Archive - Mai 8, 2012

Gerangel um Studiengebühren

Einige Rektorate wagten in den vergangenen Wochen den Vorstoß, Studiengebühren autonom einheben zu wollen. Nicht in allen Fällen wurde dies vom Senat der jeweiligen Universitäten auch gebilligt.

 

Nach der Universität Wien und der Technischen Universität Graz hat auch das Rektorat der TU Wien beim Senat eine Änderung der Satzung beantragt, um Studiengebühren künftig autonom einzuheben zu können. Geplant war, die Gebühren in jener Form wiedereinzuführen, die bis zum Wintersemester 2011/2012 bestanden hatte, deren Rechtsgrundlage aber durch die Aufhebung eines Teils der Studiengebührenregelung durch den Verfassungsgerichtshof für das laufende Sommersemester fehlte. Nach dieser Regelung wurden Zahlungen von Studierenden gefordert, die aus einem Nicht-EU-Land stammen oder von solchen, die die Mindeststudiendauer um mehr als zwei Semester überschritten.

Der Senat der TU Wien, der sich aus Vertretern der Professoren, der wissenschaftlichen Mitarbeiter, des allgemeinen Personals und der Studenten zusammensetzt, stimmte allerdings mit 19 zu 7 Stimmen gegen den Antrag des Rektorats. Laut TU-Wien-Rektorin Sabine Seidler  verschärfe das die finanzielle Situation der Universität: Durch den Wegfall von ca. 3,8 Mio. Euro an Studienbeiträgen werde sich das finanzielle Ergebnis von minus 3,3 Millionen Euro im Jahr 2011 auf voraussichtlich minus 6,8 Mio. Euro verschlechtern.

 

Vorhaben an Uni Wien und TU Graz von Senaten bestätigt

Die Rektorate der Universität Wien und der Technischen Universität Graz bekamen ihre Absichten, ab dem Wintersemester 2012/2013 wieder Studiengebühren einzuheben, hingegen von den jeweiligen  Senaten bestätigt. Sie berufen sich dabei auf eine Rechtsansicht, die Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle auf der Grundlage eines Gutachtens des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer vertritt. Demnach können Universitäten die Gebühren auch nach der derzeitigen Gesetzeslage autonom einheben.

Die Hochschülerschaft spricht dagegen von Rechtsunsicherheit und hat angekündigt, die Unis, die Studiengebühren einnehmen, klagen zu wollen. Darauf lässt man es an der Uni Wien ankommen. Rektor Heinz Engl hat schon angeboten, die Gebühren zu stunden, bis die Sache vor den Gerichten ausjudiziert ist. Man hätte im Falle eines solchen Rechtsstreits die Gelder ohnehin zurücklegen müssen.