ECHA: Konsultation zu SVHCs
Die europäische Chemikaliensicherheitsagentur ECHA hat eine öffentliche Konsultation über 27 Anträge zur Autorisierung mehrerer Stoffe für insgesamt 39 Anwendungen eingeleitet. Konkret geht es um Chrom-VI-Verbindungen, die unter anderem für Oberflächenbehandlungen, Chrombeschichtungen, Kühlsysteme sowie für die Produktion von Kupferfolien und rostfreiem Buntstahl eingesetzt werden sollen. Weiters beziehen sich die Anträge auf Ethylendichlorid (EDC), das als Lösungsmittel für die Herstellung eines Polymers Verwendung finden soll. Drittens schließlich befasst sich die Konsultation mit dem Einsatz von Diglycoldimethylether (Diglyme) bei der Produktion eines Inhaltsstoffes für ein Medikament.
Die Konsultation läuft bis einschließlich 6. April. Sie ist ein obligatorischer Bestandteil des strengen Zulassungsverfahrens im Rahmen des europäischen Chemikalienmanagementsystems REACH, mit dem die ECHA das Inverkehrbringen bzw. die Verwendung sogenannter „besonders besorgniserregende Stoffe“ („Substances of Very High Concern“, SVHCs) genehmigt oder untersagt. Die Zulassung muss erfolgen, wenn der Antragsteller nachweist, dass die Risiken durch die Verwendung des Stoffes in ausreichender Weise beherrscht werden. Ist dies nicht der Fall, kann die Zulassung trotzdem erteilt werden, wenn es keine Alternativen zu dem Stoff gibt bzw. die sozioökonomischen Vorteile seiner Verwendung deren Nachteile überwiegen.
Umfassende Informationen über REACH bietet der österreichische REACH-Helpdesk (www.reachhelpdesk.at).