Die EU-Kommission erlaubt den Import und die Verarbeitung fünf gentechnisch veränderter Mais-Sorten. Sie folgt damit den den Empfehlungen der European Food Safety Authority (<a href=http://www.efsa.europa.eu>EFSA</a>). Die Erlaubnis gilt für zehn Jahre, der Anbau ist verboten. Die Import- und Verarbeitungs-Erlaubnis für eine weitere Mais-Sorte wurde verlängert.
EU: Import-Erlaubnis für fünf Genmais-Sorten<% image name="Mais_Web_gr" %>
<small><b>Mehr Mais:</b> Mit der Entscheidung der Kommission ist nun der Anbau von insgesamt 23 Mais-Sorten in der EU erlaubt. <i>Foto: burgkirsch/Wikimedia Commons</small>
Die EU-Kommission genehmigte am 28. Juli für eine Dauer von zehn Jahren den Import und die Verarbeitung der gentechnisch veränderten Mais-Sorten 1507x59122, 59122x1507xNK603, MON88017xMON810, MON89034xNK603 and Bt11xGA21. Verlängert wurde die Import- und Verarbeitungs-Genehmigung für BT11-Mais. Erlaubt sind weiters der Verzehr und die Verfütterung der Sorten, weiterhin verboten ist dagegen ihr Anbau. Schon im vergangenen Jahr hatte die European Food Safety Authority (<a href=http://www.efsa.europa.eu>EFSA</a>) positive Stellungnahmen hinsichtlich aller sechs Sorten abgegeben. Insgesamt sind damit in der EU eine Zuckerrüben-, drei Sojabohnen- und drei Rapsarten sowie sechs Baumwoll- und 23 Maissorten für den Import und den Handel <a href=http://ec.europa.eu/food/dyna/gm_register/index_en.cfm> zugelassen</a>. Die EFSA hatte die EU-Kommission um Entscheidung ersucht, nachdem sich der Rat der Umweltminister nicht einigen hatte können.<p>
<b>Anbau umstritten</b><p>
Angebaut werden dürfen derzeit nur der Mais MON810 des US-Agrarkonzerns Monsanto und die von BASF erzeugte Amflora-Kartoffel, die Stärke für Industriezwecke liefert und nicht für den Verzehr gedacht ist. Der Anbau von MON810 ist seit 1998 erlaubt, der der Amflora seit März 2010. Für MON810 steht die Wieder-Zulassung des Anbaus an. <br>
Die EU-Kommission hatte kürzlich vorgeschlagen, den Mitgliedsstaaten die Entscheidung über den GVO-Anbau freizustellen. Verbote sollen demnach ohne Angabe von Gründen möglich sein. Ein Staat, der ein Verbot erlässt, muss das den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission einen Monat im Voraus ankündigen. Auch sind die „allgemeinen Grundsätze der Verträge und des Binnenmarktes“ einzuhalten sowie die „internationalen Verpflichtungen der EU“, etwa im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO, zu beachten. <br>
Der Vorschlag ist allerdings umstritten. Es gibt Befürchtungen, dass er mit dem Binnenmarkt-Prinzip sowie den Bestimmungen der Welt-Handelsorganisation WTO nicht vereinbar ist.
Die <a href=http://www.busscorp.com>Buss AG</a> aus Pratteln in der Schweiz hat die weltweit bislang größte Anlage zum Herstellen von PVC-Kabelcompounds an die Kabelbedrijven Draka Nederland B.V., Emmen, geliefert. Sie erreicht je nach Rezeptur einen Durchsatz von 4500 bis 5000 kg/h.
<% image name="BussCompoundieranlage" %>
<small>Der Hochleistungskneter der Anlage ist in Vierflügeltechnologie ausgeführt. (c)Buss AG</small>
Die erste Zeit nach Inbetriebnahme der Anlage konnten nach Angaben des Betreibers die Erwartungen an Produktqualität, Zuverlässigkeit, Bedienkomfort und kurze Produktwechselzeiten erfüllt werden.
Die Gesamtanlage erstreckt sich über vier Hallengeschosse und gestattet die Aufbereitung von acht verschiedenen PVC-Rezepturen mit derselben Schneckengeometrie. Das für die Compoundqualität entscheidende Herzstück ist der Hochleistungskneter mit einer Knetwelle von 110 mm Durchmesser und einer verfahrenstechnisch wirksamen Baulänge von 15 L/D. Die hier eingesetzte Konfiguration von Misch- und Knetschnecke erlaubt es nach Angaben des Herstellers, farbige Compounds mit hohem Füllstoffgehalt und guter Farbhomogenität herzustellen.
Im Engineering-Gesamtkonzept wurden von Buss einige Zusatzforderungen wie die Integration des gesamten Compoundiersystems in die bestehende Produktionsstätte sowie eine zeitsparende Montage mit möglichst geringen Beeinträchtigungen der laufenden Produktion berücksichtigt.
Weltweit größte PVC-Compoundieranlage erfüllt Erwartungen