Archive - Aug 26, 2015

EFSA: Risiko für Sumsi

Die Spritzanwendung von neonicotinoidhaltigen Pflanzenschutzmitteln zur Blattbehandlung stelle ein Risiko für Bienen dar, teilte die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA in einer Aussendung mit. Sie veröffentlichte am 26. August ihre Bewertungen der Risiken, die sich für Bienen durch den Einsatz von Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam ergeben können. Dabei wurden alle Anwendungsarten berücksichtigt, ausgenommen die Behandlung von Saatgut mit den drei Substanzen sowie deren Verwendung als Granulat. „In den Fällen, in denen die Bewertung abgeschlossen werden konnte, wurden entweder hohe Risiken ermittelt oder konnten nicht ausgeschlossen werden. In den übrigen Fällen konnte die Risikobewertung aufgrund lückenhafter Daten nicht abgeschlossen werden“, fasste die EFSA das Ergebnis ihrer Untersuchungen zusammen. Seitens der Pflanzenschutzmittelindustrie liegt bis dato keine Reaktion vor. 

 

Wie die Agentur betonte, kam sie bereits vor zwei Jahren zu analogen Ergebnissen, als sie die Saatgutbehandlung sowie den Einsatz von „Neonics“ in Granulatform bewertete. Aufgrund dessen verhängten sowohl die EU-Kommission als auch mehrere Mitgliedsstaaten strengere Regeln für die Verwendung der Substanzen. Unter anderem dürfen diese bei von Bienen beflogenen Kulturpflanzen sowie bei Getreide mit Ausnahme von Wintergetreide nicht zur Behandlung des Saatgutes benutzt werden. Auch die Blattbehandlung bei Kulturpflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist untersagt.

 

Die Verbote gelten bis 1. Dezember des heurigen Jahres. Daher soll noch im Herbst eine Evaluierung allfälliger neuer Erkenntnisse zum Einsatz der drei Neonicotinoide zur Saatgutbehandlung und als Granulat erfolgen. Die EFSA erwartet, sämtliche diesbezüglichen Informationen bis 30. September zu erhalten. Anschließend will sie „das Material auswerten und Schlussfolgerungen im Hinblick auf eine aktualisierte Risikobewertung formulieren.“ In Österreich gelten die von der EU-Kommission verhängten teilweisen Verbote für den Einsatz drei Substanzen noch bis Ende kommenden Jahres. Untersagt ist auch die Nutzung der Neonicotinoide als Beizmittel für Winterweizen, Winterroggen, Winterdinkel und Wintertriticale verboten, wenn diese der Erzeugung von Lebens- bzw. Futtermitteln dienen.