Archive - Aug 9, 2012

Einstweilige Verfügung gegen ARA

Per Einstweiliger Verfügung untersagte das Handelsgericht Wien der Altstoff Recycling Austria (ARA) die Einführung des geplanten neuen Tarifkonzepts. Das Gericht folgte damit einer Klage des Entsorgungsunternehmens Reclay UFH. Dieses argumentiert, das Tarifkonzept stelle „selektiv jene Kunden schlechter, die von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihre Verpackungen auf Haushalts- und Gewerbebereich aufzuteilen und ihre gewerblich anfallenden Verpackungen bei einem alternativen Systembetreiber zu entpflichten.“ Die ARA missbrauche damit ihre marktbeherrschende Stellung im Bereich der Sammlung und Entsorgung von Haushaltsverpackungen.

Die ARA bestätigte in einer Aussendung den Erhalt der Einstweiligen Verfügung. Vorstand Werner Knausz verlautete, sein Unternehmen nehme „diese Entscheidung zur Kenntnis. Schließlich haben wir uns in den beinahe 20 Jahren seit unserer Gründung stets rechtskonform verhalten und werden dies auch in Zukunft tun. Unabhängig davon prüfen wir im Interesse unserer Kunden die weitere Vorgangsweise.“ Den Vorwurf des Marktmachtmissbrauchs wies Knausz einmal mehr zurück. Ihm zufolge dient das Tarifmodell dazu, „die Kostenwahrheit durch die Einführung von getrennten Tarifen für im Haushalt oder Gewerbe anfallende Verpackungen zu erhöhen.“

Der Hintergrund der Auseinandersetzungen ist: Im Jahr 1996 wurde der Markt für die Sammlung und Entsorgung von Verpackungen im Gewerbebereich geöffnet. Nun soll dies auch im Bereich der Haushaltsverpackungen erfolgen. Einen ersten Entwurf will das Umweltministerium dem Vernehmen nach im September vorlegen. Derzeit dominiert die ARA Bereich des in den Haushalten anfallenden Verpackungsmülls. Insgesamt sammelt sie rund 800.000 Tonnen Verpackungsmüll pro Jahr.