Das Ölleck im Golf von Mexiko gibt Wissenschaftlern die Gelegenheit, die Auswirkungen von Erdöl auf die Öko-Systeme im Meer zu untersuchen. Kim Withers von der <a href=http://www.tamu.edu>Texas A&M University</a> sprach von einem – unglücklicherweise unkontrollierten – wissenschaftlichen Großexperiment<% image name="Healthy_coralsweb" %>
<small> Wissenschaftler des US-Geological Survey untersuchen die Auswirkungen des ausgetretenen Erdöls auf die Tiefseekorallen im Golf von Mexiko. Bild: Creative Commons-Lizenz/Bruno de Giusti. </small>
Bei den Untersuchungen stehen nicht nur Auswirkungen des ausgetreten Erdöls auf die Marsch- und Küstenregionen im Vordergrund, sondern auch die Konsequenzen für Lebewesen, die am Meeresboden leben. Unklar ist etwa, wie die Tiefseekorallen im Golf von Mexiko auf die veränderten Umweltbedingungen reagieren. Seit Mai haben Wissenschaftler des US-Geological Survey drei Mal dieses Habitat besucht. Nun soll der erste Tauchgang nach dem Unglück zeigen, was mit den Korallen geschehen ist. Ein Forscherteam der University of South Florida untersucht wiederum, wie sich die Ölkatastrophe auf jene Fische ausgewirkt hat, die in den mittleren Tiefen des Golfs leben. Sie sind Nahrung für große Räuber wie Tunfische, aber auch für Delfine.
Weibliche Blau-Krabben, die in den Südstaaten auch kommerziell gefischt werden, wandern von den Küstenzonen ins Meer, um dort ihre Eier abzulegen. Nach rund vier Wochen kommen die Larven von der offenen See wieder in die Küstenregionen zurück. Bereits jetzt wiesen einige Larven dunkle Flecken auf, die wahrscheinlich vom Öl stammen. Neben der Krabbenfischerei sind die Jungtiere selbst auch Nahrung für zahlreiche Lebewesen.
<b>Das Erdöl-Gen</b>
Joe Griffiths und sein Forscherteam von der University of Mississippi in Hattiesburg untersuchen Meerestiere nach dem Gen CYP1A. Dieses wird aktiviert, wenn die Lebewesen mit Öl in Kontakt kommen. CYP1A bewirkt die Synthese von Proteinen, die in der Lage sind, die meisten giftigen Kohlenwasserstoffe in harmlose Bestandteile aufzulösen. Griffiths vergleicht die CPY1A-Werte von Austern, Fischen und Krabben, die vor der Ölkatastrophe gefangen wurden, mit jenen, die die Tiere nun in sich tragen.
<small>Quelle: Pressetext Austria</small>
Das große Experiment im Golf von Mexiko
Die EU-Kommission erlaubt den Import und die Verarbeitung fünf gentechnisch veränderter Mais-Sorten. Sie folgt damit den den Empfehlungen der European Food Safety Authority (<a href=http://www.efsa.europa.eu>EFSA</a>). Die Erlaubnis gilt für zehn Jahre, der Anbau ist verboten. Die Import- und Verarbeitungs-Erlaubnis für eine weitere Mais-Sorte wurde verlängert.
EU: Import-Erlaubnis für fünf Genmais-Sorten<% image name="Mais_Web_gr" %>
<small><b>Mehr Mais:</b> Mit der Entscheidung der Kommission ist nun der Anbau von insgesamt 23 Mais-Sorten in der EU erlaubt. <i>Foto: burgkirsch/Wikimedia Commons</small>
Die EU-Kommission genehmigte am 28. Juli für eine Dauer von zehn Jahren den Import und die Verarbeitung der gentechnisch veränderten Mais-Sorten 1507x59122, 59122x1507xNK603, MON88017xMON810, MON89034xNK603 and Bt11xGA21. Verlängert wurde die Import- und Verarbeitungs-Genehmigung für BT11-Mais. Erlaubt sind weiters der Verzehr und die Verfütterung der Sorten, weiterhin verboten ist dagegen ihr Anbau. Schon im vergangenen Jahr hatte die European Food Safety Authority (<a href=http://www.efsa.europa.eu>EFSA</a>) positive Stellungnahmen hinsichtlich aller sechs Sorten abgegeben. Insgesamt sind damit in der EU eine Zuckerrüben-, drei Sojabohnen- und drei Rapsarten sowie sechs Baumwoll- und 23 Maissorten für den Import und den Handel <a href=http://ec.europa.eu/food/dyna/gm_register/index_en.cfm> zugelassen</a>. Die EFSA hatte die EU-Kommission um Entscheidung ersucht, nachdem sich der Rat der Umweltminister nicht einigen hatte können.<p>
<b>Anbau umstritten</b><p>
Angebaut werden dürfen derzeit nur der Mais MON810 des US-Agrarkonzerns Monsanto und die von BASF erzeugte Amflora-Kartoffel, die Stärke für Industriezwecke liefert und nicht für den Verzehr gedacht ist. Der Anbau von MON810 ist seit 1998 erlaubt, der der Amflora seit März 2010. Für MON810 steht die Wieder-Zulassung des Anbaus an. <br>
Die EU-Kommission hatte kürzlich vorgeschlagen, den Mitgliedsstaaten die Entscheidung über den GVO-Anbau freizustellen. Verbote sollen demnach ohne Angabe von Gründen möglich sein. Ein Staat, der ein Verbot erlässt, muss das den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission einen Monat im Voraus ankündigen. Auch sind die „allgemeinen Grundsätze der Verträge und des Binnenmarktes“ einzuhalten sowie die „internationalen Verpflichtungen der EU“, etwa im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO, zu beachten. <br>
Der Vorschlag ist allerdings umstritten. Es gibt Befürchtungen, dass er mit dem Binnenmarkt-Prinzip sowie den Bestimmungen der Welt-Handelsorganisation WTO nicht vereinbar ist.