Archive - Apr 19, 2012

Biotechnologische Herstellung von Synthesekautschuk

Der Chemiekonzern <a href=http://lanxess.com>Lanxess</a> ist eine Kooperation mit dem Biotechnologie-Unternehmen <a href=http://www.evocatal.com>Evocatal</a> eingegangen. Ziel ist die Entwicklung von Verfahren zur Produktion von Kautschuk-Vorstufen aus in Europa verfügbarem biogenem Material.

 

Die Zusammenarbeit ist Teil des vom deutschen Landwirtschaftsministerium geförderten Projekts „ThRuBio“ (steht für Thermoplastics and Rubber via Biotechnological Synthesis), das von einem Forschungskonsortium bestehend aus Evonik, Lanxess und TU München getragen wird. Gemeinsam mit Evocatal sollen neue Synthesewege identifiziert und geeignete Biokatalysatoren entwickelt werden.

Evocatal ist ein 2006 gegründetes Spin-off der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, das gebrauchsfertige Enzyme und chirale Feinchemikalien anbietet und biokatalytische Prozesse nach Kundenanforderung entwickelt. Zu den Schlüsseltechnologien des Unternehmens gehören Metabolic Engineering, Proteinexpression, Stammdesign und die Fermentation von chiralen Verbindungen im kommerziellen Maßstab.

 

 

 

  

Krach um Transparenzrichtlinie

Künftig sollen die EU-Mitgliedsstaaten binnen 180 Tagen nach Antragstellung entscheiden, ob den Patienten die Kosten für ein neues Medikament erstattet werden und falls ja, wie hoch der Preis des Medikaments sein darf. Für Generika gilt eine Frist von 30 Tagen, wenn den Patienten die Kosten für das Originalmedikament bereits erstattet werden bzw. dessen Preis festgesetzt wurde. Das sieht ein Entwurf der EU-Kommission für eine Überarbeitung der sogenannten Transparenzrichtlinie vor. Überdies sollen die Mitgliedsstaaten eine „Stelle“ einrichten, die dem Antragssteller Schadenersatz zuspricht, wenn die zuständigen Behörden diese Fristen überschreiten. Außerdem hat der betreffende Staat in solchen Fällen Zwangsgeld zu bezahlen, das nach der Dauer der Fristüberschreitung berechnet wird. Vorgesehen ist auch, dass die EU-Mitgliedsstaaten der Kommission regelmäßig über ihre einschlägigen Entscheidungen sowie die dafür benötigte Zeit berichten. Geplante Maßnahmen hinsichtlich Kostenerstattung und Preisfestsetzung müssen dem Vorschlag zufolge bei der Kommission notifiziert werden, um sicherzustellen, dass sie dem EU-Recht entsprechen.

 

Unzulässiger Eingriff“

Gesundheitsminister Alois Stöger sowie die im Nationalrat vertretenen Parteien lehnen den Vorschlag ab. Sie sehen darin einen unzulässigen Eingriff der Kommission in die Rechte der Mitgliedsstaaten. Mehrere Parlamentarier kritisierten auch, der Entwurf diene ausschließlich der Pharmaindustrie und deren finanziellen Anliegen. Sie beschlossen eine „Subsidiaritätsrüge“, also eine begründete Stellungnahme zu dem Entwurf, in der sie ihre Ablehung kundtaten.

Stöger selbst sagte, der Vorschlag der Kommission führe zu einem „enormen administrativen Mehraufwand“ und zu höhere Medikamentenkosten für die Krankenkassen. Sein Argument: Es bleibe zu wenig Zeit für Preisverhandlungen. Auch könne die Pharmaindustrie jederzeit Preiserhöhungen beantragen. Darüber hinaus brauche Österreich keine „gerichtsartigen Rechtsmittelinstanz, die bei einer Überschreitung der Entscheidungsfristen den Pharmafirmen Schadenersatz zusprechen können soll.“ Die Kommission stelle die Interessen der Pharmaindustrie vor jene „eines geordneten Gesundheitswesens“, fügte Stöger hinzu.

 

Kritik „ins Leere“

Jan Oliver Huber, der Generalsekretär des Pharmaverbandes Pharmig, sprach dagegen von einem „Missverständnis“. Der Kommission gehe es ausschließlich um kürzere Entscheidungsfristen für die nationalstaatlichen Behörden. Wie diese entscheiden, bleibe weiterhin ihnen überlassen. Er könne deshalb die Kritik Minister Stögers nicht nachvollziehen, insbesondere, was angebliche Kosten durch die Neuregelung betreffe. Außerdem könnten Unternehmen die EU-Mitgliedsstaaten schon jetzt auf Schadenersatz klagen, wenn diese EU-Recht verletzen. Auch die „Subsidiaritätsrüge“ der Parlamentarier geht Huber zufolge „ins Leere“.