Archive - Feb 23, 2021

Biosimilars-Preisregel: Fortschreibung wahrscheinlich

Die seit 1. April 2017 geltende Bestimmung läuft mit Jahresende aus. Aller Voraussicht nach dürfte sie aber entweder in Dauerrecht überführt oder verlängert werden, heißt es seitens des Biosimilars-Verbands.

 

Ende des Jahres läuft die seit 1. April 2017 geltende Biosimilars-Preisregel aus. Doch die Chancen stehen gut, dass diese in Dauerrecht überführt oder wenigstens verlängert wird. Das bekannten die Präsidentin des Biosimilarsverbands Österreich, Sabine Möritz-Kaisergruber, und ihr Stellvertreter Wolfgang Andiel bei einem Pressegespräch am 23. Feber auf Nachfrage des Chemiereports. Möritz-Kaisergruber hält die Forschreibung der Preisregel für das „wahrscheinlichste Szenario“. Andiel sagte, er sehe „großes Verständnis“ seitens der Politik. Zwar seien die Diskussionen noch nicht abgeschlossen. Und im Dachverband der Sozialversicherungsträger (DV) gebe es durchaus „Interessengruppen“, die die Regel als vor allem industriefreundlich betrachteten, obwohl sie auch die Interessen der Patienten und der Krankenkassen gut abbilde.

 

Indessen könnte Andiel zufolge das Thema schon in der nächsten Sitzung des Gesundheitsausschusses des Nationalrats abgehandelt werden. Diese ist für 18. März anberaumt. Eine Tagesordnung findet sich auf der Website des Parlaments noch nicht. Vorsorglich deponierten Möritz-Kaisergruber und Andiel die Wünsche ihrer Branche: Neben der „Verdauerrechtlichung“ der Preisregel wünschen sie die „Einhaltung der Preisbildungsregeln durch den DV“ sowie eine „gezielte Biosimilarsförderung“, etwa durch Verordnungsquoten.

 

Beschlossen wurde die derzeitige Preisregel im Nationalrat am 30. März 2017 mit Zustimmung der damaligen Regierungsparteien SPÖ und ÖVP sowie der Grünen. Sollte sich an der Haltung dieser Parteien nichts Grundsätzliches geändert haben, wofür keine Anzeichen vorliegen, wäre auch die Verlängerung bzw. die Überführung in Dauerrecht kein Problem. Auch hatten sich die damaligen Oppositionsparteien seinerzeit ohnehin eher an Formalia gestoßen als am Inhalt der betreffenden ASVG-Novelle. Die FPÖ beklagte, dass die Regierung den entscheidenden Abänderungsantrag erst unmittelbar vor Beginn der Debatte einbrachte. Dies sei ein „absoluter Tiefpunkt“ des Parlamentarismus, wetterten die Freiheitlichen. Seitens der Regierungsfraktionen wurde im Gegenzug auf die mehr als ein Jahr dauernden Verhandlungen mit dem damaligen Hauptverband der Sozialversicherungsträger verwiesen. Gut Ding brauche eben Weile, beschied die SPÖ.

 

Um die Hälfte billiger

 

Der Preisregel zufolge muss der Preis des ersten Nachfolgeprodukts zu einem Biologikum um mindestens 38 Prozent unter dem des Originalpräparats liegen. Der Preis für das zweite Biosimilar wiederum hat den des ersten um 15 Prozent zu unterschreiten, der des dritten Mittels den des zweiten um weitere zehn Prozent. Alles in allem ergibt dies eine Kostensenkung von rund 52,5 Prozent gegenüber dem Originalmedikament. Kommen weitere Mittel auf den Markt, gilt, was auch für Generika gilt: Der Hersteller des Originals muss den Preis dafür binnen drei Monaten um mindestens 30 Prozent verringern. Das nächste Biosimilar hätte um 18 Prozent billiger zu sein als das preisgesenkte Originalmittel, das übernächste weitere 15 Prozent. Faktisch ist allerdings höchst unwahrscheinlich, dass es so weit kommt, erläuterte Andiel: Wegen des beträchtlichen Aufwands für die Entwicklung von Biosimilars gibt es meist nur einen oder zwei Anbieter, in seltenen Fällen bis zu fünf.

 

Wie Möritz-Kaisergruber auf Anfrage des Chemiereports mitteilte, hat der österreichische Markt für Biologika und Biosimilars ein Volumen von etwa 1,3 Milliarden Euro pro Jahr. Etwa 76 Prozent davon seien „noch nicht ausgeschöpft“.