Archive - Apr 12, 2017

AkzoNobel: Übernahme-Kampf mit US-Spekulanten

Der US-amerikanische Chemiekonzern PPG soll sich zwecks Übernahme des niederländischen Unternehmens mit einer Firma des New Yorker Finanzjongleurs Paul Elliott Singer zusammengetan haben.

 

Der Kampf um die Übernahme des niederländischen Farben-, Beschichtungs- und Spezialchemikalienunternehmens AkzoNobel durch den US-amerikanischen Chemiekonzern PPG geht weiter. Laut einer Aussendung von AkzoNobel hat sich dieser mit Elliott Advisors zusammengetan, einer Firma, die zur Elliott Management Corporation des New Yorker Finanzspekulanten Paul Elliott Singer gehört. Der Aussendung zufolge verlangt Elliott Advisors die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zwecks Absetzung von Antony Burgmans, dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates (Supervisory Board). Formell muss AkzoNobel über die Forderung binnen 14 Tagen entscheiden. Bereits in der heutigen Aussendung stellte das Unternehmen aber klar, dass der Abgang von Burgmans kein Thema ist. Dies wäre „unverantwortlich, unangemessen, schädlich und nicht im besten Interesse des Unternehmens, seiner Aktionäre und anderer an ihm Interessierter. Daher wird dieser Vorschlag zurückgewiesen“.

 

In einem behauptete AkzoNobel, erfahren zu haben, Elliott Advisors beabsichtige, potenziell preissensible Informationen im Zusammenhang mit dem Verlangen nach Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung an PPG weiterzugeben. AkzoNobel forderte Elliot Advisors und PPG auf, „ihre Beziehungen und die Kommunikation“ in der Angelegenheit klarzustellen. In den vergangenen Wochen habe das Unternehmen intensiv mit Elliott Advisors kooperiert. Unter anderem hätten Treffen mit AkzoNobel-Vorstandschef Ton Büchner, Finanzchefin Maelys Castella sowie dem Aufsichtsrat stattgefunden.

 

Weder seitens Elliott Advisors noch seitens PPG liegt bis dato eine Stellungnahme vor.


Die Elliott Management Corporation ist nicht zuletzt durch ihren Umgang mit Entwicklungsländern bekannt. Unter anderem erwarb ihre Tochter NML Capital in großem Stil nicht umgeschuldete Staatsanleihen Argentiniens, klagte vor einem New Yorker Bezirksgericht die 100prozentige Rückzahlung ein und erhielt 1,3 Milliarden US-Dollar (1,2 Milliarden Euro) zugesprochen. Ferner untersagte der Richter Argentinien, vor Bezahlung dieses Betrages neue Schulden aufzunehmen. Ein Schlichtungsverfahren endete im Sommer 2014 ohne Einigung. Argentinien galt damit als insolvent. Vor rund einem Jahr versteigerte das Land Staatsanleihen im Wert von etwa 14,5 Milliarden Euro und bezahlte davon etwa 8,3 Milliarden an die Hedgefonds, mit denen es sich geeinigt hatte. Weitere 2,9 Milliarden Euro sollen bei einer New Yorker Bank zur Begleichung der Forderungen anderer Gläubiger deponiert worden sein.

 

 

Lebensmittel: Verwenden, nicht verschwenden

Der Umweltausschuss des EU-Parlaments plädierte einstimmig dafür, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 um die Hälfte zu vermindern. Als Mittel sollen Bewusstseinsbildung und Steuererleichterungen dienen. Im Plenum wird Mitte Mai abgestimmt.

 

Einstimmig beschloss der Umweltausschuss des EU-Parlaments am 11. April einen Bericht zur Verringerung der Verschwendung von Lebensmitteln und zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit. Im Wesentlichen enthält dieser drei Forderungen:

Erstens soll die Lebensmittelverschwendung über die gesamte Lieferkette hinweg bis 2025 um 30 Prozent verringert werden, bis 2030 um 50 Prozent.

Zweitens wird in dem Bericht verlangt, das Bewusstsein der Bevölkerung zu den Themen Lebensmittelverschwendung und Lebensmittelsicherheit zu verbessern. So wissen beispielsweise 50 Prozent der Bevölkerung nicht, was die Bezeichnungen „Mindesthaltbarkeitsdatum“ und „Verbrauchsdatum“ bedeuten. Das „Mindesthaltbarkeitsdatum“ gibt dem Bericht zufolge an, dass nach dem betreffenden Zeitpunkt die Qualität des Lebensmittels nicht mehr der eines Frischprodukts entspricht, der Verzehr aber bedenkenlos möglich ist. Das „Verbrauchsdatum“ zeigt dem gegenüber, ab wann der Verzehr nicht mehr sicher ist.

Drittens werden Erleichterungen für das Verschenken nicht mehr verkaufsfähiger Lebensmittel - primär durch den Handel - vorgeschlagen. Dies betrifft vor allem Erzeugnisse, die das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten haben. Zurzeit gelten für das Verschenken in den einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedliche Regeln, insbesondere was steuerliche Vorgaben betrifft. In einigen Staaten ist das Verschenken teurer als die Behandlung der Lebensmittel als Abfall. Die EU-Kommission wird aufgefordert, die Mehrwertsteuerbefreiung von Lebensmittelspenden ausdrücklich für zulässig zu erklären.

 

Wie es in dem Bericht heißt, gehen jährlich in der EU rund 88 Millionen Tonnen an Lebensmitteln verloren. Dies entspricht einer durchschnittlichen Menge von etwa 173 Kilogramm pro EU-Bürger. Am höchsten ist der Pro-Kopf-Wert mit 541 Kilogramm in den Niederlanden, an zweiter Stelle liegt Belgien mit 345 Kilogramm. Die niedrigsten Werte weisen Slowenien mit 72 Kilogramm und Rumänien mit 76 Kilogramm aus. Den dadurch entstehenden jährlichen Schaden beziffert der Bericht mit 143 Milliarden Euro. Den größten Anteil an der Lebensmittelverschwendung haben laut dem Bericht die Haushalte mit 53 Prozent, gefolgt von der verarbeitenden Industrie mit 19 Prozent, der Gastronomie mit zwölf Prozent, der Primärproduktion mit zehn und dem Großhandel mit fünf Prozent.

 

Im Plenum wird über den Bericht bei der Sitzung vom 15. bis einschließlich 18. Mai abgestimmt. Diese findet in Straßburg statt. Erstattet wurde der Bericht an den Umweltausschuss von der kroatischen Abgeordneten Biljana Borzan, die der sozialdemokratischen Fraktion angehört. Ihr zufolge werden Lebensmittel „in den entwickelten Ländern hauptsächlich in den Bereichen Verteilung und Verbrauch verschwendet“. Letztlich seien somit alle EU-Bürger dafür verantwortlich, dem Problem entgegenzuwirken.