Archive - 2020

July 17th

Neues Innovationszentrum am Hauptsitz von Zeta

Der steirische Anlagenbau-Spezialist Zeta hat 12 Millionen Euro in ein neues Innovationszentrum am Firmenhauptsitz in Lieboch nahe Graz investiert.

Das rasch wachsende Unternehmen schafft damit auf sechs Stockwerken Platz für rund 250 Mitarbeiter. Vor allem in den Bereichen Engineering, Automatisierung, Digitalisierung und Industrie 4.0 hat das Unternehmen in den vergangenen Jahren seine Kompetenzen stark ausgebaut. Auch durch die Folgen der COVID-19-Maßnahmen wird das Wachstum nicht gebremst: In Lieboch sind derzeit 25 Stellen ausgeschrieben, dazu kommen weitere offene Positionen an den Standorten Wien, Freising (D) und Moravany (CZ). Unter anderem werden Mitarbeiter in den Bereichen Verfahrenstechnik, Konstruktion, Automatisierung und Qualifizierung gesucht. Insgesamt sind derzeit rund 800 Menschen bei Zeta beschäftigt.

„Unsere hochqualifizierten Fachleute sind unser wichtigster Erfolgsfaktor. Genau deshalb ist es von besonderer Bedeutung, eine optimale und moderne Infrastruktur zu schaffen, um den vielfältigen Anforderungen im internationalen Projektgeschäft gerecht zu werden“, betonte anlässlich der Eröffnung des Neubaus Andreas Marchler, in der Geschäftsführung von Zeta verantwortlich für Vertrieb und Marketing. Im neuen Innovationszentrum setzt man daher auf ein offenes Design, das optimale Voraussetzungen für die Zusammenarbeit interdisziplinären Teams schaffen soll – für Zeta ein wesentlicher Erfolgsfaktor, wie Alfred Marchler, der in der Geschäftsführung von Zeta die Verantwortung für Produktion und Technik innehat, betonte.

Zu diesem Zweck wurde ein Mix aus Begegnungszonen und Meeting-Räumen geschaffen, die online verwaltet werden und mit dem erforderlichen Kommunikations- und Konferenzequipment ausgestattet sind. Im Erdgeschoss ist das firmeneigene Restaurant untergebracht, dessen Speisesaal Platz für gut 120 Menschen bietet.

 

 

July 15th

„Kosten nicht als einziges Kriterium“

Die Stärkung der Arzneimittelerzeugung in Europa ist nach Ansicht der Pharmaindustrie eine der wichtigsten Lehren aus der COVID-19-Pandemie. Notwendig sind nicht zuletzt angemessene Preise, die auch die Verfügbarkeit und Umweltkriterien beinhalten müssen, hieß es bei einer Online- Veranstaltung des Österreichischen Generikaverbands. 

 

Natürlich habe der „Lockdown“ im Zuge der COVID-19-Pandemie auch für die Pharmabranche erhebliche Herausforderungen mit sich gebracht. Doch im Wesentlichen seien diese gut bewältigt worden, betonte Christoph Stoller, der Präsident des europäischen Generikahersteller-Verbandes „Medicines for Europe“ bei einer Online-Veranstaltung des Österreichischen Generikaverbands am 15. Juli. Zwar seien Lieferengpässe bei verschiedenen Arzneimitteln aufgetreten, nie aber gravierende Versorgungsengpässe. Als hilfreich erwies sich laut Stoller die kontunuierliche Kommunikation mit der Politik, insbesondere EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides. Nun allerdings gelte es, die richtigen Lehren aus der Krise zu ziehen. Und das bedeute keineswegs zuletzt, die allzu großen Abhängigkeiten von Arzneimittelherstellern in Staaten und Wirtschaftsräumen außerhalb Europas zu verringern, betonte Stoller: „Noch vor 30 Jahren wurden nur 20 Prozent der benötigten Medikamente nach Europa importiert, heute sind es 80 Prozent.“

Und nicht nur Fertigformen, sondern auch Rohstoffe für Arzneien kämen zunehmend aus Asien, insbesondere aus Indien und China. Komme es dort zu Problemen, könne sich das auf Europa fatal auswirken. „Daher sollten wir unsere Lieferketten überdenken. Zwar können wir nicht alles in der EU erzeugen, und das wäre auch wirtschaftlich nicht sinnvoll. Aber was essenziell ist, etwa Antibiotika, sollten wir selbst produzieren“, betonte Stoller.

Es gelte, eine Liste der für Europa wichtigsten Medikamente zu erarbeiten und in der Folge die Sicherheit der Lieferketten hinsichtlich dieser Mittel zu gewährleisten. Eine entscheidende Rolle spielen dabei laut Stoller angemessene Preise, gerade auch für Generika. Schrieben Staaten wie Deutschland die Versorgung mit bestimmten Arzneimitteln aus, dürfe dabei ein möglichst niedriger Preis nicht das einzige Kriterium sein: „Auch die Liefersicherheit sowie Umweltkriterien müssen berücksichtigt werden.“

 

„Therapeutische Kontinuität“

 

Der Präsident des Österreichischen Generikaverbands, Wolfgang Andiel, verwies auf die seit Ende 2018 bestehende Task Force Versorgungssicherheit des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG), die sich bisher auch während der COVID-19-Pandemie bewährt habe. Deren Vertriebseinschränkungsregister mit seinen strengen Vorgaben verpflichte die Pharmabranche, faktisch jedes nennenswerte Problem bei der Versorgung mit Arzneimitteln zu melden. Hinsichtlich der verschiedentlich gewünschten Arzneimittelläger für Krisenfälle empfahl Andiel, nicht die fertigen Medikamente selbst, sondern die Ausgangsstoffe für deren Erzeugung zu lagern.

 

Bestimmungen wie die Wirkstoffverordnung des österreichischen Gesundheitsministeriums sehe er kritisch, ergänzte Andiel auf eine diesbezügliche Frage des Generalsekretärs des Pharmaindustrieverbands Pharmig, Alexander Herzog. „Ich möchte gerne glauben, dass die Politik mit der Wirkstoffverordnung Gutes tun will“, konstatierte Andiel. Und natürlich seien Produkte mit faktisch identischen Wirkstoffen grundsätzlich austauschbar. Doch gelte es, im Interesse der Patienten die „therapeutische Kontinuität“ zu beachten. Außerdem werde sich die Wirkstoffverordnung ökonomisch bemerkbar machen: Hochpreisigere Arzneimittel würden dem österreichischen Markt verloren gehen. Mit dem „Ausquetschen“ der ohnehin nur rund zwölf Prozent der Gesundheitsausgaben betragenden Arzneimittelkosten „zerstört man viel“.

 

Andiel zufolge verband das Gesundheitsministerium mit der Wirkstoffverordnung die Idee, die österreichischen Patienten vor Versorgungsengpässen zu schützen, nicht zuletzt durch das Verbot von Parallelexporten. Allerdings schränke dies den Handel ein, was sich unter Umständen nachteilig auswirken könne. Denn auch aus anderen Ländern erfolgten Parallelexporte, was „Parallelimporte“ nach Österreich ermögliche und damit die Versorgungssicherheit verbessere: „Das sollten wir nicht unterbinden.“

 

Dem stimmte auch Stoller zu. Ihm zufolge müssen die Patienten die benötigten Medikamente „in der richtigen Qualität zum richtigen Zeitpunkt bekommen“. Dafür müsse die Politik der Pharmaindustrie geeignete Rahmenbedingungen bieten. Es könne vorkommen, dass ein Hersteller eine Ausschreibung für die Versorgung eines Landes mit einem bestimmten Arzneimittel gewinne und in der Folge aufgrund höherer Gewalt nicht lieferfähig sei: „Das wäre dann natürlich eine Katastrophe, die wir vermeiden sollten.“

 

 

 

 

July 14th

EU: 260 Millionen Euro Strafe für Ethylenkartell

Wegen wettbewerbswidriger Preisabsprachen belangte die EU-Kommission vier Chemiekonzerne, davon einen aus der Schweiz, einen aus Mexiko und zwei aus den USA.

 

„Wir sind eine Gemeinschaft von Unternehmen, die durch ein einvernehmliches Ziel zusammengehalten wird.“ So beschreibt sich der mexikanische Chemiekonzern Orbia, vormals Mexichem, auf seiner Website. In zumindest einem Fall dürften die Gemeinsamkeiten indessen ein wenig zu weit gegangen sein. Das konstatierte wenigstens die EU-Kommission, die die Mexikaner jüngst zu einer Strafe von rund 22,4 Millionen Euro verurteilte. Der Grund: Orbia hatte mit dem schweizerischen Spezialchemieunternehmen Clariant sowie den US-amerikanischen Chemiefirmen Celanese und Westlake von Dezember 2011 bis März 2017 ein Einkaufskartell für Ethylen gebildet. Auf diese Weise verletzten die vier Unternehmen das EU-Wettbewerbsrecht und schädigten Ethylenproduzenten in Belgien, Deutschland, Frankreich sowie den Niederlanden. Clariant muss nun rund 155,8 Millionen Euro Strafe bezahlen, Celanese 82,3 Millionen Euro. Die Westland, die als Kronzeugin agierte, kommt ohne finanzielle Buße davon. Insgesamt belaufen sich die Strafen für das vormalige Kartell somit auf rund 260,5 Millionen Euro.

 

Wie die EU-Kommission erläuterte, wird Ethylen primär aufgrund bilateraler Verträge gehandelt. Eine wesentliche Rolle spielt dabei der sogenannte „Monthly Contract Price“ (MCP), ein Referenzpreis, der sich aus den Verhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern ergibt und der von speziellen Agenturen veröffentlicht wird. Diese Agenturen erhalten ihre Informationen von den Käufern und den Produzenten. Clariant, Celanese, Orbia und Westlake informierten einander über die in ihren Verhandlungen mit den Ethylenproduzenten erzielten Preise. So gelang es ihnen, den MCP zu drücken.

 

Orbia und Celanese kommentierten die Causa nicht. Westland betonte, die „wettbewerbswidrigen Praktiken“ seien im Zuge unternehmensinterner Prüfungen entdeckt worden: „Westland legte diese gegenüber der EU-Kommission freiwillig offen und arbeitete mit dieser während der folgenden Untersuchung rückhaltlos zusammen.“ Der Konzern stehe zu freiem und offenem Wettbewerb. Die Unternehmenspolitik verbiete den Beschäftigten wettbewerbswidriges oder sonstiges „unethisches“ Verhalten.

 

Clariant betonte, in dem Fall habe „ein einzelner Mitarbeiter von Clariant gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen. Infolgedessen muss Clariant als verantwortliches Unternehmen eine Geldbuße zahlen“. Entsprechende Rücklagen seien 2019 gebildet worden. Clariant bedaure den Vorfall und sei „enttäuscht darüber, dass die starke Compliancekultur des Unternehmens, die auf einem klaren Verhaltenskodex und einem modernen Kartellrechts-Complianceprogramm mit einer Vielzahl zielgerichteter Schulungen basiert, nicht eingehalten wurde“. Das Unternehmen habe mit der EU-Kommission voll kooperiert und so wie Orbia und Celanese eine Reduktion der ursprünglich im Raum stehenden Strafe erreichen können: „Clariant wird weiterhin höchsten ethischen Standards folgen und zukünftige Compliance sicherstellen.“

 

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission und vormalige Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager konstatierte, die EU „toleriert keine wie immer geartete Form von Kartellen“. Das Wettbewerbsrecht verbiete nicht nur die Bildung von Verkäufer-, sondern auch von Käuferkartellen.

 

 

 

July 8th

Österreich begrüßt EU-Wasserstoffstrategie

Laut Klimaministerin Gewessler kann Wasserstoff „ein Baustein zur Klimaneutralität“ werden.

 

Österreich begrüßt die Wasserstoffstoffstrategie, die die EU-Kommission am 8. Juli veröffentlichte. Das betonten Klima- und Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Magnus Brunner (ÖVP), Staatssekretär im Klimaministerium (BMK), in getrennten Aussendungen. Gewessler erläuterte, Wasserstoff könne „ein Baustein zur Klimaneutralität werden. Seine Herstellung ist aber sehr energieintensiv, weswegen wir Wasserstoff nur dort einsetzen wollen, wo man fossile Energieträger nicht durch Erneuerbare ersetzen kann, etwa im Schwerverkehr oder in der Industrie. Wesentlich für die Wasserstoff-Strategie ist, dass wir damit nicht Atomkraft und fossile Energie fördern und uns in neue Abhängigkeiten begeben“. Bis Jahresende werde das BMK die seit langem angekündigte österreichische Wasserstoffstrategie fertigstellen.

 

Brunner ergänzte, die Vorschläge der EU-Kommission liefen im Wesentlichen darauf hinaus, „die Wasserstofftechnologie wirtschaftlicher und effizienter zu gestalten. Damit sollen die unterschiedlichen Anwendungen der Technologie für Unternehmen wie Endverbraucher zugänglicher und alltagstauglich werden“. Wasserstoff müsse dort eingesetzt werden, wo dies besonders sinnvoll ist, etwa in der Industrie sowie im Schwerverkehr.

 

Die EU-Kommission selbst bezeichnete als „vorrangiges Ziel die Entwicklung von erneuerbarem Wasserstoff, der hauptsächlich mithilfe von Wind- und Sonnenenergie erzeugt wird. Kurz- und mittelfristig sind jedoch andere Formen CO2-armen Wasserstoffs erforderlich, um die Emissionen rasch zu senken und die Entwicklung eines tragfähigen Marktes zu unterstützen“. Sie plant, die Erzeugungskapazitäten für „grünen“ Wasserstoff, der durch die elektrolytische Zerlegung von Wasser mit Hilfe von Ökostrom produziert wird, stufenweise auszubauen. Bis 2024 sollen EU-weit Elektrolyseure mit einer Leistung von mindestens sechs Gigawatt (GW) errichtet werden, die bis zu einer Million Tonnen „grünen“ Wasserstoff herstellen können. Von 2025 bis 2030 ist die Steigerung der Elektrolyseur-Leistung auf 40 GW geplant, die Produktion soll auf bis zu zehn Millionen Tonnen Wasserstoff steigen. Von 2030 bis 2050 schließlich „sollten die Technologien für erneuerbaren Wasserstoff ausgereift sein und in großem Maßstab in allen Sektoren, in denen die Dekarbonisierung schwierig ist, eingesetzt werden“.

 

Energiekommissarin Kadri Simson konstatierte, rund 75 Prozent der Treibhausgasemissionen in der EU entfielen auf Energieerzeugung und -verbrauch. Daher gelte es, „die saubersten und kosteneffizientesten Lösungen zu nutzen. Wasserstoff wird dabei eine Schlüsselrolle spielen, da sinkende Preise für erneuerbare Energien und kontinuierliche Innovationen ihn zu einer tragfähigen Lösung für eine klimaneutrale Wirtschaft machen“.

 

 

 

July 2nd

Bayer begibt Anleihen über sechs Milliarden Euro

Angaben zum Hintergrund der Transaktion gab es nicht. Jedoch hatte Bayer Ende Juni angekündigt, die Kosten für Streitbeilegungen in den USA teilweise über Anleihen zu finanzieren.

 

Der deutsche Chemiekonzern Bayer platzierte am 1. Juli Anleihen mit einem Gesamtwert von rund sechs Milliarden Euro. Sie waren ausschließlich für institutionelle Anleger bestimmt und etwa 2,5-fach überzeichnet. Emittiert wurden die Wertpapiere in vier Tranchen zu je 1,5 Milliarden Euro, die Laufzeiten von vier bis zwölf Jahren und jährliche Verzinsungen von 0,375 Prozent bis 1,375 Prozent aufweisen. Betreut wurde die Emission von der Citi Bank, der Deutschen Bank, Mizuho und der UniCredit. Laut Bayer ist geplant, die Anleihen am Geregelten Markt der Luxemburger Börse notieren zu lassen.

 

Finanzvorstand Wolfgang Nickl sprach angesichts der Überzeichnung von einer „weiteren Bestätigung des Vertrauens, das Bayer am Kapitalmarkt genießt“. Angaben zum Hintergrund der Transaktion machte Nickl nicht. Allerdings hatte Bayer im Zusammenhang mit der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten in den USA hinsichtlich der Pflanzenschutzmittel Roundup (Wirkstoff: Glyphosat) und Dicamba am 24. Juni Anleihenemissionen angekündigt. Diese sollen dazu dienen, einen Teil der Kosten für die Streitbeilegungen aufzubringen. Wie berichtet, stellt Bayer dafür umgerechnet rund elf Milliarden Euro bereit.

 

 

Rembrandtin investiert in Wien

Rembrandtin investiert rund 20 Millionen Euro in den Standort Wien und firmiert in Rembrandtin Coatings um.

Der österreichische Lackhersteller Rembrandtin, Teil der Kansai-Helios-Gruppe, hat in den vergangenen Jahrzehnten sein Produktionsvolumen am Standort Wien-Floridsdorf mehr als verdoppelt. Nun hat man gemeinsam mit dem japanischen Eigentümer entschieden, in mehreren Etappen in die Erweiterung des Betriebs zu investieren. Geplant sind Investitionen mit einem Gesamtwert von rund 20 Millionen Euro.

Der Hauptanteil von rund 16 Millionen Euro wird dabei auf den Neubau einer Fertigwarenhalle inklusive Bürogebäude mit zwei Obergeschoßen entfallen. Dabei entstehen 8.000 Palettenplätze, 1.000 m² Kommissionierzone und acht Laderampen. Die zusätzlichen Lagerkapazitäten werden den Technischen Regeln für die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) entsprechen, eine Gaslöschanlage auf Inergen-Basis schützt die gelagerten Beschichtungsmittel im Brandfall. Zudem ist in Kooperation mit Wien Energie eine Photovoltaik-Anlage am Dach des Gebäudes mit ca. 220 kW Spitzenleistung geplant.

Rund zwei Millionen Euro werden in eine Abgasreinigungsanlage nach dem Prinzip der regenerativen thermischen Oxidation (RTO) investiert. Dabei wird der Gehalt an flüchtigen Kohlenwasserstoffen (VOCs) durch Verbrennung reduziert und die dabei entstehende Wärme genutzt, um das Abgas vor der Behandlung vorzuwärmen. „Im Zuge dessen wird das gesamte Abluftkonzept erneuert, die Abluftströme genauer voneinander getrennt und Stäube über eine neue Filteranlage abgesondert“, sagt dazu Rembrandtin-Geschäftsführer Hubert Culik. Zudem ist im zweiten Schritt die Möglichkeit zur Installation eines Rotorkonzentrators zur weiteren Reduktion der eingesetzten Energie vorgesehen.

 

Produktionserweiterung und neuer Firmenname

Die Planung des Unternehmens sieht auch eine Erweiterung der Produktionskapazitäten um 6.000 bis 7.000 Tonnen pro Jahr vor. Der Fokus liegt dabei auf der Produktion von Speziallacken, unter anderem für den Elektromobilitäts-Markt. Gleichzeitig sollen die Prozesse und Standards gemäß den Anforderungen der Automobilindustrie (IATF 16949) optimiert werden.

Im Zuge der Erweiterung erfolgt auch eine Umfirmierung des Unternehmens. Mit Stichtag 30. Juni wird im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge die bisherige Rembrandtin Lack GmbH Nfg. KG auf die Rembrandtin Coatings GmbH übertragen.

June 29th

„Bewältigung der Wirtschaftskrise“ im Mittelpunkt

Am Vorabend der deutschen EU-Ratspräsidentschaft veröffentlichte der deutsche Chemieindustrieverband VCI seine Wünsche an die Politik.

 

Per 1. Juli übernimmt Deutschland für ein halbes Jahr die Präsidentschaft im Rat der EU. Im Vorfeld veröffentlichte der deutsche Chemieindustrieverband VCI am 29. Juni seine wichtigsten wirtschaftspolitischen Forderungen. VCI-Präsident und Evonik-Vorstandschef Christian Kullmann verlautete, im Mittelpunkt der Ratspräsidentschaft müsse „Bewältigung der Wirtschaftskrise stehen, auch um das politische Miteinander zu verbessern. Nur eine geeinte EU bietet die Chance für eine gute Zukunft auf dem Kontinent“. Finanzhilfen sollen Kullmann zufolge „zweckgebunden und zukunftsgerichtet sein“. Staaten, die solche bekämen, müssen nach Ansicht des VCI und seines Präsidenten ihre Strukturen wirtschaftsfreundlicher gestalten, was nicht zuletzt bedeutet, ihre Bürokratie abzubauen. Die Wirtschaft in der Europäischen Union kann laut dem VCI nach der COVID-19-Pandemie nur dann wieder erstarken, wenn die industrielle Basis gesichert und ausgebaut wird. Der „Green Deal“ der EU-Kommission müsse diesem Ziel entsprechend ausgestaltet werden.

 

Vehement abgelehnt wird von der deutschen Chemiebranche die von der Europäischen Kommission angedachte Ausweitung der EU-internen Handels mit Treibhausgaszertifikaten (EU-ETS) auf die Sektoren Verkehr und Wohnen sowie die Einführung von Grenzausgleichsmechanismen für Importe aus Drittstaaten ohne oder mit weniger strengen Vorgaben zur Begrenzung der CO2-Emissionen. „Eine Ausweitung des Emissionshandels würde ein funktionierendes System verzerren, Grenzausgleichsmaßnahmen werden zum Bürokratiemonster und drohen Handelskonflikte weiter zu verschärfen. Dadurch könnten die Standortbedingungen der energieintensiven Industrie in Europa deutlich unter Druck geraten. Das wäre ein völlig falsches Signal, um mehr Investitionen anzureizen“, betonte Kullmann. Allerdings: In der Vergangenheit hatte sich nicht zuletzt die deutsche Chemiebranche immer wiederfür ein globales Regime zur Behandlung der Treibhausgasemissionen ausgeprochen, um befürchtete Wettbewerbsnachteile hintanzuhalten. Ausdruck dessen war und ist nicht zuletzt das Bestehen auf der Aufrechterhaltung des Carbon-Leakage-Regimes. Nun, da Maßnahmen überlegt werden, um Importe aus Drittstaaten zu belasten und damit in der EU erzeugte Chemikalien wettbewerbsfähiger zu machen, stößt dies wiederum auf Ablehnung.

 

 

 

June 25th

Vier für CCU

Lafarge, die OMV, die Borealis und der Verbund wollen in Mannersdorf eine großindustrielle Anlage zur CO2-Abscheidung und -Nutzung (Carbon Capture and Utilization, CCU) errichten. Das Treibhausgas könnte der Produktion von Kraft- und Kunststoffen dienen.

 

Eine großindustrielle Anlage zur Abscheidung von CO2 aus Industrieabgasen und seiner anschließenden Nutzung (Carbon Capture and Utilization, CCU) planen der Zementkonzern Lafarge, die OMV, der Kunststoffkonzern Borealis und der Verbund. Das berichteten die vier Unternehmen in einer gemeinsamen Aussendung. Das Vorhaben trägt die Bezeichnung „Carbon2ProductAustria“ (C2PAT). Vorgesehen ist, bis 2030 im Zementwerk Mannersdorf am Leithagebirge etwa 30 Kilometer südöstlich der OMV-Raffinerie Schwechat eine Anlage zur Abscheidung von rund 700.000 Tonnen CO2 pro Jahr zu bauen. Mannersdorf ist mit einer Jahreskapazität von etwa 1,1 Millionen Tonnen das größte Zementwerk Österreichs.

Das CO2 könnte in der Raffinerie Schwechat unter Reaktion mit Wasserstoff in Kohlenwasserstoffe umgewandelt werden. Aus diesen würde die OMV Kraftstoffe erzeugen. Die Borealis, an der die OMV zurzeit mit 36 Prozent beteiligt ist, könnte sie zur Herstellung von Kunststoffen nutzen. Bekanntlich plant die OMV, ihren Anteil an der Borealis auf 75 Prozent aufzustocken, wofür sie rund vier Milliarden Euro aufwenden will. Den Wasserstoff würde der Verbund herstellen. Erfolgen würde dies durch die elektrolytische Spaltung von Wasser in Sauerstoff und Wasserstoff mit Hilfe von Strom aus erneuerbaren Energien.

 

Zurzeit untersuchen Lafarge, OMV, Borealis und Verbund, wie das Vorhaben durchgeführt werden könnte und ob es wirtschaftlich rentabel wäre. Anschließend soll „ein Cluster von industriellen Pilotanlagen im Osten Österreichs technisch entwickelt und bis 2023 in Betrieb genommen werden“. In einem letzten Schritt ist geplant, die Abscheidekapazität auf 700.000 Tonnen CO2 pro Jahr zu steigern. Damit würde den Unternehmen zufolge „die globale Skalierbarkeit der Technologie demonstriert“. Fix ist allerdings noch nichts. Wie die Partner mitteilten, hängt die Umsetzung des Vorhabens von der Schaffung tauglicher regulatorischer sowie finanzieller Rahmenbedingungen auf österreichischer sowie auf EU-Ebene ab. Zu den voraussichtlichen Projektkosten verlauteten die Unternehmen nichts.

 

Grundsätzlich positiv äußerte sich der Budgetsprecher der Grünen im Nationalrat, Jakob Schwarz. Ihm zufolge wäre C2PAT „ein kleiner Schritt fürs Klima, ein großer für die Zementproduktion“. Die Letztere bezeichnete er in ihrem derzeitigen Zustand als „klimapolitisches Sorgenkind. Wenn es dem Projekt gelingt, die CO2-Intensität der Wertschöpfungskette zu halbieren, ist das ein toller erster Schritt“. Im Sinne des Ziels der Bundesregierung, Österreich bis 2040 „klimaneutral“ zu machen, müssten diesem jedoch viele weitere Anstrengungen auch in anderen industriellen Bereichen folgen. „Das Projekt führt vor, was sich mit dem im Regierungsprogramm verankerten Green Deal bewegen ließe. Auch in anderen Bereichen gibt es Innovationspotenzial, dass es gemeinsam zu heben gilt. Und gerade die Großen sind hier gefordert, mutig voran zu gehen“, resümierte Schwarz.

 

Bayer: Vergleiche zu Glyphosat und Dicamba

Zur Beilegung in den USA anhängiger Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit den Pflanzenschutzmitteln sowie mit der behaupteten Schädigung von Gewässern durch PCB wendet der deutsche Chemiekonzern bis zu elf Milliarden Euro auf.

 

Umgerechnet rund elf Millarden Euro stellt der deutsche Chemiekonzern Bayer bereit, um Rechtsstreitigkeiten in den USA beizulegen. Sie betreffen Schädigungen von Personen durch das Pflanzenschutzmittel Roundup (Wirkstoff: Glyphosat), von Ernten durch das Pflanzenschutzmittel Dicamba sowie von Gewässern durch Polychlorierte Biphenyle (PCB). Konzernchef Werner Baumann, Finanzvorstand Wolfgang Nickl und Bill Dodero, Global Head Litigation von Bayer sagten bei einer telefonischen Investorenkonferenz am 24. Juni, entsprechende Vereinbarungen seien grundsätzlich getroffen worden. Sie bedürften zum Teil aber noch der Genehmigung durch die zuständigen Gerichte, darunter den U.S. District Court for the Northern District of California. Ausdrücklich betonte Bayer, die Vereinbarungen seien „keinerlei Eingeständnis einer Schuld oder eines Fehlverhaltens“. Es gehe ausschließlich darum, die wirtschaftlichen Risiken im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen zu minimieren.

 


Bezüglich Roundup/Glyphosat könnte Bayer etwa 75 Prozent der Verfahren abschließen. Dabei geht es um 125.000 eingereichte sowie noch nicht eingereichte Fälle. Bayer stellt zur Beilegung der bereits vorliegenden Klagen 7,82 bis 8,53 Milliarden Euro bereit. Hinzu kommen 1,11 Milliarden Euro für potenzielle weitere Klagen.
Die möglichen künftigen Roundup-Klagen werden in einer Gruppe zusammengefasst. Ein wissenschaftliches Gremium (Class Science Panel) entscheidet, ob das Mittel „das Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) verursachen kann, und falls ja, welche Expositionsniveaus hierfür mindestens erreicht sein müssen“. Verneint es dieses Risiko, dürfen die Kläger das Gegenteil nicht behaupten. Kommt es zum gegenteiligen Schluss, darf Bayer bzw. Monsanto nicht behaupten, das Mittel könne das NHL nicht hervorrufen. Allerdings müssen die Kläger nachweisen, dass sie das für eine Schädigung notwendige Expositionsniveau erreicht bzw. überschritten haben. Strafschadenersatz zu fordern, ist ihnen nicht erlaubt. Bis das wissenschaftliche Gremium seine Einschätzung vorlegt, dürften laut Bayer mehrere Jahre vergehen.
Nicht von den Vereinbarungen umfasst sind die drei Fälle Johnson, Hardeman und Pilliod, in denen Bayer erstinstanzlich zu Schadenersatzzahlungen verurteilt wurde. Die Berufungsverfahren sind im Gange. Bayer verwies in diesem Zusammenhang auf ein diese Woche ergangenes Urteil eines Bundesrichters in Kalifornien. Dieser hatte festgestellt, dass das Anbringen einer Krebswarnung auf den Verpackungen glyphosatbasierter Herbizide nicht notwendig ist.

Bayer überlegte einer Aussendung zufolge, die Prozesse bezüglich Roundup weiterzuführen. Bei einem negativen Ausgang wären die Kosten jedoch „wahrscheinlich weit höher ausgefallen als beim jetzigen Vergleich“. Außerdem hätte Bayer mit „Schäden für die Reputation und das Geschäft“ rechnen müssen.

 

Ernten und Gewässer

 

Zur Beilegung der Streitigkeiten um Dicamba wendet Bayer bis zu 356 Millionen Euro auf. Wer behauptet, Ernteschäden durch Verwehungen des Mittels erlitten zu haben, muss das dem U.S. District Court for the Eastern District of Missouri nachweisen. Mitverklagt ist in dieser Angelegenheit die BASF. Von ihr erwartet Bayer „einen Beitrag“ zu dem Vergleich. Eine Stellungnahme der BASF liegt bis dato nicht vor. Nicht in diesen einbezogen ist der Fall Bader Farms, in dem Bayer zu Schadenersatz verurteilt wurde und in Berufung ging.

 

Was schließlich die behauptete Schädigung von Gewässern durch PCB betrifft, stellt Bayer bis zu 729 Millionen Euro zurück. Davon sind 578 Millionen Euro für eine Gruppe von Privatklägern vorgesehen. Die übrigen Mittel dienen der Beilegung von Auseinandersetzungen mit den Generalstaatsanwälten der Bundesstaaten New Mexico und Washington sowie des District of Columbia.

 

Genug Liquidität

 

Bayer geht davon aus, heuer und 2021 jeweils weniger als 4,45 Milliarden Euro für die Vereinbarungen aufwenden zu müssen. Die verbleibenden Beträge dürften erst 2022 oder später fällig werden. „Zur Finanzierung dieser Zahlungen, die von der steuerlichen Behandlung abhängig sind, kann Bayer zurückgreifen auf die bestehende Liquidität, den künftigen Free Cash Flow, auf die Einnahmen aus der Veräußerung des Animal-Health-Geschäfts und zusätzliche Anleiheemissionen“, hieß es in einer Aussendung.

 

Konzernchef Baumann resümierte, „indem wir daran arbeiten, diese umfangreichen Rechtsstreitigkeiten hinter uns zu lassen, können wir Kurs auf die Zukunft nehmen und die globalen Herausforderungen in den Bereichen Gesundheit und Ernährung angehen. Das gilt nicht nur jetzt während der Covid-19-Pandemie, sondern auch langfristig“.

 

 

 

June 24th

SARS-CoV-2-Impfstoff „möglichst fair“ verteilen

Für grundsätzlich sinnvoll hält der Pharmaindustrieverband Pharmig die diesbezüglichen Pläne der Weltgesundheitsorganisation WHO. Zur Produktion der 4,26 Milliarden Impfstoffdosen für die besonders betroffenen Personengruppen müssen die Unternehmen allerdings zusammenarbeiten.

 

„Wichtig ist, die Frage der Versorgung möglichst fair zu lösen, denn es werden nicht gleichzeitig acht Milliarden Dosen eines Impfstoffes zur Verfügung gestellt werden können. Daher muss man einerseits einen Plan ausarbeiten, wie die Verteilung erfolgen kann und andererseits auch Verständnis in der Bevölkerung dafür schaffen, dass bestimmte Gruppen bevorzugt behandelt werden und werden müssen.“ So kommentiert Pharmig-Generalsekretär Alexander Herzog den vor wenigen Tagen veröffentlichten Plan der Weltgesundheitsorganisation WHO für die globale Verteilung eines künftigen Impfstoffs gegen das Coronavirus SARS-CoV-2.

 

Laut dem „Global Allocation Framework“ der WHO sollten zuerst die Angehörigen der Gesundheitsberufe mit einem solchen Mittel versorgt werden. Dabei handelt es sich um etwa 50 Millionen Personen, für deren zweimalige Impfung sowie einen Verschleißanteil von 15 Prozent rund 115 Millionen Dosen notwendig wären. In einer zweiten Stufe wären die weltweit rund 650 Millionen Personen im Alter von mehr als 65 Jahren an der Reihe, für die 1,5 Milliarden Impfstoffdosen benötigt würden. An dritter Stelle kämen die übrigen aufgrund von Mehrfacherkrankungen etwa 1,15 Milliarden besonders Gefährdeten. Für sie wären 2,65 Milliarden Dosen bereitzustellen. Zur Versorgung dieser insgesamt rund 1,85 Milliarden Personen müssten somit rund 4,26 Milliarden Dosen erzeugt und verteilt werden. Zu berücksichtigen bei der Frage nach der Priorität der Versorgung mit dem Impfstoff ist nach Ansicht der WHO auch, welche Länder außerordentliche Risiken im Zusammenhang mit der Pandemie aufweisen. Keine Rolle sollten ihr zufolge logistische Probleme in besonders betroffenen Ländern spielen: „Dafür wird es Hilfen geben.“

 

Herzog bemerkt dazu, die von der WHO genannten Mengen könne kein Pharmaunternehmen alleine erzeugen: „Hier wird die Industrie mittels freiwilliger Lizenzvereinbarungen arbeiten, um mehreren Unternehmen die Möglichkeit zu geben, den Impfstoff gleichzeitig herstellen zu können. So wie schon im Rahmen der Erforschung eines Sars-CoV-2-Impfstoffes pharmazeutische Unternehmen in einem noch nie dagewesenen Ausmaß kooperieren, werden sie es auch bei der Produktion eines solchen Impfstoffes tun.“ Wie er hinzufügte, sind derzeit weltweit rund 140 Projekte zur Entwicklung eines Impfstoffs gegen SARS-CoV-2 im Gange. Kaum seriös abzuschätzen sei, „wann ein erster Impfstoff tatsächlich verfügbar sein wird“.

 

 

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