Archive - Apr 2015

April 3rd

Die Zukunft der Mikroproduktion

Im Rahmen der Fachmesse <a href=http://www.mesago.de/de/SMT/Fuer_Besucher/Willkommen/index.htm target=“_blank“>„SMT Hybrid Packaging“</a>, einem alljährlichen Treffpunkt zur Systemintegration in der Mikroelektronik, werden von 5. bis 7. Mai zahlreiche Aspekte behandelt, die das Konvergieren unterschiedlicher Technologien auf der Mikroebene aufzeigen.

 

In der Mikro- (und zunehmend auch Nano-)Technik verwischen sich die bisherigen Grenzen zwischen etablierten Fachgebieten. Mikroelektronik, Mikromechanik, Mikrooptik fließen zunehmend zur Mikrosystemtechnik zusammen, mit kleiner werdenden Abmessungen der erzeugten Struktur gewinnen auch molekulare Technologien an Bedeutung, etwa im Bereich der Biosensoren.

Um all das in einem industriellen Umfeld nutzbar zu machen, müssen aber auch serienorientierte Produktionsverfahren mit der Entwicklung Schritt halten. Ein Beispiel dafür sind Komponenten der Photonik, die auf dem die Fachmesse „SMT Hybrid Packaging“ begleitenden Kongress unter dem Titel „Da wo Elektrik nicht mehr weiterkann“ diskutiert werden. Zunehmend komme die Leistungsfähigkeit elektrooptischer Übertragungssysteme nicht nur zur Überbrückung großer Signalstrecken zum Tragen, sondern würde auch in die Modul- und Chip-Ebene vordringen, um eine durchgängige optische Übertragung von Daten zu ermöglichen, wie die Veranstalter betonen. Dafür sei es aber auch erforderlich, Präzisionsmontageverfahren, geeignete Aufbautechnologien sowie Integrationstechnologien für optische Interconnects zu entwickeln.

 

Industrie 4.0: Die Produktionsanlage passt sich dem Produkt an

Aktuelle Entwicklungen bei elektronischen Geräten betreffen aber auch die Schnittstelle zwischen Mensch und Maschine in besonderem Maße.  Bedienelemente und -oberflächen passen sich den Anforderungen des jeweiligen Benutzers an, Geräte oder Einzelteile integrieren sich in ein vorgefundenes Setup. Im Rahmen der auf der „SMT Hybrid Packaging“ gezeigten Produktionslinie „Future Packaging“ wird vor Augen geführt, wie ein solcher Ansatz auch in Richtung der industrielle Herstellung von Produkten weitergedacht werden kann. Produktionsanlagen der Zukunft werden sich zunehmend an die zu fertigenden Produkte anpassen können (ein Aspekt dessen, was für gewöhnlich unter dem Stichwort „Industrie 4.0“ gehandelt wird). Durch die Möglichkeit, den kompletten Lebenszyklus von elektronischen Baugruppen mit Hilfe von Data Warehouse Systemen abzubilden, werden nun auch Produktionslinien in der Pflicht genommen, alle erhobenen Daten, auch innerhalb des Produktes, lebenslang abrufbar zu machen und etwa über die Einbettung von smarten IDs den Tag der Produktion, die Hardware-Evolutionsstufe und die verwendeten Hilfsstoffen angeben zu können.

 

 

 

 

April 2nd

Wirthumer-Hoche: „Enge Zusammenarbeit erforderlich“

Um der steigenden Innovationsdynamik in der Arzneimittelentwicklung zu begegnen, hat die europäische Zulassungsbehörde <a href=http://www.ema.europa.eu target="_blank">EMA</a> eine „Innovation Task Force“ gebildet und setzt auf die verstärkte Zusammenarbeit mit forschenden Pharmaunternehmen.

 

Dies erklärte die Leiterin der Medizinmarktaufsicht der AGES, Christa Wirthumer-Hoche, die seit Mitte März auch Vizevorsitzende des EMA-Aufsichtsrats ist, bei einem Treffen mit Mitarbeitern von Novartis Austria. Der rasante Fortschritt der pharmazeutischen Forschung stelle die Behörden vor große Herausforderungen. Wirthumer-Hoche plädierte für eine enge Zusammenarbeit mit der forschenden Industrie, um einen Anpassungsbedarf der nationalen und europäischen Regelwerke frühzeitig zu erkennen.

 

Regelwerke als Innovationshemmschuh?

An innovationshemmenden Effekten der immer mächtiger werdenden Regulative ist in der Branche immer wieder Kritik geübt worden. Im vergangenen Jahr gelang den Arzneimittelentwicklern dennoch eine Rekordzahl neu zugelassener Wirkstoffe, sowohl bei der US-Behörde FDA (53 zugelassene „New Entities“) als auch bei der EMA (82 neu zugelassene Verbindungen). Die <a href=http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/regulation/general/general_content_000334.jsp target=“_blank“>„Innovation Task Force“</a> der EMA, die sich aus internen und externen Experten zusammensetzt, hat angesichts dessen die Aufgabe, sich mit neuesten Therapieansätzen zu beschäftigen, ihre Konsequenzen auf die wissenschaftlichen und regulatorischen Anforderungen der EMA zu untersuchen und eine Dialogplattform für Antragsteller in einer frühen Phase des Zulassungsprozesses zu bilden.

Nach Aussage von Wirthumer-Hoche stellen beispielweise Biosimilars (die Nachfolgeprodukte von Biopharmaka nach deren Patentablauf) eine neue Klasse von Medikamenten dar, deren Abbildung in den Regelwerken erst in den vergangenen Jahren erfolgte. Die Behördenvertreterin zeigte sich erfreut, dass die AGES im Rahmen des europäischen Zulassungsverfahrens überdurchschnittlich oft die Rolle eines „Rapporteurs“ oder „Co-Rapporteurs“ übernehme und so auf EU-Ebene eine aktive Rolle übernehmen könne.

 

 

 

 

 

Deutschland: Kritik an geplanten Fracking-Bestimmungen

Kritik an den von der deutschen Bundesregierung gestern beschlossenen Regelungen zum Fracking im Zusammenhang mit der Schiefergasförderung übt der Verband der chemischen Industrie e. V. (VCI). In einer Aussendung heißt es, die Entwürfe seien „noch keine sinnvolle Grundlage, um die Gewinnung von Schiefergas für die Zukunft zu ermöglichen.“ VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann sieht sogar die „bestehende deutsche Gasproduktion“ bedroht. Deutschland habe „ehrgeizige“ klimapolitische Pflichten und brauche nicht zuletzt deshalb „eine sichere und wettbewerbsfähige Versorgung mit Erdgas.“ Daher wäre es laut Tillmann „unverantwortlich, entsprechende heimische Rohstoffvorräte nicht zu heben.“

 

Schon Ende Jänner hatte der VCI in einem Positionspapier auf die Bedeutung von Erdgas für die Branche hingewiesen und dabei auch den Themenkoplex Schiefergas und Fracking angesprochen. Seine Argumentation: Fracking werde in Deutschland schon seit den 1960er Jahren in der Erdgasförderung verwendet. Seit 2011 seien allerdings keine neuen Vorhaben mehr genehmigt worden, was zu einem „starken Rückgang der heimischen Förderung“ geführt habe. Dieser „Genehmigungsstau“ müsse schleunigst aufgelöst werden.

 

Laut dem „Politikbrief“ des VCI vom 23. März deckt Erdgas mit etwa 42,1 Prozent den größten Teil des gesamten Energiebedarfs der deutschen chemischen Industrie. An zweiter Stelle liegt Strom mit 26,5 Prozent, gefolgt von Mineralölprodukten mit 7,8 Prozent und Kohle mit 3,4 Prozent.

 

Nach eigenen Angaben repräsentiert der VCI über 90 Prozent der deutschen Chemieindustrie. Diese habe 2014 mit rund 445.000 Beschäftigten einen Jahresumsatz von mehr als 193 Milliarden Euro erwirtschaftet.

 

 

 

April 1st

Deutschland: Einschränkungen für Fracking

Die deutsche Bundesregierung beschloss heute neue Regeln für das „Fracking“, das Aufbrechen unterirdischer Gesteinsformationen im Zuge der Schiefergasförderung. Ihnen zufolge wird das Fracking in Schiefer- sowie Kohleflözgaslagerstätten oberhalb von 3000 Metern Tiefe grundsätzlich verboten. Erlaubt ist es ausschließlich im Zuge von Probebohrungen. Allerdings dürfen die für das Fracking eingesetzten Flüssigkeiten „nicht wassergefährdend“ sein, hieß es in einer gemeinsamen Aussendung des Wirtschafts- und des Umweltministeriums. Generell untersagt ist das Fracking in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten, Einzugsgebieten von Talsperren und natürlichen Seen, aus denen Wasser für die öffentliche Wasserversorgung entnommen wird, sowie in „Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung“. Die Bundesländer können diese Verbote auf Einzugsgebiete von Mineralwasservorkommen, auf Stellen zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Getränken sowie Steinkohlebergbau-Gebiete ausweiten.

 

Für alle Fracking-Vorhaben ist künftig eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig, egal, ob diese der Erschließung konventioneller oder unkonventioneller Erdgas- oder Erdölvorkommen dienen. Bei Auseinandersetzungen über behauptete Schäden durch Fracking-Maßnahmen soll im Rahmen der sogenannten „Bergschadenshaftung“ die Beweislastumkehr gelten. Das heißt, das betreffende Unternehmen hat nachzuweisen, dass die Schäden nicht durch seine Fracking-Aktivitäten verursacht wurden.

 

Die Kosten für die Unternehmen beziffert die Bundesregierung mit 300.000 bis 500.000 Euro pro UVP. Zusätzlich fallen bei den Landesbehörden, die für die UVPs zuständig sind, etwa 75.000 bis 150.000 Euro pro UVP an. Wie viele Anträge auf Fracking-Aktivitäten es geben wird, kann laut Bundesregierung „nicht genau beziffert“ werden. Die seitens der Regierung verabschiedeten Regelungen müssen noch vom deutschen Bundesparlament beschlossen werden. Da die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD dort allerdings über die erforderliche Mehrheit verfügen, gilt dies als Formalität.

 

Der deutsche Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel wurde in der erwähnten Aussendung wie folgt zitiert: „Der heutige Kabinettbeschluss schafft Rechtssicherheit für die Menschen ebenso wie für die betroffene Industrie und die damit verbundenen Arbeitsplätze. Im Vordergrund steht klar der Schutz von Umwelt und Gesundheit. Zudem stellen wir sicher, dass die heimische Erdöl- und Erdgasförderung unter Beachtung strenger Rahmenbedingungen auf höchstem technischen Niveau fortgesetzt werden kann.“

 

BDEW sieht Licht und Schatten

 

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) verlautete in einer Aussendung, die Entwürfe der Bundesregierung seien grundsätzlich zu begrüßen. Prinzipiell erhöhten sie die „Sicherheit bei der Anwendung der neuen Technologie.“ Allerdings sieht der BDEW auch Schattenseiten: „Nicht nachvollziehbar sind aber fehlende Bestandsregelungen für bestehende konventionelle Erdgasförderungen vor Ort. Kritisch ist aus Sicht des BDEW im Hinblick auf Untergrundspeicher eine Erweiterung der Bergschadenshaftung, die in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der Gewinnung von Erdgas steht.“

 

 

 

 

Biomassekraftwerke Klagenfurt: Wildes Hacken

Die seit Jahren dauernde Groteske um die beiden in Klagenfurt geplanten Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen (Biomasse-KWK) ist um einen weiteren Akt reicher. Die RZ-Gruppe hat ein rund 3000 Quadratmeter großes Grundstück, das für die Errichtung einer der Anlagen nötig ist, um 1,55 Millionen Euro ersteigert. Der Verkehrswert der Fläche im Stadtteil Lendorf im Norden Klagenfurts wurde von Experten auf etwa 323.000 Euro geschätzt.

 

In einer Aussendung übt der Papierindustrie-Verband Austropapier nun heftige Kritik. Ohne dies nachzuweisen, unterstellt er der RZ-Gruppe, den Kauf letztlich nur mittels der Ökostromförderungen finanzieren zu können, die für die Stromerzeugung der beiden Kraftwerke bezahlt wird. „Es geht bei diesem Projekt nicht nur um die langfristige Sicherung des wertvollen Rohstoffes Holz, sondern auch um die Verschwendung von Fördergeldern für wirtschaftlich wie ökologisch fragwürdige Biomasse-Projekte. Mit diesem Unsinn muss endlich Schluss sein“, wird Austropapier-Präsident Alfred Heinzel in einer Aussendung zitiert. Eine offizielle Reaktion der RZ-Gruppe liegt bis dato nicht vor. 

Was die Papierindustriellen indessen nicht erwähnen, ist: Sie selbst waren bereit, rund 1,2 Millionen Euro für das Grundstück auf den Tisch zu legen, also nur geringfügig weniger, als nun die RZ-Gruppe bezahlte. Der Hintergrund: Das zum Constantia-Konzern gehörende Holzwerkstoffunternehmen Fundermax mit Sitz in St. Veit bot der Stadt Klagenfurt an, deren Fernwärmeversorgung zu übernehmen und dafür eine rund 18 Kilometer lange Wärmeleitung zu bauen. Die Stadt in Person des nach der Niederlage bei der Stichwahl am 15. März im Abgang befindlichen Bürgermeisters Christian Scheider entschied sich allerdings für das Vorhaben der RZ-Gruppe. Scheiders Nachfolgerin Maria-Luise Mathiaschitz hat angekündigt, dieses nach ihrer Angelobung am 7. April zu prüfen.

 

Keine UVP

 

Die beiden geplanten KWK haben eine thermische Leistung von jeweils 35 Megawatt (MW), gemeinsam also von 70 MW. Wie die Landesregierung in ihrer Sitzung am 24. März - in Abwesenheit des freiheitlichen Landesrates Christian Ragger - einstimmig beschloss, ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig, weil jede der beiden KWK für sich betrachtet weniger als 50 MW Leistung aufweist. Sogenannte staatlich „anerkannte Umweltorganisationen“ sowie Bürgerinitiativen hatten der RZ-Gruppe gerade aus diesem Grund den Versuch einer Umgehung des UVP-Gesetzes unterstellt und die nun erfolgte Prüfung durch die Landesregierung verlangt.

 

Die Diskussionen um die Versorgung Klagenfurts mit Fernwärme aus Biomasse-KWKs laufen seit etwa Mitte 2012. Im April 2012 lehnte der Umweltsenat den Bau einer mit Erdgas befeuerten KWK mit rund 400 MW Leistung ab, die der Verbund gemeinsam mit den Stadtwerken Klagenfurt plante. Sie sollte das ölbefeuerte Fernheizkraftwerk ersetzen, das seit Ende der 1950er Jahre in Betrieb ist. Diese Anlage wurde mittlerweile auf Erdgasbetrieb umgestellt.

 

Beobachter verweisen angesichts der schier endlosen Auseinandersetzungen um die Fernwärmeversorgung für Klagenfurt auf den Tourismus-Werbespruch „Kärnten is a Wahnsinn“. Dem sei leider auch energiepolitisch nichts hinzuzufügen.

 

 

 

 

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