Abfallwirtschaftsgesetz: Beschluss am 7. Juli
Am 7. Juli wird die seit langem diskutierte Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) im Plenum des Nationalrats beschlossen. Der Umweltausschuss stimmte ihr am 20. Juni zu. Die Regierungsparteien stimmten für die Novelle, die Grünen, die FPÖ und das BZÖ dagegen. Das „Team Stronach“ ist im Umweltausschuss nicht vertreten. Der Ministerrat hatte die Novelle bereits Anfang Juni beschlossen.
Die Novelle tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft. Mit ihr wird der Markt für die Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen aus Haushalten liberalisiert. Zurzeit ist dort ausschließlich die Altstoff Recycling Austria AG (ARA) tätig. Künftig können auch andere Unternehmen solche Abfälle sammeln und verwerten. Noch heuer soll deren Zulassung erfolgen. Wegen der faktischen Monopolstellung der ARA war seit Jahren davon die Rede, die EU-Kommission erwäge, Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu klagen. Insidern zufolge gab es zwar immer wieder Briefwechsel zwischen den österreichischen und den Brüsseler Behörden. Wirklich auf Österreich loszugehen, sei seitens der Kommission allerdings nie im Raum gestanden. Der Grund: Die Republik ist in Sachen Abfallwirtschaft im Allgemeinen mehr als ordentlich unterwegs. Probleme gibt es eher in anderen Staaten, beispielsweise im Süden und Südosten Europas.
Hoffnung auf „möglichst breite Mehrheit“
Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer begrüßte die Novelle. Ein „harter und jahrelanger Verhandlungsweg“ habe letztlich zum Erfolg geführt. Es sei „sichergestellt, dass eines der besten Sammelsysteme weltweit auch in Zukunft angewandt wird.“ Er hoffe nun auf eine „möglichst breite Mehrheit“ im Plenum des Nationalrates, verlautete Mödlhammer.
Zufrieden zeige sich auch ARA-Vorstand Werner Knausz. Die Novelle „ ist aus unserer Sicht dazu geeignet, den fairen Wettbewerb zwischen den Systemen ohne Marktverzerrungen zu gewährleisten und gleichzeitig das hohe Niveau der getrennten Verpackungssammlung in Österreich sicherzustellen.“Allerdings stünden „die Probe aufs Exempel, nämlich die Bewährung des Gesetzes in der Praxis und ein wirkungsvoller Vollzug durch das Umweltministerium“, noch bevor.
Die Reclay UFH, die plant, der ARA Konkurrenz zu machen, hatte die Novelle bereits nach dem Beschluss im Ministerrat Anfang Juni für gut befunden. Österreich erhalte damit „auch bei der Sammlung und Verwertung von Haushaltsverpackungen die Chance auf einen fairen Wettbewerb mit all seinen Vorteilen“, hatte es in einer Aussendung geheißen. Die Reclay kritisierte allerdings, die ARA könne rund 75 Millionen Euro an Rücklagen aus Monopolzeiten auch im liberalisierten Markt für Tarifsenkungen verwenden. Somit bestehe die Gefahr, dass sie Dumpingpreise anbiete, was ihr als weiterhin marktbeherrschendem Unternehmen kartellrechtlich verboten sei.
Die ARA hält diesen Vorwurf für ungerechtfertigt. Anlässlich der Präsentation ihrer Jahresbilanz sagte Vorstand Knausz auf Anfrage des Chemiereport, die ARA habe sich stets gesetzeskonform verhalten. Dies werde sie auch in Zukunft tun.