umweltausschuss nicht vertreten. Der Ministerrat hatte die Novelle bereits Anfang Juni beschlossen. 

Die Novelle tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft. Mit ihr wird der Markt für die Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen aus Haushalten liberalisiert. Zurzeit ist dort ausschließlich die Altstoff Recycling Austria AG (ARA) tätig. Künftig können auch andere Unternehmen solche Abfälle sammeln und verwerten. Noch heuer soll deren Zulassung erfolgen. Wegen der faktischen Monopolstellung der ARA war seit Jahren davon die Rede, die EU-Kommission erwäge, Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu klagen. Insidern zufolge gab es zwar immer wieder Briefwechsel zwischen den österreichischen und den Brüsseler Behörden. Wirklich auf Österreich loszugehen, sei seitens der Kommission allerdings nie im Raum gestanden. Der Grund: Die Republik ist in Sachen Abfallwirtschaft im Allgemeinen mehr als ordentlich unterwegs. Probleme gibt es eher in anderen Staaten, beispielsweise im Süden und Südosten Europas. 

 

Hoffnung auf „möglichst breite Mehrheit“
 

Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer begrüßte die Novelle. Ein „harter und jahrelanger Verhandlungsweg“ habe letztlich zum Erfolg geführt. Es sei „sichergestellt, dass eines der besten Sammelsysteme weltweit auch in Zukunft angewandt wird.“ Er hoffe nun auf eine „möglichst breite Mehrheit“ im Plenum des Nationalrates, verlautete Mödlhammer.

Zufrieden zeige sich auch ARA-Vorstand Werner Knausz. Die Novelle „ ist aus unserer Sicht dazu geeignet, den fairen Wettbewerb zwischen den Systemen ohne Marktverzerrungen zu gewährleisten und gleichzeitig das hohe Niveau der getrennten Verpackungssammlung in Österreich sicherzustellen.“Allerdings stünden „die Probe aufs Exempel, nämlich die Bewährung des Gesetzes in der Praxis und ein wirkungsvoller Vollzug durch das Umweltministerium“, noch bevor. 

Die Reclay UFH, die plant, der ARA Konkurrenz zu machen, hatte die Novelle bereits nach dem Beschluss im Ministerrat Anfang Juni für gut befunden. Österreich erhalte damit „auch bei der Sammlung und Verwertung von Haushaltsverpackungen die Chance auf einen fairen Wettbewerb mit all seinen Vorteilen“, hatte es in einer Aussendung geheißen. Die Reclay kritisierte allerdings, die ARA könne rund 75 Millionen Euro an Rücklagen aus Monopolzeiten auch im liberalisierten Markt für Tarifsenkungen verwenden. Somit bestehe die Gefahr, dass sie Dumpingpreise anbiete, was ihr als weiterhin marktbeherrschendem Unternehmen kartellrechtlich verboten sei. 

Die ARA hält diesen Vorwurf für ungerechtfertigt. Anlässlich der Präsentation ihrer Jahresbilanz sagte Vorstand Knausz auf Anfrage des Chemiereport, die ARA habe sich stets gesetzeskonform verhalten. Dies werde sie auch in Zukunft tun.

 

 

 

 

Wirtschaftsministerium präsentiert Aktionsplan Biotech

Die Zahl der österreichischen Biotech-Unternehmen soll mithilfe des „Aktionsplans Biotech“  in den nächsten fünf Jahren auf 200 erhöht werden. Dafür nimmt das Wirtschaftsministerium bis 2015 rund 50 Millionen Euro in die Hand und verdoppelt damit nach eigenen Angaben die jährliche Förderung auf diesem Sektor. 

 

Der Aktionsplan setzt auf eine bessere Finanzierung von Start-up-Unternehmen und neue Förderschienen, die von der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) abgewickelt werden. Erstes Ziel sollen die seltenen Erkrankungen sein, für die ab sofort ein Programm zu Prävention, Diagnose und Therapie eingerichtet wird. Für derartige Projekte wurden zusätzliche Mittel zugesichert, 10 Millionen Euro stehen noch in diesem Jahr, 20 Millionen für 2014 und 2015 zur Verfügung.

Mit der aktuellen Ausschreibung des FFG-Programmes „Research Studios“ läuft parallel dazu ein Schwerpunkt im Bereich der Lebenswissenschaften. Research Studios sind kleine und flexible Forschungseinheiten, die sich der Anwendung und Umsetzung von Forschungsergebnissen in Unternehmen widmen. Für dieses Programm stellt das Wirtschaftsministerium zunächst einmal 16,8 Mio. Euro zur Verfügung. Zur besseren Finanzierung von Start-Ups wurden darüber hinaus zwei Fonds beim Austria Wirtschaftsservice (AWS) aufgelegt, die langfristig 110 Mio. Euro verfügbar machen sollen.

 

Lücke im Innovationssystem füllen

Laut Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner soll mit diesem Ansatz eine langjährige Schwäche des österreichischen Innovationssystems beseitigt werden. Auch das neue Seedfinancing-Programm, das 50 Prozent der jährlich verfügbaren Finanzmittel für Start-Ups aus dem Bereich Life Science reserviert, soll fortgeführt werden. Der Aktionsplan wurde von Reinhold Mitterlehner, dem Molekularbiologen Josef Penninger und Bernhard Fischer, Chef des Biotech-Unternehmens Apeptico vorgestellt. „Mit unserer Initiative wollen wir das große Potential von innovativen Biotech-Unternehmen stärker nutzen und gleichzeitig die Erforschung seltener Krankheiten vorantreiben“, begründete Mitterlehner das Engagement seines Ressorts. Dies würde langfristig sowohl dem Wirtschaftsstandort Österreich als auch den rund 400.000 Bürgern helfen, die von einer seltenen Erkrankung betroffen seien.

 

 

 

June 20th

Schlagabtausch um Biosprit

 

Einen heftigen Schlagabtausch über den Sinn und Unsinn von Biosprit lieferten sich in den vergangenen Tagen Politiker der Regierungsparteien sowie Agrarfunktionäre und -industrielle. Den Anfang machte Petra Bayr, ihres Zeichens Bereichssprecherin für globale Entwicklung der SPÖ im Nationalrat. Ihr Ziel: einmal mehr der in den vergangenen Wochen wegen Bienen, Neonicotinoiden und sonstigen Herbiziden ohnehin Land auf, Land ab geprügelte Landwirtschafts- und Umweltminister Nikolaus Berlakovich. Ihm warf Bayr vor, sich, „vertreten durch einen Mitarbeiter der Ständigen Vertretung, im EU-Umweltausschuss erneut gegen eine Beschränkung der Agrotreibstoffe auf fünf Prozent ausgesprochen“ zu haben. Das sei „inakzeptabel“, da derartiger Sprit „den weltweiten Hunger“ anheize, wetterte Bayr und fügte hinzu: „Eigentlich handelt es sich um reine Klientelpolitik gegenüber dem Bauerbund und dem Raiffeisen-Konzern, die um die Auslastung ihres Werkes in Pischelsdorf im Burgenland fürchtet. Priorität ist offenbar, dass bestehende Investitionen nicht gefährdet werden sollen.“ 

Unterstützung kam von Karin Kadenbach, EU-Parlamentarierin der SPÖ. Als Mitglied im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, kritisierte sie Berlakovichs Verhalten als „unüberlegten Irrweg. Die Bezeichnung 'Bio'-Sprit ist ebenso beschönigend wie der selbstverliehene Titel 'Lebensministerium'. Bisherige Entwicklungen und neuere Studien belegen eindeutig eine unerwünschte Bilanz der Agrartreibstoffe 1. Generation im Umweltbereich, aber auch im Zusammenhang mit den Menschenrechten. So drohen zum Beispiel durch Landnutzungsänderungen massive Kostensteigerungen im Lebensmittelbereich.“ 

 

Schultes gegen Kadenbach


Nicht hinnehmen wollte das der Präsident der niederösterreichischen Landwirtschaftskammer und Umweltsprecher der ÖVP im Nationalrat, Hermann Schultes. „Gerade in krisengeschüttelten Zeiten wie diesen ist die Produktion von Bioenergie im eigenen Land nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern ökonomisch wertvoll“, ließ er per Aussendung wissen. Und Schultes trat zum Gegenangriff an: „Anstatt mitzuhelfen, dass die Klimaziele erreicht werden, die Wertschöpfung und das schwer verdiente Geld im eigenen Land bleibt, füttert Frau Kadenbach lieber weiterhin Russland und behindert in Europa die Eigenproduktion.“ Außerdem möge Kadenbach doch freundlichs „daran denken, dass, wenn wir die derzeit in Österreich aus unterschiedlicher Biomasse erzeugte Bioenergie nicht hätten, wir zusätzlich noch 3,2 Milliarden Euro mehr für Energieimporte aus demokratiepolitisch höchst bedenklichen Staaten ausgeben müssten.

Thesen, die die Gescholtene zu „Nachhilfe in Sachen Biosprit für Umweltverantwortliche der ÖVP“ veranlassten: „40 Prozent des in der EU verbrauchten Biodiesels müssen importiert werden. Auch Österreich ist kein Selbstversorger bei Biosprit. Schon für die 10-prozentige Beimischungspflicht müssen 80 Prozent der Pflanzenöle importiert werden. Wenn andere Länder selbst der Beimischungspflicht nachkommen, bleibt dann noch genug übrig für Österreich?“ Und einmal mehr wiederholte Kadenbach: Biosprit aus Getreide, Zucker und Ölsaaten zu subventionieren, gehe „zulasten der Nahrungsmittelproduktion, treibe die Preise und sei noch dazu wegen der energie- und flächenaufwendigen Herstellung unbedeutend für den Klimaschutz.“ 

 

Marihart gegen Bayr

Den nächsten Hieb führte Agrana-Chef Johann Marihart gegen die Nationalratsabgeordnete Bayr. Deren Kritik sei „von Unsachlichkeit und Unkenntnis geprägt.“ Bayr wisse offenbar nicht, dass die fragliche Bioethanolanlage nicht im Burgenland steht, „sondern in Niederösterreich an der Donau“. Und um die Auslastung des Werks brauche sich die Politikerin keine Sorgen zu machen: „Agrana verzeichnet eine vollständige Produktionsauslastung und stellt aktuell eine Hälfte ihrer in Niederösterreich erzeugten Bioethanolmenge für die derzeit erfolgende fünfprozentige Benzinbeimischung her.“ Aus gegebenem Anlass stellte Marihart überdies klar, nur etwa 2,5 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen in Österreich würden für die Bioethanolproduktion genutzt, der „Rest“ für die Nahrungsmittelerzeugung. Auch verwende die Agrana für „ihr“ Bioethanol ausschließlich „nachhaltig produzierte Futtergetreide-Überschüsse aus Mitteleuropa, die für die Nahrungsmittelproduktion nicht geeignet sind.“ In Pischelsdorf produziere die Agrana jährlich rund 220.000 Kubikmeter Bioethanol. Das reiche für Österreich selbst dann, wenn E10 doch noch eingeführt werde. 

 

Dresche aus der Kammer

Die vorerst letzten Prügel teilte Landwirtschaftskammerpräsident Gerhard Wlodkowski in Richtung Kadenbach aus. Etwa 98 Prozent der Rohstoffe für Biodiesel stammten nachweislich aus der EU. Und „es kann doch EU-Abgeordneten nicht gleichgültig sein, dass fossile Rohstoffe aus Staaten wie Kasachstan, Nigeria, Russland, Libyen oder Syrien über tausende von Kilometern im teuren Austausch gegen Milliarden Euro nach Europa eingeführt werden müssen, wenn grüne Energie bei uns erzeugt werden und die Wertschöpfung in der EU verbleiben könnte.“  Eine Reaktion Kadenbachs erfolgte bislang nicht. Insidern zufolge ist allerdings einigermaßen sicher, dass dies nicht die letzte Auseinandersetzung um den Biosprit war. Die nächste Runde folge bestimmt. 

 

 

 

Biosprit aus dem Stahlwerk

 

Siemens und das Biotechnologieunternehmen LanzaTech wollen Bioethanol aus Stahlwerksabgasen erzeugen. Sie haben dazu ein Kooperationsabkommen mit zehn Jahren Laufzeit geschlossen, teilten die Unternehmen per Aussendung mit. LanzaTech betreibt seit 2008 in Auckland in Neuseeland eine Anlage, in der Stahlwerksabgase in einen Bioreaktor eingeleitet werden. Dort wandeln von Lanza entwickelte gentechnisch veränderte Clostridien das in den Abgasen enthaltene CO sowie CO2 in eine wässrige Lösung um. Aus dieser werden verwertbare Stoffe herausgefiltert. In der Folge können Bioethanol sowie Basischemikalien erzeugt werden, darunter Essigsäure und Aceton. Laut LanzaTech fallen die Bakterien in die Risikogruppe 1 der World Health Organization (WHO). Das heißt, sie stellen keine Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Wie in der Aussendung verlautete, erzeugen zwei vorkommerzielle Anlagen in China seit vergangenem Jahr rund 300 Tonnen Ethanol aus den Abgasen von Stahlwerken. Geplant ist, zwei kommerzielle Ablagen zu bauen. Sie sollen schon 2014 in Betrieb gehen. 

 

Siemens und LanzaTech beziffern das jährliches Volumen des Weltmarkts für Ethanol mit „mehr als 80 Millionen Tonnen“, von denen 75 Millionen Tonnen auf den Einsatz als Biokraftstoff entfallen. Ausdrücklich hielten Siemens und LanzaTech fest, das Verfahren stehe nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelerzeugung. Dieser Punkt wird im Zusammenhang mit der Erzeugung von Biokraftstoffen immer wieder heftig diskutiert.

 

 

 

Doktoratsinitiative „DokIn'Holz“ gestartet

 

Mit der Doktoratsinitiative „DokIn'Holz“ wollen die Kooperationsplattform Forst Holz Papier (FHP) sowie das Wissenschaftsministerium die österreichische Expertise in Sachen Holzgewinnung und -verarbeitung weiter verbessern. Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle sagte, es gehe darum, „Wirtschaft und Grundlagenforschung näher zusammenzubringen.“ FHP-Vorsitzender Georg Adam Starhemberg sieht „DokIn'Holz“ als „Einstieg in eine längerfristige Zusammenarbeit“.  Die Initiative trägt den Untertitel „Holz - Mehrwertstoff für die Zukunft“. Geleitet wird sie von der Universität für Bodenkultur (BOKU), weiters sind die Technischen Universitäten Wien und Graz beteiligt. Das Projekt läuft über drei Jahre und ist mit insgesamt rund zwei Millionen Euro dotiert, die das Ministerium und die Forst- und Holzwirtschaft zu gleichen Teilen aufbringen. Pro Dissertation und Jahr stehen 55.000 Euro zur Verfügung. Somit können zwölf Dissertanden gefördert werden. Jeweils die Hälfte davon wählen die BOKU und die beiden Technischen Universitäten aus. Die Forschungsgebiete umfassen die gesamte Wertschöpfungskette und gliedern sich in drei Leitthemen, erstens Sicherung der nachhaltigen Holz- und Biomassebereitstellung, zweitens neue Produkte und Verfahren und drittens Holzbau. 

Der Leiter des Arbeitskreises Forschung und Normung bei FHP, Erich Wiesner, betonte, Österreich habe das Potenzial, ein „weltweites Kompetenzzentrum für die Holzwirtschaft zu werden.“ Im Herbst werde mit der Ausschreibung für die Vergabe der Dissertationen im Rahmen von DokIn'Holz begonnen. Manche Professoren hätten sicher bereits Ideen hinsichtlich geeigneter Kandidaten. Eines der Projekte werde sich mit innovativer Laubholzverwendung befassen. Der Anfall an Laubholz werde immer größer. Leider erfolge die Verwendung zurzeit zumeist als Brennstoff: „Damit haben wir sicher noch nicht die richtige Verwendung für diesen wertvollen Rohstoff.“ 

 

Holz als High-Tech-Produkt 

Gegenüber dem Chemiereport sagte Wiesner, im Hauptberuf Geschäftsführer des Holzbauunternehmens WIEHAG, er sehe eine der Zukunftschancen für die Branche nicht zuletzt im mehrgeschoßigen Holzbau. In Österreich sei dieser aus rechtlichen Gründen zurzeit nicht möglich. Technisch bestünden allerdings keinerlei Probleme, bei bis zu achtstöckigen Gebäuden sämtliche Anforderungen vom Brand- bis zum Schallschutz zu erfüllen. Einstweilen baue die Branche im Ausland, von Großbritannien bis Australien, und sei dabei höchst erfolgreich. „In dem Rohstoff Holz steckt ein gewaltiges Potenzial. Wir müssen ihn als High-Tech-Produkt verstehen und entsprechend nutzen“, betonte Wiesner. Gemeinhin würden die skandinavischen Länder als die Zentren der innovativen Holzverarbeitung betrachtet: „Wir sind aber um nichts schlechter.“ 

 

 

 

 

Gentechnik: EU-Kommission klagt Polen

 

Gentechnik: EU-Kommission klagt Polen

 

Die EU-Kommission klagt Polen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), weil es ihrer Ansicht nach Vorschriften über die Überwachung des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO) nicht einhält. In einer Aussendung der Kommission hieß es, laut EU-Richtlinie 2001/18/EG „über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt“ müssten GVO-Anbaugebiete „den zuständigen nationalen Behörden gemeldet, in einem vom Mitgliedstaat eingerichteten Register verzeichnet und der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht werden.“ So könnten „mögliche Auswirkungen von GVO auf die Umwelt überwacht und Koexistenz-Maßnahmen ergriffen werden.“

Polen habe die diesbezüglichen Bestimmungen noch immer nicht in nationalstaatliches Recht umgesetzt, obwohl es mehrfach, zuletzt im November 2012, dazu aufgefordert worden sei. Dass die Kommission übereilt handelt, lässt sich ihr schwerlich vorwerfen: Umzusetzen war die Richtlinie bis zum 17. Oktober 2002. 

 

June 19th

Druck- und Verpackungsprodukte ausgezeichnet

 

Der Papierindustrieverband Austropapier verlieh am 18. Juni die Auszeichnungen Printissimo, Emballissimo und fibrePLUS „für exzellente Druckprodukte und kreative Verpackungslösungen“. Austropapier-Präsident Wolfgang Pfarl sagte, die Branche habe „die kreativsten Köpfe des Landes eingeladen, mit ihren Ideen und Produkten Verantwortung für den Einsatz des richtigen Materials und somit für Gesellschaft und Umwelt zu dokumentieren.“ Eingereicht wurden über 160 Projekte, aus denen eine Jury insgesamt neun Sieger wählte. Printprodukte und Verpackungslösungen müssten „in Dialog mit dem Empfänger oder Kunden treten, Emotionen und Vertrauen auslösen, und gleichzeitig Aufmerksamkeit und Unverwechselbarkeit vermitteln", sagte die Vorsitzende der Jury, Gertrude Eder, Mitglied der Geschäftsführung der Roxcel-Gruppe. Pfarl ergänzte, das gemeinsame Ziel der Wertschöpfungskette Papier sei es, „mehr Wert aus dem eingesetzten Rohstoff zu erzielen. Uns verbindet die Faser der Zukunft. Sie bietet Lösungen für viele Herausforderungen, vor der die Gesellschaft steht - nicht nur Information, Kommunikation, Verpackung und Hygiene, sondern auch Ernährung, Bekleidung, Energieversorgung, Mobilität und Wohnen.“ Papier werde „nicht zuletzt auch aufgrund seiner emotionalen Komponente seine starke Anziehungskraft nicht nur behalten, sondern sogar verstärken.“ 

 

Neun Gewinner

Den Printissimo in der Kategorie „Art“ gewann „Zeit-Zeugen“, den Katalog der Photographischen Gesellschaft zur Ausstellung „Zeit-Zeugen - Fotografie in Österreich seit (1945)“, die zur Jahreswende 2011/12 im Wiener Künstlerhaus zu sehen war. In der Kategorie „Direct“ war das Flaschencenter Süd mit dem „10er Mailing“, seinem Neujahrsmailing 2013 an 600 A-Kunden, erfolgreich. Die Kategorie „Editorial“ entschied das Kundenmagazin „Monki“ der H&M-Group für sich, der Sieg in der Kategorie „Image“ schließlich ging an den Produktkatalog „Lookbook BIO TOP 3“ der Mondi Paper Sales.
Die Gewinner des Emballissimo sind das besonders stabile Sektflaschendisplay der Schlumberger Wein-und Sektkellerei in der Kategorie „Dreidimensionales“, die „Ottakringer Bierrutsche“, ein originelles Biertragerl der gleichnamigen Brauerei in der Kategorie „Gewelltes“, die „Sheekan-Bag mit Easy Seal“, ein Baustoffsack der Wopfinger Baustoffindustrie in der Kategorie „Tragendes“ sowie die „Flaschenpyramide“ der Firma Mosburger, ein Flaschenkarton aus naturbelassenen Fasern, in der Kategorie „Umhüllendes“.

Den fibrePLUS schließlich gewann die REWE Austria mit ihren biologisch abbaubaren Verpackungsnetzen. 

 

Junge Designer

Mit dem Pro Carton/PPV AUSTRIA Design Award prämiert wurden noch nicht umgesetzte Konzepte junger Designer. Jennifer Dawes erhielt den Preis für ihre Taschentücherverpackung „Chic Tissue“, Stephan Putz bekam ihn für den „Jodel-Griff“, ein „Lederhosenträger-Design für Getränkepackungen“.

 

EU-Kommission: 94-Millionen-Strafe für Lundbeck

 

Wegen Marktbehinderung hat die EU-Kommission gegen den dänischen Pharmakonzern Lundbeck eine Strafe von 93,8 Millionen Euro verhängt. Die Generikahersteller Alpharma (jetzt Teil von Zoetis), Merck KGaA /Generics UK (Generics UK gehört jetzt zu Mylan gehörig), Arrow (jetzt Teil von Actavis) und Ranbaxy erhielten Strafen von insgesamt 52,2 Millionen Euro. Laut EU-Kommission hat Lundbeck mit diesen Unternehmen im Jahr 2002 „vereinbart, die Markteinführung günstigerer generischer Versionen seines „Blockbuster“-Antidepressivums Citalopram zu verzögern.“ Ihr zufolge verstößt das gegen Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der wettbewerbswidrige Vereinbarungen verbietet. 

In einer Aussendung der EU-Kommission hieß es, Citalopram sei 2002 „Lundbecks meistverkauftes Produkt“ gewesen. Nach Ablauf des Grundpatents habe das Unternehmen „lediglich eine Reihe verbundener Verfahrenspatente, die einen geringeren patentrechtlichen Schutz boten“, besessen. Daher habe Lundbeck den nun verurteilten Unternehmen ihre Bestände an Citalopram-Generika um „viele Millionen Euro“ abgekauft und vernichtet, um Umsatz- sowie Gewinneinbußen zu verhindern. 

 

Lundbeck erwägt rechtliche Schritte

Lundbeck überlegt, gegen die Strafe rechtlich vorzugehen. In einer Aussendung hieß es, die Argumentation der Komission sei nicht nachvollziehbar. Es habe zwar Absprachen gegeben, allerdings keine über den ohnehin bestehenden patentrechtlichen Schutz hinausgehende Wettbewerbseinschränkungen. Lundbeck habe „transparent und in gutem Glauben, unsere Patente zu verteidigen“, gehandelt. Auf den für heuer erwartete Unternehmensumsatz wirke sich die Strafe nicht aus. Dieser werde sich auf 14,4 bis 15 Milliarden Dänische Kronen (1,9 bis zwei Milliarden Euro) belaufen. Allerdings sei mit einem Rückgang des EBIT um 700 Millionen Kronen (93,8 Millionen Euro) auf 1,2 bis 1,7 Milliarden Kronen (161 bis 228 Millionen Euro) zu rechnen. 

Von den anderen betroffenen Unternehmen lagen bis dato keine Stellungnahmen vor.

 

 

 

„Kaum Folgeschäden“ von Fukushima

 

Vom Reaktorunfall im japanischen Kernkraftwerk Fukushima Daiichi im März 2011 sind etwa 100 Schilddrüsenkrebsfälle sowie 1.500 sonstige Krebserkrankungen wie Leukämie zu erwarten. Dem stünden rund 20 Millionen Personen gegenüber, die von dem Unfall betroffen gewesen seien, aber keinerlei wie immer geartete gesundheitliche Schäden davontragen würden. Das sagte der international renommierte britisch-amerikanische Strahlenmediziner Robert P(eter) Gale bei einem Vortrag an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften in Wien. Gale erläuterte, bei dem Unfall seien nur sehr geringe Mengen an radioaktiven Materialien emittiert worden. Außerdem hätten die Behörden in ausreichendem Maße Jodtabletten ausgegeben, um gegen Schilddrüsenkrebs, die wichtigste gesundheitliche Folgewirkung von Reaktorunfällen, vorzubeugen. „Insgesamt sind daher kaum gesundheitliche Folgeschäden von Fukushima Daiichi zu befürchten“, betonte Gale. 

 

Nicht überschätzen

Er warnte davor, die Gefahren durch radioaktive Strahlung für die Gesundheit zu überschätzen. Die durchschnittliche natürliche sowie künstliche Strahlenbelastung von 6,2 Millisievert (mSv) pro Jahr verkürze die Lebenserwartung eines Menschen um etwa fünf Tage. Das Rauchen dagegen verringere sie um sechs Jahre. Auch passe sich der menschliche Organismus selbst hoher Strahlenbelastung offenbar gut an, fügte Gale hinzu. So sei etwa jeder Bewohner der iranischen Stadt Ramsar an der Südküste des Kaspischen Meeres mit rund 200 mSv/Jahr einer der weltweit höchsten natürlichen Strahlenbelastungen ausgesetzt. Vermehrte Strahlenerkrankungen wurden dort laut Gale jedoch nicht festgestellt.

Aus strahlenmedizinischer Sicht gibt es auch keinerlei Grund, auf die Nutzung der Kernkraft für die Stromerzeugung zu verzichten, stellte Gale fest. Ein Kernkraftwerk mit 1.000 Megawatt Leistung emittiere etwa 0,05 Sievert (Sv) pro Jahr, ein gleich großes Kohlekraftwerk dagegen rund fünf Sv.

 

Höchst erfahren

Robert P. Gale wurde 1945 in New York geboren und gilt als einer der erfahrensten Strahlenmediziner der Welt. Im Auftrag der sowjetischen Regierung koordinierte er 1986 die Maßnahmen zur Eindämmung der Folgen des Reaktorunfalls im Kernkraftwerk Tschernobyl. Für die japanische Regierung war Gale 1999 nach dem Reaktorunglück von Tokaimura sowie 2011 nach dem Unfall von Fukushima Daiichi tätig. Kürzlich erschien in New York sein neues Buch „Radiation: What It Is, What You Need To Know“.

 

 

 

 

 

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