Archive - Okt 28, 2015

Josef Glößl übernimmt wichtiges Amt im FWF

BOKU-Vizerektor Josef Glößl wurde in die neu geschaffene Position eines Vorsitzenden der Delegiertenversammlung des Wissenschaftsfonds FWF gewählt.

 

Die mit 1. Oktober in Kraft getretene Novelle zum Forschungs- und Technologieförderungsgesetz (FTFG) sieht eine veränderte Struktur des Wissenschaftsfonds FWF vor. Eine zentrale Rolle kommt dabei der Delegiertenversammlung zu, die mit Repräsentanten von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen beschickt wird. Eine der Aufgaben des Gremiums ist es, vier Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen sowie einen Dreiervorschlags für die Funktion des Präsidenten des FWF zu erstellen. Darüber hinaus beschließt die Delegiertenversammlung den FWF-Jahresbericht, gibt Stellungnahmen zu Arbeitsprogrammen und  Richtlinien für Förderungsprogramme ab und wählt Referenten für einzelne Wissenschaftsdisziplinen.

 

Neues Amt

Neu ist die Position eines Vorsitzenden der Delegiertenversammlung, in die in deren konstituierender Sitzung am 27. Oktober der Forschungs-Vizerektor der Wiener  Universität für Bodenkultur, Josef Glößl, gewählt wurde. Glößl ist Professor für Angewandte Genetik an der BOKU und gehörte bereits von 2000 bis 2008 dem Kuratorium des FWF-Kuratoriums an. Zu seiner Stellvertreterin wurde Christine Bandtlow, Professorin für Medizinische Biochemie und Vizerektorin für Forschung an der Universität Innsbruck gewählt.

Bis Ende Jänner steht nun die Konstituierung des FWF-Aufsichtsrats an, bis Ende April muss die Delegiertenversammlung diesem dann einen Dreiervorschlag für die Wahl des Präsidenten vorlegen. Daraus wird bis spätestens Ende Juli der neue Präsident des Wissenschaftsfonds gewählt.

 

 

 

Rahmenpharmavertrag: Zeit wird knapp

Trotz der Auseinandersetzungen um die geplante ASVG-Novelle verhandeln der Pharmaindustrieverband Pharmig und der Hauptverband der Sozialversicherungsträger (HV) weiter über einen neuen Rahmenpharmavertrag. Das sagte Jan Oliver Huber, der Generalsekretär der Pharmig, dem Chemiereport heute bei einer Pressekonferenz in Wien. Laut Huber besteht die Möglichkeit zum Abschluss des Vertrages noch bis etwa Mitte November, da für diese Zeit die Behandlung der Novelle im Ministerrat geplant ist: „Es gibt somit noch etwas Zeit. Aber langsam wird es eng.“ Bei dem Vertrag geht es um den Beitrag der Pharmaindustrie zur Deckung der Arzneimittelkosten. Da bisher keine Einigung erfolgte, sandte das Gesundheitsministerium vergangene Woche die ASVG-Novelle in Begutachtung, mit der der Pharmaindustrie abgestufte Rabatte in der Höhe von insgesamt 125 Millionen Euro auf die Kosten für Medikamente vorgeschrieben werden sollen.

 

Bei der heutigen Pressekonferenz präsentierten die Pharmig, der Fachverband der chemischen Industrie Österreichs (FCIO) und das Forum der forschenden pharmazeutischen Industrie (FOPI) ein Rechtsgutachten zu der Novelle, das der Linzer Verfassungsjurist Michael Mayrhofer und sein Wiener Kollegen Mathis Fister erstellten. Den Rechtsexperten zufolge ist die Novelle aus mehreren Gründen verfassungswidrig. Sie greife unverhältnismäßig stark in das Recht auf Unversehrtheit des Eigentums ein, weil sie über den Erstattungskodex hinaus Rabatte festlegt. Mayrhofer hält dies für nicht gerechtfertigt, da der Kodex „ohnehin angemessene Arzneimittelkosten zum Ziel hat.“ Darum verletze die Novelle auch das Recht auf Erwerbsfreiheit und den Gleichheitsgrundsatz. Letzteres ist laut Mayrhofer auch deshalb der Fall, weil die Novelle „unsachliche Differenzierungen in Ansehung von Rabattsätzen und Sockelbeiträgen“ vorsehe. Bei der Pressekonferenz erläuterte Mayrhofer, die Rabattsätze hätten „vor wenigen Wochen noch ganz anders ausgeschaut. Deshalb können die jetzt geplanten Rabatte nicht sachlich gerechtfertigt sein.“

 

Mayrhofer sieht darüber hinaus auch das Recht der Europäischen Union verletzt: Innovative Medikamente würden mit besonders hohen Rabatten belastet. Dies mache es für Pharmaunternehmen unattraktiv, sie in Österreich anzubieten und verletze damit das Recht auf freien Warenverkehr. Zu guter Letzt habe das Gesundheitsministerium auch noch die Preistransparenzrichtlinie der EU verletzt bzw. „überhaupt nicht beachtet“. Diese schreibe die jährliche Prüfung der ökonomischen Rahmenbedingungen für allfällige Preisfestsetzungen vor. Überdies müsse den Unternehmen das Recht eingeräumt werden, Ausnahmen von Preisfestsetzungen zu beantragen. Beiden Anforderungen werde der Entwurf zur Novelle nicht gerecht.

 

Eigenartiges Rechtsverständnis“

 

FCIO-Geschäftsführerin Sylvia Hofinger fügte hinzu, Vertreter des Gesundheitsministeriums hätten den Entwurf öffentlich als „Druckmittel“ hinsichtlich der Verhandlungen über den Rahmenpharmavertrag bezeichnet: „Das ist schon ein eigenartiges Rechtsverständnis.“ Auch führe der Entwurf dazu, dass die Pharmaunternehmen „das Vertrauen in den Wirtschaftsstandort verlieren. Damit besteht die Gefahr, dass auch Investitionen verloren gehen.“

 

Ähnlich argumentierte FOPI-Vizepräsident Erich Eibensteiner. Ihm zufolge würde die Novelle den Forschungsstandort Österreich gefährden, den Zugang der Patienten zu innovativen Arzneien erschweren überdies die Rechts- und Planungssicherheit der Unternehmen in Frage stellen. Speziell hinsichtlich der Rechts- und Planungssicherheit sei eine „Anlassgesetzgebung wie diese immer ein Problem.“

 

Huber ergänzte, das Ministerium fordere insgesamt einen Rabatt von 125 Millionen Euro pro Jahr. Nach Angaben des HV mache das Defizit der Krankenkassen heuer rund 129 Millionen Euro aus. Dieser Abgang solle offenbar von der Pharmaindustrie ausgeglichen werden: „Die Rücklagen der Kassen von insgesamt etwa 1,6 Milliarden Euro anzutasten, ist dagegen kein Thema.“