Archive - Jan 20, 2012

Österreichischer Streit um chinesische Patente

Zwischen der <a href=http://www.lenzing.com>Lenzing AG</a> und dem oberösterreichischen Ingenieurbüro <a href=http://www.onea.at>One-A</a> ist ein Patentrechtsstreit entbrannt. Stein des Anstoßes ist ein Engineering-Auftrag des chinesischen Unternehmens Baoding Swan Ltd. an One-A. Österreichischer Streit um chinesische Patente <% image name="Shanghai_logo" %> <small><b>Die Lenzing AG</b>, die in Shanghai und Hongkong selbst Produktionsstandorte betreibt, hat das oberösterreichische Engineering-Unternehmen One-A wegen Beihilfe zur Verletzung chinesischer Patente geklagt. </i>Bild: Lenzing Fibers (Shanghai) Co., Ltd. </i></small> Lenzing beschuldigt das Ingenieurbüro, auf patentrechtlich geschützte Lyocell-Spinntechnologie zurückgegriffen zu haben. Beweise seien im Zuge einer Hausdurchsuchung in den Büros des Engineering-Unternehmens in Vöcklabruck gefunden worden, hieß es in einer Aussendung. Der oberösterreichische Konzern beruft sich dabei auf Verfahrenspatente zur Lyocell-Spinntechnologie (mithilfe derer Cellulosefasern direkt aus einer Zellstoff-Lösung hergestellt werden), die das Behandeln der Spinnlösung in einem speziellen Gas- und Luftstrom nach dem Formen im Spinnwerkzeug betreffen. Lenzing klagte beim Handelsgericht Wien, das Verfahren führte zu einem Teilerfolg: Für drei von fünf eingeklagten Patenten bekam man recht und konnte eine einstweilige Verfügung erwirken, die One-A die Verwendung der beschriebenen Technologie in dem Engineering-Projekt untersagt. Rechtskräftig ist diese aber noch nicht, da beide Kontrahenten in die zweite Instanz gingen. <b>One-A: Kein Patent verletzt</b> One-A-CEO Stefan Robert Zikeli bestritt in einem Gespräch mit dem Chemiereport, Schutzrechte von Lenzing verletzt zu haben, da man eigene Patente auf dem Gebiet der Lyocell-Technologie angemeldet habe und auf deren Grundlage tätig sei. Die von Lenzing eingeklagten Patente seien in China angemeldet worden, die korrespondierenden österreichischen Patente seien bereits 2006 bzw. 2009 erloschen. Und in China sei bereits eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen die klagsgegenständlichen Patente eingebracht worden. Überdies könne ein Verfahrenspatent von einem Anlagenbau-Unternehmen gar nicht verletzt werden, da es nicht selbst nach einem solchen Verfahren produziere. One-A vertrete daher die Rechtsmeinung, dass ein österreichisches Gericht für diese Sache gar nicht zuständig sei. <b>Lenzing: Wegen Beihilfe zur Patentverletzung geklagt</b> Dass es bei dem Rechtsstreit um chinesische Patente handelt, bestätigte auf Anfrage des Chemiereport Lenzing-Unternehmenssprecherin Angelika Guldt. Man habe One-A wegen Beihilfe zur Verletzung chinesischer Patente verklagt – dass das in Österreich möglich sei, habe auch das auf Patentstreitsachen spezialisierte Gericht in Wien so gesehen. Das Gericht habe in diesem Fall auf der Basis chinesischer Gesetz entschieden, das sei in internationalen Regelungen auch so vorgesehen. Auch sei Lenzing der Meinung, dass ein Engineering-Unternehmen Patente durch unterstützende Handlungen verletzen könne. Dazu gebe es, je nach nationaler Rechtslage die Tatbestände der Beihilfe zur Patentverletzung oder der mittelbaren Patentverletzung. Die Verhandlung in zweiter Instanz könnte also noch einiges an Spannung zu bieten haben.