Archive - Apr 17, 2015

Kritik an geplantem Gentechnik-Gesetz

Noch bis 23. April läuft die Begutachtungfrist für das „Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz“. Landwirtschafts- und Umweltminister Andrä Rupprechter will damit Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen zwischen Bund und Ländern koordinieren. Möglich sind solche Verbote aufgrund der am 13. März in Kraft getretenen EU-Richtlinie 2015/412/EU. Auf Basis des „Rahmengesetzes“ sollen die Länder binnen eines Jahres Ausführungsgesetze erlassen, in denen sie Verbote für den Anbau gentechisch veränderter Pflanzen vorsehen. Und damit die Verbote bundesweit einigermaßen einheitlich ausfallen, will Rupprechter zwei Beratungsgremien einrichten. Das „gemeinsame Bund-Länder-Komitee“ aus Vertretern des Landwirschafts- und des Gesundheitsministeriums sowie der Bundesländer soll gleichsam als politische Koordinationsstelle fungieren. Der„Gentechnik-Vorsorge-Beirat“, dessen Mitglieder der Landwirtschaftsminister auf Vorschlag des Komitees ernennen will, hat die Aufgabe der fachlichen Beratung.

 

Doch nicht zuletzt aus Rupprechters Heimat Tirol tönt heftige Kritik an dem Entwurf. Zwar würden Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen unterstützt, heißt es in der Stellungnahme des Amtes der Tiroler Landesregierung. Dem geplanten Entwurf werde aber eine „entschieden(e)“ Absage erteilt. Folgende Gründe macht das Land Tirol dafür geltend:

  • Erstens sei das Gesetz unnötig, weil Bund und Länder Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen ebensogut über Vereinbarungen gemäß Artikel 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes („15a-Vereinbarungen“) koordinieren könnten.
  • Zweitens greife das Gesetz „ohne Notwendigkeit in die Kompetenz der Länder zur Regelung der Ausbringung bzw. des Anbaus genetisch veränderter Organismen ein.“
  • Drittens werde mit dem „Rahmengesetz“ unnötiger Weise eine in der Bundesverfassung nicht vorgesehene neue Gesetzeskategorie geschaffen.
  • Viertens schließlich errichte das geplante Gesetz neue Bund-Länder-Beratungsgremien, was „den aktuellen Bestrebungen zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau diametral“ entgegenlaufe.

 

Außerdem hätten Rupprechter und seine Mannen gefälligst vor Aussendung des Entwurfs bei den Ländern vorstellig werden sollen, granteln die Gebirgler. Wörtlich heißt es in ihrer Stellungnahme: „Das Land Tirol hätte sich erwartet, dass der Bund im Sinne einer partnerschaftlichen Vorgangsweise zunächst mit einem Ersuchen, über die Frage einer innerösterreichischen Abstimmung der Umsetzung der Richtlinie 2015/412/EU Verhandlungen aufzunehmen, an die Länder herantritt, bevor unakkordiert ein Entwurf für bundesgesetzliche Maßnahmen zur Begutachtung ausgesandt wird.“

 

Gut möglich, dass die Verhandlungen über das Gesetz noch interessant werden.