Archive - Feb 3, 2012

Global Chemical Leasing Award

Am 15. April endet die Bewerbungsfrist für den Global Chemical Leasing Award,  der heuer bereits zum zweiten Mal vergeben wird. Die Vergabe erfolgt in vier Kategorien: Fallbeispiele von Unternehmen, Beratungsleistungen, wissenschaftliche Publikationen und Medien.

In jeder Kategorie wird ein Hauptgewinner gekürt und erhält 5.000 US-Dollar. Auch die jeweils Zweit- und Drittplatzieren jeder Kategorie werden geehrt. Bewerben können sich sowohl Unternehmungen als auch Einzelpersonen. Die festliche Preisverleihung erfolgt im Rahmen der ACHEMA, einer der weltweiten Leitmessen für die chemische Industrie, die vom 18. bis 22. Juni in Frankfurt am Main stattfindet. Beim Chemikalienleasing wird nicht nach der Menge der eingesetzten Chemikalien bezahlt, sondern nach der erbrachten Dienstleistung, also beispielsweise der gereinigten Fläche oder der behandelten Stückzahl. Das bietet Anreize zu effizientem Umgang mit den verwendeten Chemikalien.


Information: www.chemicalleasing.com

Chemikaliengesetz: Noch mehr Sicherheit

Am 18. Jänner beschloss der <a href=http://www.parlament.gv.at/PERK/NRBRBV/NR/ target="_blank">Nationalrat</a> einstimmig die Novelle zum Chemikaliengesetz, die, die allgemein erwartete Zustimmung des Bundesrates vorausgesetzt, dieser Tage in Kraft tritt. Sie dient im Wesentlichen der Umsetzung der CLP-Verordnung in Österreich, die ihrerseits in der EU das Globally Harmonized System (GHS) zur Kennzeichnung von Chemikalien einführt. Mit dem GHS wurden weltweit einheitliche Gefahrenpiktogramme geschaffen.  Durch das Chemikaliengesetz ist nunmehr die CLP-Verordnung in Österreich anwendbar und sanktionierbar.  Klargestellt ist auch, welche Behörden in die Umsetzung eingebunden sind und was diese zu tun haben. Die Federführung liegt - schwerlich überraschend - beim Umweltministerium. Abzustimmen hat sich dieses mit dem Wirtschafts- und dem Gesundheitsministerium sowie dem Sozialministerium, das für Arbeits- und Konsumentenschutz zuständig ist. In das neue Chemikaliengesetz übernommen wurden auch die Bestimmungen des  REACH-Durchführungsgesetzes, das den Umgang mit dem EU-Chemikalienmanagementsystem REACH in Österreich regelt.  

<b>Giftrecht bleibt erhalten</b>

Weiters enthält das Chemikaliengesetz giftrechliche Bestimmungen, insbesondere
Abgabebeschränkungen für besonders gesundheitsgefährliche Substanzen. Diesbezüglich erfolgten im Zuge der Gesetzwerdung einige Debatten mit Vertretern der Wirtschaft. Diese akzeptierten war den Wunsch des Umweltministeriums, das bisherige anerkannt hohe Schutzniveau zu erhalten.  Sie wünschten allerdings eine möglichst unbürokratische Handhabung der entsprechenden Regeln. Nunmehr sieht das Gesetz anstelle eines  Bewilligungsverfahrens eine Bescheinigungslösung vor. In deren Rahmen haben die Bezirkshauptmannschaften haben zu bescheinigen, ob jemand zum Bezug bestimmter Stoffe befugt ist. Unumstritten war, dass die giftrechtlichen Vorschriften mit CLP in eins zu bringen und unter anderem die Schwellenwerte, ab denen eine Substanz als toxisch gilt, anzupassen. Wie der Leiter der Abteilung V/2: Stoffbezogener Umweltschutz, Chemiepolitik, Risikobewertung und Risikomanagement im <a href=http://www.lebensministerium.at target=“_blank“>Umweltministerium</a>, Thomas Jakl, erläutert, „ist das alles ist nicht besonders spektakulär. Aber wir haben effiziente Mechanismen vorgesehen und wir haben schlanke Abläufe sowie klare Zuständigkeiten geschaffen.“ <p>Den an der Gesetzwerdung beteiligten Parlamentariern streut Jakl Rosen. So wurde  beispielsweise auf Antrag der Grünen beschlossen, dass sämtliche Anwender einer Chemikalie vom Verkäufer das zugehörige Sicherheitsdatenblatt verlangen können, das ihnen kostenlos auszufolgen ist. Gemäß den Bestimmungen der REACH-Verordnung haben nur gewerbliche Anwender dieses Recht. Die nun beschlossene Bestimmung ist laut Jakl ebenso wünschenswert wie hilfreich: „Der parlamentarische Prozess hat zweifellos Verbesserungen des Gesetzes gebracht.“ Die Sicherheitsdatenblätter haben den Anforderungen der REACH-Verordnung der Europäischen Union zu genügen. Sie müssen Informationen über die Gefahren, die von einem Stoff ausgehen, allfällige Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen sowie über Vorkehrungen hinsichtlich des Brandschutzes enthalten. Der Umweltminister kann per Verordnung, die mit dem Wirtschafts- und dem Sozialminister abzustimmen ist,  nähere Festlegungen zum Sicherheitsdatenblatt treffen.<p>

<b>Erfreute Parlamentarier</b><p>
Ihrerseits zeigten sich die Parlamentarier anlässlich der Beschlussfassung im Nationalrat zufrieden mit dem Gesetz und erfreut über die Vorgangsweise ihnen gegenüber. So konstatierte etwa Wolfgang Pirklhuber, Agrarsprecher der Grünen, die Berücksichtigung der Einwände der Opposition sei „ein gutes Beispiel für gelebten Parlamentarismus.“ Vertreter nahezu aller Fraktionen wiesen auf die hohen österreichischen Standards im Hinblick auf den sicheren Umgang mit Chemikalien hin. Dieser werde durch die Novelle weiter verbessert.