Archive - Feb 20, 2019

EU: Mehr Schutz vor POPs

Der Rat und das Parlament der EU haben eine vorläufige Einigung über die Neufassung der Verordnung über persistente organische Schadstoffe erzielt.

 

Die Europäische Union verschärft ihre Regeln für die Verwendung persistenter organischer Schadstoffe (Persistent Organic Pollutants, POPs). Laut einer Aussendung des Rates der Union erzielte die derzeitige rumänische Ratspräsidentschaft am 19. Februar diesbezüglich eine vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament über die Neufassung der seit 2004 geltenden POP-Verordnung (EG) Nr. 850/2004. Die neue Rechtsnorm muss nun durch den Rat und das Parlament formell bestätigt werden. Der Standpunkt des Rates der Union wurde im November 2018 unter der österreichischen Ratspräsidentschaft fixiert.

 

Vorgesehen ist unter anderem, eine Reihe von Aufgaben im Zusammenhang mit dem Schutz vor POPs von der EU-Kommission auf die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki übertragen. Dadurch sollen die Kosten für den regulatorischen Umgang mit den Stoffen verringert und die dafür notwendigen wissenschaftlichen Erkenntnisse erweitert werden.

 

Zusätzlich zu ihren bisherigen Verantwortlichkeiten erhält die ECHA insbesondere folgende Aufgaben: Sie soll den Behörden der Mitgliedsstaaten technische und wissenschaftliche Leitlinien zur Verfügung stellen und damit die „ wirksame Anwendung“ der neuen POP-Verordnung zu gewährleisten. Auf deren Anforderung hat die ECHA auch die EU-Kommission bei der Umsetzung der Verordnung technisch und wissenschaftlich zu unterstützen. Das gilt nicht zuletzt bei der „bei der Ausarbeitung und Überprüfung des Risikoprofils und der Bewertung des Risikomanagements eines Stoffes, der für die Anwendung des Stockholmer Übereinkommens in Betracht kommt“. Das Stockholmer Übereinkommen ist jener völkerrechtliche Vertrag, der den Umgang mit den POPs auf internationaler Ebene regelt. Ferner hat die ECHA umfassende und detailliert aufgeführte Informationen zu den POPs zu sammeln, zu erfassen und zu verarbeiten. Diese ergehen an die EU-Kommission sowie an die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten. Soweit die Daten nicht vertraulich sind, macht die ECHA sie auf ihrer Website auch öffentlich zugänglich.

 

Neue Bestimmungen gelten in Zukunft auch für die Konzentration polybromierter Diphenylether (PBDE) in recycelten Materialien. Diese darf höchstens 500 ppm betragen. Unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen mit dem Flammhemmer decaBDE sind bis zu einer Konzentration von maximal zehn Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) erlaubt. Die Gesamtkonzentration unbeabsichtigter Spurenverunreinigungen mit BDEs darf 500 mg/kg nicht übersteigen. Ausnahmen gelten für die Nutzung von decaBDE in Flugzeugen, Motorfahrzeugen und Elektrogeräten, wobei auch importierte Waren erfasst sind.

 

Die Umweltministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Rumäniens, Graţiela Leocadia Gavrilescu, sprach von einem „bedeutenden Meilenstein beim Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Es geht darum, Schäden durch die gefährlichsten Chemikalien der Welt zu begrenzen. Indem wir ihre Herstellung verbieten und ihren Gebrauch einschränken, können wir maximalen Schutz erreichen“.