Archive - Apr 22, 2015

EU plant neue Gentechnik-Beschränkungen

Künftig sollen die EU-Mitgliedstaaten die Verwendung genetisch veränderter Organismen (GVO) in Nahrungs- und Futtermitteln auch dann untersagen können, wenn diese in der Gemeinschaft zugelassen sind („Opt-out“). Ein entsprechendes Paket rechtlicher Maßnahmen legte die EU-Kommission vor. Wie die Kommission feststellte, müssen die Mitgliedsstaaten bei der Einführung von Opt-out-Maßnahmen nachweisen, dass diese mit dem EU-Recht inklusive der internationalen Verpflichtungen der Gemeinschaft vereinbar sind. Insbesondere dürfen die Begründungen für die Maßnahmen der Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nicht widersprechen und die WTO-Regeln nicht verletzen.

 

Die Basis des Vorschlags sind die politischen Leitlinien vom Juli 2014, auf grund derer die amtierende EU-Kommission ernannt wurde. Der Entwurf der Kommission wird nun dem europäischen Parlament sowie dem Rat übermittelt. Ob, wann und mit welchen allfälligen Änderungen dieser in Kraft tritt, ist nicht absehbar.

 

Zurzeit sind in der EU 58 Nahrungs- sowie Futtermittel zugelassen, die GVO enthalten. Eine Liste ist unter http://ec.europa.eu/food/dyna/gm_register/index_en.cfm verfügbar. Der Bedarf der EU an pflanzlichem Eiweißfutter für Rinder wird zu 60 Prozent Soja und Sojaschrot aus Drittländern gedeckt, in denen der Großteil des Sojas gentechnisch verändert ist. „2013 kamen 43,8 Prozent der Importe aus Brasilien, wo 89 Prozent des angebauten Sojas GV-Soja ist, 22,4 Prozent kamen aus Argentinien, wo zu 100 Prozent GV-Soja angebaut wird, 15,9 Prozent kamen aus den Vereinigten Staaten, wo der Anteil des GV-Sojaanbaus 93 Prozent des Gesamtsojaanbaus beträgt und 7,3 Prozent aus Paraguay, wo 95 Prozent des angebauten Sojas GV-Soja ist“, stellt die EU-Kommission in einer Aussendung fest. Gentechnisch veränderte Lebensmittel werden in der EU dagegen bisher kaum angeboten.